Das Königreich Württemberg befindet sich in Süddeutschland. Es bildet abgesehen von einigen En- und Exklaven ein geschlossenes Staatsgebiet, das sich bis 1914 nur unwesentlich verändert. Angrenzende Staaten sind im Westen das Großherzogtum Baden und im Osten das Königreich Bayern. Im südlichen Teil Württembergs liegen die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen. Die württembergischen Exklaven Bruderhof, Hohentwiel und Deubach befinden sich in Baden, Jettkofen und Wirnsweiler in Hohenzollern-Sigmaringen und Mägerkingen zwischen Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen. In württembergischem Staatsgebiet liegen die badischen Enklaven Schluchtern, Adelsreuthe und Tepfenhard sowie die hohenzollern-sigmaringische Enklave Langenenslingen und die hohenzollern-hechingensche Enklave Wilflingen. Die Kondominate Widdern und Edelfingen werden bis 1846 von Baden und Württemberg gemeinsam verwaltet. Die Kondominate Emerfeld-Warmthal und Dürmentingen werden von Hohenzollern-Sigmaringen und Württemberg gemeinsam verwaltet. Hauptstadt und Regierungssitz ist Stuttgart. Residenzen befinden sich in Stuttgart und Ludwigsburg.
Für das Gebiet des Königreichs Württemberg wird 1820 eine Fläche von 354 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 19.529km². Die Hauptgebirge Württembergs sind der Schwarzwald und die Schwäbische Alb. Der übrige Teil des Landes gehört der oberschwäbisch-bayrischen Hochebene und dem schwäbisch-fränkischen Terrassenland an. Die höchste Erhebung des Landes ist der Dreimarkstein (1152m) an der Hornisgrinde im nördlichen Schwarzwald. Höchste Erhebung der sich quer durch das ganze Land ziehenden Alb ist der 1.015m hohe Lemberg auf dem Heuberg. Württemberg besitzt zahlreiche fruchtbare Täler. Rund ein Drittel des Landes ist bewaldet. Hauptfluss ist der Neckar, der im Südwesten des Landes entspringt und Württemberg auf einer Strecke von 281km durchläuft. Der südliche Teil des Landes gehört zum Donaugebiet. Im nördlichen Teil Württembergs fließt die Tauber, ein Nebenfluss des Mains. Die bedeutendsten der zahlreichen Seen und Weiher Württembergs sind der Bodensee an der südlichen Landesgrenze mit einem württembergischen Anteil von 115km² und der Federsee bei Buchau. Um 1900 werden an die 70 Mineralquellen in württembergischem Gebiet gezählt. Das Klima des Königreichs ist gemäßigt, mild und gesund, zeichnet sich aber durch häufige Witterungswechsel aus. In den nördlichen Teilen ist es wärmer als im Süden, wo die Gebirge des Schwarzwaldes und der Schwäbischen Alb ein raueres Klima bewirken und die ausgebreiteten Moore häufig zu Nebel führen. Die Gegenden am Neckar und am Bodensee sind am mildesten.
Der Name Württemberg geht auf ein im 11. Jahrhundert erstmals erwähntes Grafengeschlecht zurück, das sich nach der Burg Wirtinisberc auf dem Rotenberg zwischen Esslingen und Cannstadt im alten Stammesherzogtum Schwaben benannte. Durch Heirat erwarben die Grafen von Württemberg das 1229 erstmals urkundlich erwähnte Stuttgart, das seit dem 14. Jahrhundert Sitz des Hofes und ab 1482 offiziell Haupt- und Residenzstadt war. Mit dem Ende der Stauferherrschaft in Schwaben Mitte des 13. Jahrhunderts war die Voraussetzung für territoriale Erweiterungen der Grafschaft Württemberg gegeben: Allein mit dem Gewinn der Landvogtei Schwaben 1298 vergrößerte sich das Herrschaftsgebiet um fast die Hälfte. 1495 wurde die größte Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches als Reichslehen zum Herzogtum erhoben und gehörte dem Schwäbischen Reichskreis an. 1535 wurde die Reformation eingeführt. Als Mitglied der protestantischen Union und Verbündeter Gustaf Adolfs von Schweden verlor Württemberg im Dreißigjährigen Krieg zeitweilig ein Drittel seines Territoriums, wurde jedoch im Westfälischen Frieden 1648 restituiert. Der linksrheinische Besitz des Herzogtums, darunter Mömpelgard, Teile des Elsaß und die Freigrafschaft Burgund ging im Sonderfrieden von Paris 1796 an Frankreich verloren.
