Das Staatsgebiet des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen liegt in Mitteldeutschland. Es besteht aus den drei getrennt voneinander liegenden Landesteilen Sondershausen, Arnstadt und Gehren sowie den Exklaven Geschwenda und Dörrberg im Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg und Rockhausen in der preußischen Provinz Sachsen. Der nördliche Landesteil Sondershausen grenzt an die preußische Provinz Sachsen und das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. Im Westen Sondershausens liegen zudem die zu Sachsen-Gotha-Altenburg gehörende Exklave Volkenroda sowie die Schwarzburg-Rudolstädter Exklave Straußberg. Der mittlere Landesteil Arnstadt grenzt an das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg, die preußische Provinz Sachsen und Schwarzburg-Rudolstadt. Der südliche Landesteil Gehren grenzt an Schwarzburg-Rudolstadt, Sachsen-Hildburghausen und die zu Sachsen-Weimar-Eisenach gehörende Exklave Ilmenau. Hauptstadt und Regierungssitz ist Sondershausen. Residenzen befinden sich in Sondershausen und Ebeleben
Für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen wird 1836 eine Fläche von 17 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 838km² (1820). Das Fürstentum liegt in Thüringen. Es teilt sich in die nördlich gelegene Unterherrschaft mit dem Kerngebiet Sondershausen und die südlich gelegene Oberherrschaft mit den Landesteilen Arnstadt und Gehren. Der nördliche Teil der Oberherrschaft, Arnstadt, ist thüringisches Hügelland, der südliche Teil, Gehren, wird vom Thüringer Wald durchzogen. Durch die Unterherrschaft zieht sich die Hainleite, ein waldiger Gebirgsrücken. Die Oberherrschaft hat sehr steinigen und wenig ertragreichen Boden, in der Unterherrschaft hingegen findet sich fruchtbarer Boden. Rund ein Drittel des Landes ist bewaldet. Durch die Unterherrschaft fließen Helbe und Wipper, die in die Unstrut münden. In der Oberherrschaft ist die Gera mit den Nebenflüssen Spring und Wipfra der bedeutendste Fluss. In Arnstadt befindet sich ein Solbad. Das Klima ist überwiegend mild, in der höher gelegenen Oberherrschaft etwas rauer.
Schwarzburg-Sondershausen gehört, wie Schwarzburg-Rudolstadt, zur Familie der Schwarzburger, die seit der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts im thüringischen Raum nachweisbar ist. Seinen Namen führt es nach dem 1125 erstmals erwähnten, an der Wipper gelegenen Ort Sondershausen, der 1356 an die Grafen von Schwarzburg kam. Seit dem 15. Jahrhundert gliederte sich das Gebiet der Schwarzburger in die seit 1485 unter Oberhoheit der sächsischen Albertiner stehende Unterherrschaft um Sondershausen und die unter Oberhoheit der sächsischen Ernestiner stehende Oberherrschaft am Thüringer Wald. Bei der Teilung von 1571 entstanden die zwei Hauptlinien Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sonderhausen. Schwarzburg-Sondershausen erhielt zwei Drittel der Unterherrschaft um Sondershausen und Ebeleben und ein Drittel der Oberherrschaft mit Arnstadt, Käfernburg und Gehren. Insgesamt zweimal spaltete sich von der Linie Schwarzburg-Sondershausen für kurze Zeit die Linie Schwarzburg-Arnstadt ab (1651 bis 1669 und 1681 bis 1716).Nach Beseitigung der sächsischen Oberhoheit wurde Schwarzburg-Sondershausen 1697 in den Reichsfürstenstand erhoben. Im Jahre 1807 trat das Fürstentum dem Rheinbund bei.
Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen ist eine Monarchie. Die regierenden Fürsten stammen aus der Sondershausener Linie des Hauses Schwarzburg. In direkter Folge regieren Günther Friedrich Karl I. (reg. 1794-1835), Günther Friedrich Karl II. (reg. 1835-1880) und Karl Günther (reg. 1880-1909). Nach dem Tod des letzten Fürsten der Sondershausener Linie wird das Fürstentum in Personalunion von Günther Victor von Schwarzburg-Rudolstadt (reg. 1909-1918) regiert. Die mit der Verfassung vom 24. September 1841 eingerichteten Landstände setzen sich aus zwei Mitgliedern der Ritterguts- und Freigutsbesitzer, vier städtischen und drei bäuerlichen Abgeordneten sowie je zwei Vertretern des Gelehrten- und des Handelsstands zusammen und werden für acht Jahre gewählt. Die Landstände haben das Steuerbewilligungsrecht, Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung sowie ein Petitions- und Beschwerderecht. Der Landtag versammelt sich alle vier Jahre, ein Landtagsausschuss kommt jährlich für vier Wochen zusammen.
