III Dokmentation und Datensätze

Staatenwelten

Mecklenburgische Landesunion (1820-1914)

 

Gebiet

Die beiden mecklenburgischen Großherzogtümer sind seit dem 16. Jahrhundert dadurch in besonderer Weise miteinander verbunden, dass ihre Landstände eine gemeinsame Korporation bilden. Diese "Landesunion" genannte Körperschaft basiert auf der "Union der Prälaten, Mannen und Städte der mecklenburgischen Lande" vom 1. August 1523 und besteht bis 1918. Der gemeinsame Landtag tagt seit 1621 abwechselnd in den Orten Malchin und Sternberg. Beide Orte liegen in Mecklenburg-Schwerin, ihre Wahl als Austragungsorte der Landtage geht auf eine ältere Einteilung des Landes in die Herzogtümer Schwerin und Güstrow zurück.
Der Landtag setzt sich aus den Vertretern der Ritterschaft (die ihre Güter vertreten) und der Landschaft (für die Städte) zusammen. Nicht im Landtag vertreten sind die Bewohner des Domaniums, d.h. der Gebiete, die sich im privaten Besitz der Großherzöge befinden. Der so genannte "Engere Ausschuss", der in der Zeit zwischen den Landtagen tagt, hat seinen Sitz in Rostock, das ebenfalls in Mecklenburg-Schwerin liegt.
Nicht zu dieser Landesunion gehört das Fürstentum Ratzeburg, das 1648 aus dem Hochstift Ratzeburg hervorgegangen ist und bis 1869 keine ständische Vertretung hat. Sein Territorium gehört seit 1701 zu Mecklenburg-Strelitz.