1802 besetzte Friedrich II. von Württemberg (1754-1816) die ihm als Entschädigung für seine an Frankreich verlorenen Landesteile in Aussicht gestellten Gebiete, darunter die Reichsstädte Esslingen, Aalen, Heilbronn und Schwäbisch Hall. Bis 1806 regierte er diese als "Neuwürttemberg" mit der Hauptstadt Ellwangen getrennt von seinem 1803 zum Kurfürstentum erhobenen Land. Die enge Anlehnung an das napoleonische Herrscherhaus brachte Friedrich II. weitere Gebietsgewinne sowie am 30. Dezember 1805 die Erhebung zum König als Friedrich I. von Württemberg. 1806 trat das Königreich dem Rheinbund bei. Nach Napoleons Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 schloss sich Württemberg der antinapoleonischen Koalition an. So gelang es Friedrich I., sowohl die zwischen 1802 und 1810 erreichte Verdoppelung seines Territoriums auf rund 19.000km², als auch seine Souveränitätsrechte zu bewahren.
Das Königreich Württemberg ist eine Monarchie. In direkter Folge regieren Friedrich II., seit 1806 König Friedrich I. (reg. 1797-1816), Wilhelm I. (reg. 1816-1864) und Karl I. (reg. 1864-1891). Da Karl I. kinderlos bleibt, folgt mit Wilhelm II. (reg. 1891-1918) die Linie des Bruders von Wilhelm I. auf den Thron. Bereits im März 1815 legt Friedrich I. den Deputierten des von ihm einberufenen Landtags eine landständische Verfassung vor und erklärt sie sogleich für verbindlich. Diese Vorgehensweise löst den vier Jahre andauernden Verfassungskampf aus, an dessen Ende Friedrichs Sohn und Nachfolger Wilhelm I. den Konflikt durch die vertragliche Vereinbarung der Verfassung zwischen König und Landtag vom 25. September 1819 beilegt.
Die württembergische Verfassung sieht einen aus zwei Kammern bestehenden Landtag vor, dessen Mitglieder das freie Mandat haben, Immunität genießen und auf das Gesamtwohl des Landes verpflichtet sind. Mitglieder der ersten Kammer sind die privilegierten Standesherren. Die Abgeordneten der zweiten Kammer werden mittels indirekter Zensuswahl durch die Bürger bestimmt. Zudem sitzen in der zweiten Kammer dreizehn Vertreter des ritterschaftlichen Adels, sechs Vertreter der protestantischen und drei der katholischen Kirche sowie der Kanzler der Universität Tübingen. Dem württembergischen Landtag obliegt das volle Steuerbewilligungs- und Budgetrecht. Das Recht der Gesetzesinitiative liegt ausschließlich beim Monarchen, der gemäß dem "monarchischen Prinzip" auch alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Hand vereinigt.
Die revolutionären Ereignisse von 1848/49 bringen zunächst keine nachhaltigen Veränderungen der Verfassung. Erst 1874 erhält der Landtag das Recht der Gesetzesinitiative. 1906 schließlich wird die Zusammensetzung der zwei Kammern modernisiert. Die in der zweiten Kammer ansässigen standesherrlichen und kirchlichen Vertreter werden in die erste Kammer versetzt, in der nun auch berufsständische Vertretungen ihren Platz finden. Die zweite Kammer zählt fortan 92 Mitglieder, von denen 75 nach allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl und die restlichen 17 nach Proporz in zwei Landeswahlkreisen bestimmt werden.
Mit dem Organisationsmanifest vom 18. März 1806 werden die alten und die neuen Gebiete Württembergs verwaltungstechnisch vereinheitlicht und zwölf Kreise als Mittelinstanz gebildet. Mit Wirkung zum 1. Januar 1818 wird die Anzahl der Kreise auf vier reduziert; dies sind der Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg, der Jagstkreis mit Sitz in Ellwangen, der Schwarzwaldkreis mit Sitz in Reutlingen und der Donaukreis mit Sitz in Ulm. Die Stadt Stuttgart erhält bis zur Eingliederung in den Neckarkreis 1822 einen Sonderstatus. Die Kreise bestehen in dieser Form bis 1919 und haben als Mittelbehörden in etwa die Funktion von Regierungsbezirken. Höchste Gerichtsinstanz ist das Obertribunal in Stuttgart. 1846 tritt das Großherzogtum Baden die bislang gemeinsam verwalteten Kondominate Widdern und Edelfingen an Württemberg ab.
