Der Bayerisch-Württembergische Zollverein, auch Süddeutscher Zollverein genannt, ist ein Zoll- und Handelsverbund, zu dem sich die Königreiche Bayern und Württemberg per Vertrag vom 18. Januar 1828 und mit Wirkung zum 1. Juli 1828 zusammen schließen. In den Verbund integriert sind auch die jeweiligen Zoll-Anschlussgebiete der beiden Vertragspartner. Die bayerische Pfalz gehört zunächst nicht zum Zollvereinsgebiet.
Der bayerisch-württembergische Zollverein grenzt im Nordwesten an Hessen-Kassel, im Norden an die thüringischen Staaten Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg und Gotha und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf sowie das Königreich Sachsen. Im Osten und Süden liegt das Kaisertum Österreich, im Westen das Großherzogtum Baden. Ein jährlicher Zollkongress findet in München statt. Mit dem Zollvereinsvertrag vom 22. März 1833 geht der Bayerisch-Württembergische Zollverein in den Deutschen Zollverein über.
Für den Bayerisch-Württembergischen Zollverein wird nach Anschluss der bayerischen Pfalz 1829 und der Exklaven Sachsen-Weimar-Eisenachs, Sachsen-Coburg und Gothas sowie Badens 1831 eine Fläche von 1.763 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 97.113km².
Der Bayerisch-Württembergische Zollverein liegt in Süddeutschland. Das Gebiet ist sehr gebirgig und wird von den Alpen, dem Böhmerwald, dem Thüringer Wald, der Hohen Rhön, der Schwäbischen Alb und dem Schwarzwald durchzogen. Höchste Erhebung des Landes ist die in den bayerischen Alpen gelegene Zugspitze mit 2.964m Höhe. Mehr als ein Drittel des Gebiets ist bewaldet.
Die wichtigsten Flüsse sind Donau, Main und Neckar. Vornehmlich im Süden befinden sich zahlreiche Seen, von denen der Bodensee und der Chiemsee die größten sind.
In den Tälern ist das Klima mild und gesund, in den Gebirgsgegenden sehr rau.
Am 19. Mai 1820 war ein Vorvertrag zwischen Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau und den thüringischen Staaten geschlossen worden, der die Bildung einer Zollunion vorbereiten sollte. Die sich anschließenden Darmstädter Konferenzen 1820-1823 verliefen jedoch ebenso ergebnislos wie die Stuttgarter Konferenzen, an denen 1824/25 nur noch Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt teilnahmen. Die Verhandlungen scheiterten am badisch-bayerischen Gegensatz um Gebietsansprüche, an der Höhe des Außenzolls und an der Verteilung der Zolleinkünfte auf die Mitgliedsstaaten. So blieben nur Bayern und Württemberg, die bereits am 16. Februar 1825 in Stuttgart den Entwurf eines Grundvertrags über einen Süddeutschen Zoll- und Handelsverein vorgelegt hatten, und nun im Alleingang am 12. April 1827 in München einen Vorvertrag schlossen.
Am 18. Januar unterzeichnen sie den Vertrag zur Gründung eines Bayerisch-Württembergischen Zollvereins, der am 1. Juli 1828 in Kraft tritt und auf eine Laufzeit von drei Jahren festgelegt ist. Laut Vertrag behalten beide Vertragspartner ihre eigene Zollverwaltung bei. Zur Sicherung der Einheitlichkeit werden gegenseitige Inspektionen durchgeführt. Zölle werden nur noch an den Außengrenzen erhoben und die Einnahmen entsprechend der Bevölkerungszahl geteilt. Am ersten Mai jeden Jahres tritt in München ein Generalkongress zusammen, der sich aus je zwei Bevollmächtigten Bayerns und Württembergs zusammensetzt.
Gründungsmitglieder des Bayerisch-Württembergischen Zollvereins sind das Königreich Bayern, mit Ausnahme des Rheinkreises (Pfalz), der erst 1830 hinzukommt, und das Königreich Württemberg mit den an das württembergische Zollsystem angeschlossenen Fürstentümern Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen.
1831 schließen sich Sachsen-Coburg und Gotha für die Exklaven Nassach, Erlsdorf und Königsberg und Sachsen-Weimar-Eisenach für die Exklave Lichtenberg dem bayerischen Zollsystem und damit dem Bayerisch-Württembergischen Zollverein an. Im selben Jahr tritt das Großherzogtum Baden für die Exklave Schluchtern sowie die Kondominate Widdern und Edelfingen dem württembergischen Zollsystem und damit ebenfalls dem Süddeutschen Zollverein bei.
Mit dem Zollvereinsvertrag vom 22. März 1833 geht der Bayerisch-Württembergische Zollverein mit Wirkung zum 1. Januar 1834 im Deutschen Zollverein auf.
Da der Ertrag der gemeinsamen Zölle unter den beiden Vertragspartnern nach der Bevölkerungszahl aufgeteilt werden soll, vereinbaren Bayern und Württemberg, im Dreijahresrhythmus Volkszählungen durchzuführen. Für den Bayerisch-Württembergischen Zollverein wird nach Anschluss der Exklaven Sachsen-Weimar-Eisenachs, Sachsen-Coburg und Gothas sowie Badens 1831 eine Bevölkerungszahl von 5.878.000 Einwohnern angegeben.
Dem Bayerisch-Württembergischen Zollverein wird der bayerische Zolltarif zugrunde gelegt, der auf der 1826 eingeführten neuen bayerischen Zollverordnung basiert. Zolltarife und Abgaben werden nach bayerischen Maßen und Gewichten erhoben. Da der erwartete wirtschaftliche Aufschwung ausbleibt und die Verwaltungskosten die Zolleinnahmen bei weitem übersteigen, sieht die süddeutsche Zollvereinigung einzig in dem vertraglichen Zusammenschluss mit dem Preußisch-Hessischen Zollverein die Möglichkeit, neue Märkte zu erschließen und den Außenhandel zu verbessern. Nach geschickter Vermittlung durch den süddeutschen Sonderbevollmächtigten, dem Verleger Johann Friedrich Cotta (1764-1832), kommt am 27. Mai 1829 der preußisch-süddeutsche Vertrag zustande, der den Vertragspartnern gegenseitige Zollfreiheit für inländische Produkte gewährt und die schrittweise Anpassung des süddeutschen Zollsystems an das preußisch-hessische einleitet.
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