Das Königreich Württemberg hat 1818 eine Einwohnerzahl von 1.396.434. Bis 1852 nimmt die Bevölkerung um 24% auf 1.733.263 und bis 1900 um weitere 25% auf 2.169.480 zu. Zur Jahrhundertmitte lebt ca. ein Viertel der Bevölkerung in Städten und drei Viertel auf dem Land. Das Stadt-Land-Verhältnis ändert sich im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts kaum. Die Hauptstadt Stuttgart ist die bevölkerungsreichste Stadt des Landes. 1852 zählt Stuttgart 45.826 Einwohner, bis 1905 hat sich die Einwohnerzahl auf 249.286 verfünffacht. Im Jahre 1858 sind die Einwohner Württembergs zu 68% evangelisch, zu 30% katholisch und zu rund 0,6% jüdisch. Im Jahr 1905 hat sich der Anteil der Einwohner evangelischer Glaubensrichtung geringfügig auf 69% erhöht. Der Anteil katholischer Glaubensrichtung liegt gleichbleibend bei 30%, der Anteil jüdischer Glaubensrichtung ist auf 0,5% gesunken.
Bis zur Jahrhundertmitte ist die Landwirtschaft Haupterwerbszweig des Königreichs Württemberg. Rund zwei Drittel der Bodenfläche sind Ackerland, rund ein Drittel Wiese und Weide. Drei Viertel der Roherträge entfallen auf die Bodenproduktion, ein Viertel auf die Viehzucht. Der Weinanbau nimmt etwa ein zwanzigstel der Bodenerträge ein. Hinsichtlich des Getreideanbaus steht Dinkel mit Abstand an erster Stelle, vor allem in den exportorientierten Getreideanbaugebieten Oberschwabens. Roggen und Weizen bedecken in Württemberg nur knapp ein Fünftel der mit Wintergetreide bestellten Flächen. Hafer ist in Württemberg das wichtigste Sommergetreide.
In der Viehzucht nimmt die Rinderzucht einen herausragenden Stand ein. Bis zur Jahrhundertmitte nimmt die Schafzucht rasant zu und geht dann wieder zurück. Umgekehrt erlebt die Schweinezucht in der zweiten Jahrhunderthälfte einen ungeahnten Aufschwung. Der Viehbestand beläuft sich Ende 1907 auf 115.192 Pferde, 1.070878 Rinder, 277.661 Schafe, 536.478 Schweine, 88.115 Ziegen, 138.299 Bienenstöcke, 203.587 Gänse, 160.934 Enten und 2.681.130 Hühner.
Der Bergbau dient fast ausschließlich der Gewinnung von Eisenerzen und Salz. Die Entdeckung und Erschließung umfangreicher Salzvorkommen zu Beginn der 1820er Jahre ermöglicht den Aufstieg Württembergs zu einem der wichtigsten Salzexporteure Deutschlands. 1820 wird die am Neckar besonders verkehrsgünstig gelegene Saline Friedrichshall bei Jagstfeld eröffnet, es folgen 1822 das Steinsalzlager in der Nähe von Schwäbisch Hall (1822) und 1823 schließlich die Saline Wilhelmshall bei Rottenmünster. Eisenerz findet sich vor allem auf der Schwäbischen Alb in Wasseralfingen, Aalen und Neuenburg sowie bei Fluorn und Dornhan im Schwarzwald. Die Förderquote liegt 1850 bei 20.509t pro Jahr, erreicht 1857 mit 36.977t einen Höchstwert und sinkt auf 11.613t im Jahre 1914 ab.
1862 wird im Königreich Württemberg die Gewerbefreiheit eingeführt. Die Industrialisierung setzt erst in der zweiten Jahrhunderthälfte ein und wird von staatlicher Seite erheblich gefördert, wie z.B. die 1846 vor allem auf staatliche Initiative hin gegründete Maschinenfabrik Esslingen (ME), die lange Zeit eines der angesehensten Maschinenbauunternehmen Deutschlands war. Schwerpunkte der Industrie liegen in den Bereichen Textil, Chemie, Maschinenbau, Papier und Musikinstrumente. 1887 beginnt Gottlieb Daimler (1834-1900) in Cannstadt mit dem Bau von Automobilen. Der Ausstoß der staatlichen Hüttenwerke Württembergs in Wasseralfingen, Königsbronn, Ludwigstal und Friedrichstal verdoppelt sich zwischen 1810 und 1840 auf rund 12.000t Roheisen im Jahre 1861, nimmt dann aber stetig ab, so dass er 1910 wieder bei rund 6.000t liegt. Die Stahlproduktionsquote liegt 1850 bei 4.753t pro Jahr, steigert sich bis 1872 auf 15.126t und fällt dann wieder auf einen Wert von 5.665t im Jahre 1911 zurück.
Die bedeutendsten Handelsplätze Württembergs sind Heilbronn, Stuttgart und Ulm. Eingeführt werden insbesondere für Gewerbe und Industrie notwendige Rohstoffe wie Kohle und Petroleum sowie Brotgetreide, Mehl, Malz, Wein, Bier, Zucker, Geflügel und Kolonialwaren. Neben Salz und den im Lande produzierten Industriegütern werden vornehmlich Hafer, Hopfen, Holz, Kartoffeln, Salz, Steine, Rinder, Schafe und Molkereiprodukte ausgeführt.
Im Königreich Württemberg wird nach Gulden zu 60 Kreuzern à 24 Pfennig gerechnet. Maße und Gewichte sind seit 1806 vereinheitlicht. Längenmaß ist der württembergische Schuh, Flächenmaß ist der Jauchert, als Hohlmaße gilt der Fuder, Handelsgewicht ist der Zentner.
Für Bau und Unterhalt der Straßen werden im Großherzogtum Baden mit der "Dritten Wegeordnung" vom 23. Oktober 1808 vereinheitlichende Rahmenrichtlinien eingeführt, nach denen die Straßen in mehrere Kategorien eingeteilt und die Unterhaltskosten dem Staat oder den Gemeinden bzw. Gemeindegruppen zugewiesen werden. Um 1830 verfügt Württemberg über rund 2.200km Staatsstraßen, bis 1900 ist das Chausseenetz unter Staatsverwaltung auf 10.570km angewachsen.
Mit dem Eisenbahngesetz vom 22. April 1843 fällt in Württemberg die Grundsatzentscheidung für den Eisenbahnbau in staatlicher Regie. Im selben Jahr ist das erste Teilstück, die Verbindung Stuttgart-Esslingen, fertiggestellt. 1850 wird die Nord-Süd-Verbindung Heilbronn-Stuttgart-Ulm-Bieberach-Friedrichshafen eröffnet. Um 1850 umfasst das Streckennetz 290km, 1907 sind es bereits 1.963km.
Schiffbare Wasserstraßen des Königreichs Württemberg sind der Neckar und die Donau. Hinzu kommt der Schiffsverkehr auf dem Bodensee. Mit dem Bau des Wilhelmskanals bei Heilbronn 1819-1821 und die Absicherung des Wasserstandes durch ein System von Schleusen, kann die Schifffahrtsverbindung auf dem Neckar bis nach Cannstadt ausgeweitet werden. Der Neckar befördert 1850 lediglich Schiffe bis zu 100t Tragfähigkeit, wird aber in der Folge weiter ausgebaut: 1874 befördert er auf der Strecke Mannheim-Heilbronn Schiffe mit einer Tragfähigkeit bis zu 200t, 1893 bereits bis zu 400t. Die Donau ist 1850 bis Ulm für Schiffe mit einer Tragfähigkeit von bis zu 100t nutzbar; ausgebaut wird in der Folgezeit nur der bayerische Teil des Flusses. Die Bodenseeschifffahrt wird bis 1903 für Schiffe mit einer Tragfähigkeit bis zu 400t ausgebaut.
Die wichtigsten Neckarhäfen im Königreich Württemberg sind Neckarelz, Heilbronn, Jagstfeld und das 1831 als Freihafen deklarierte Cannstadt. Einziger Donauhafen auf württembergischem Gebiet ist Ulm. Am Bodensee wird 1811 Friedrichshafen gegründet.
Geistige Zentren des Landes sind die Residenzstadt Stuttgart und die seit 1477 bestehende Universität Tübingen. 1818 wird auf Anregung König Wilhelms I. (1781-1864) im Stuttgarter Stadtteil Plieningen die "landwirtschaftliche Unterrichts-, Versuchs- und Musteranstalt", seit 1967 "Universität Hohenheim", gegründet. Der technischen Ausbildung dient seit 1832 die "Königliche Gewerbeschule", ab 1840 "Polytechnische Schule", in Stuttgart. Zum "Polytechnikum" wird die Schule erst 1876 erhoben, 1890 schließlich zur "Technischen Hochschule".
Die Volksschulen sind auch um die Jahrhundertwende noch konfessionell gebunden und unterstehen gemischt staatlich-kirchlicher Lokalaufsicht. Oberschulbehörde für die evangelischen Schulen ist das evangelische Konsistorium, für die katholischen der Kirchenrat. Im Jahre 1906 bestehen im Königreich Württemberg 16 Gymnasien, 57 Lateinschulen, 10 Real- und Realprogymnasien, 10 Oberrealschulen, 83 mittlere und untere Realschulen, 13 höhere Mädchenschulen sowie 2.382 öffentliche Volksschulen. Stuttgart erlangt mit der Kunstakademie, dem 1838-1843 erbauten Museum der bildenden Künste und dem königlichen Hoftheater auch überregional kulturelle Bedeutung.
Der Stuttgarter Zeitungs- und Buchverleger Johann Friedrich Cotta (1764-1832) macht sich nicht nur um ein kritisch-aufgeklärtes Pressewesen verdient, sondern widmet sich auch der Herausgabe der sogenannten deutschen Klassiker Goethe, Fichte, Alexander von Humboldt, Herder und Hölderlin. Seit Cotta ist Stuttgart das Zentrum des süddeutschen Buchhandels; zu den ältesten in Stuttgart gegründeten Verlagen gehören die noch heute existierenden Verlage Metzler (seit 1682), Deutsche Verlagsanstalt (seit 1848) und Kohlhammer (seit 1866). Auf Anregung König Wilhelms II. (1848-1921) wird 1895 in Schillers Geburtsstadt Marbach am Neckar mit dem Bau des Schillerarchivs begonnen, dem Vorläufer des heutigen Schiller-Nationalmuseums und des Deutsche Literaturarchivs.
Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress wird das Königreich Württemberg von Heinrich Karl Friedrich Levin Graf von Wintzingerode (1778-1858) vertreten. Aufgrund von Vorbehalten gegenüber der endgültigen Fassung der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 tritt Württemberg erst verspätet, am 1. September 1815, dem Deutschen Bund bei. Im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) führt Württemberg vier Stimmen, im "Engeren Rat" eine eigene Stimme.
Im Januar 1828 unterzeichnen Württemberg und Bayern den ab 1. Juli 1828 gültigen Vertrag über ein gemeinsames Zollgebiet, den Süddeutschen Zollverein. Dieser Zollverein schließt im Mai 1829 einen umfassenden Handelsvertrag mit dem fast gleichzeitig entstandenen Preußisch-Hessischen Zollverein. Die spätere völlige Verschmelzung der beiden Zollbünde wird dabei bereits ins Auge gefasst; sie erfolgt am 1. Januar 1834 mit Gründung des Deutschen Zollvereins. 1871 wird das Königreich Bundesstaat des Deutschen Reichs. Im Bundesrat hat Württemberg vier Stimmen und entsendet 17 Abgeordnete in den Reichstag.
Am 30. November 1918 verzichtet König Wilhelm II. (1848-1921) auf den Thron. Am 25. September 1919, genau 100 Jahre nach Inkrafttreten der ersten württembergischen Verfassung, nimmt der württembergische Landtag eine neue Verfassung an, nach der sich der freie Volksstaat Württemberg als parlamentarische Republik konstituiert. 1933 bis 1945 übernimmt ein nationalsozialistischer Reichsstatthalter die Regierungsgeschäfte.
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wird Württemberg zunächst geteilt. Es entstehen das in der französischen Besatzungszone gelegene Land Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen und das in der amerikanischen Besatzungszone liegende Land Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart. Nach der Volksabstimmung vom 19. Dezember 1951 schließen sich die Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern am 25. April 1952 zum Bundesland Baden-Württemberg zusammen. Stuttgart ist die Landeshauptstadt des Bundeslandes und Sitz des gleichnamigen Regierungsbezirks.
Das im Zweiten Weltkrieg zerstörte und danach wieder aufgebaute Neue Schloss beherbergt neben Repräsentationsräumen der Landesregierung das Finanz- und das Kultusministerium. In den Räumen des alten Schlosses in Stuttgart befindet sich heute das württembergische Landesmuseum, das sich der Geschichte Württembergs widmet. Das Ludwigsburger Residenzschloss ist in seinem barocken Glanz erhalten geblieben und beherbergt neben dem eigentlichen Schlossmuseum noch ein Theater-, Keramik- und Modemuseum. Das 1987 gegründete Haus der Geschichte Baden-Württembergs in Stuttgart präsentiert seit Dezember 2002 die Landesgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts für die gesamte südwestdeutsche Region.
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