Per Gesetz vom 8. Juli 1857 besteht im Fürstentum eine konstitutionelle Monarchie. Der Landtag setzt sich nun aus höchstens sechs vom Fürsten auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern, sechs Abgeordneten der Höchstbesteuerten und sechs aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Abgeordneten zusammen.
Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen verfügt nicht über Mittelbehörden. Seit 1815 bestehen in der Herrschaft Sondershausen (Unterherrschaft) die fünf Justizämter Sondershausen, Clingen, Keula, Schernberg und Ebeleben sowie in der Herrschaft Arnstadt (Oberherrschaft) die zwei Justizämter Arnstadt und Gehren. 1835 werden die Justizämter Schernberg und Ebeleben zum Justizamt Schernberg-Ebeleben zusammengefasst und damit die Zahl der Ämter auf insgesamt sechs reduziert. Im Jahre 1847 erfolgt die Trennung von Verwaltung und Justiz. Als übergeordnete Behörden auf der unteren Verwaltungsebene werden die zwei Landeshauptmannschaften Sondershausen und Arnstadt eingerichtet und 1848 ein zusätzliches Verwaltungsamt Gehren geschaffen. Im Jahre 1850 schließlich erfolgt die Einteilung in die fünf Verwaltungsbezirke Sondershausen, Ebeleben, Greußen, Arnstadt und Gehren. Gemeinsam mit den Herzogtümern Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau sowie dem Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt ist die Schwarzburg-Sondershausener Justiz seit 1817 dem Ober-Appellationsgericht in Zerbst unterstellt. 1850 schließt sie sich dem Ober-Appellationsgericht in Jena an, dem auch die Justiz der anderen thüringischen Staaten unterstellt ist.
Nach amtlicher Zählung von 1819 hat das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen 46.453 Einwohner. Bis 1852 nimmt die Bevölkerungszahl um 31% auf 60.847 zu. Von 1852 bis 1910 hat sich die Einwohnerzahl um 48% auf 89.917 erhöht. Das Stadt-Land-Verhältnis liegt zwischen 1834 und 1864 unverändert bei rund 60% Landbevölkerung und rund 40% Stadtbevölkerung. Die Hauptstadt Rudolstadt hat 1836 ca. 3.700 Einwohner. Bis 1905 verdoppelt sich die Einwohnerzahl auf 7.383. Die Bevölkerung des Fürstentums gehört fast ausschließlich der evangelisch-lutherischen Glaubensrichtung an. Der Anteil der Katholiken erhöht sich von 0,15 im Jahre 1864 auf 1,5% im Jahre 1905, während der Anteil der Einwohner jüdischer Glaubensrichtung unverändert bei 0,2% liegt.
Landwirtschaft wird vor allem in der fruchtbaren Unterherrschaft betrieben. Angebaut werden Getreide, Kartoffeln, Flachs, Gemüse und Obst. Die Forstwirtschaft liefert bedeutende Erträge. Nach der Zählung von 1904 beläuft sich der Viehbestand auf 5.026 Pferde, 23.630 Rinder, 30.590 Schafe, 43.917 Schweine und 14.933 Ziegen.
In Schwarzburg-Sondershausen wird vornehmlich Braunkohle- und Eisenbergbau betrieben. Die Braunkohle-Fördermenge liegt 1871 bei 4.500t jährlich und steigert sich bis 1877 auf 7.140t. Die Eisenerzförderung erreicht mit 800t im Jahre 1876 ihren Höchstwert. Eine Saline befindet sich in Arnshall. Die Anfänge des thüringischen Kalibergbaus liegen in Sondershausen, wo die 1893 gegründete "Gewerkschaft Glückauf" 1896 mit der Förderung beginnt.
Die Gewerbefreiheit wird 1866 in Schwarzburg-Sondershausen eingeführt.
Eisen- und Stahlproduktion haben lediglich bis zur Jahrhundertmitte eine gewisse Bedeutung. Die Roheisenproduktion liegt 1860 bei 304t pro Jahr und erreicht mit 615t im Jahre 1863 einen Höchstwert. Die Stahlproduktion hat 1860 eine Quote von 196t pro Jahr und sinkt bis 1873 auf 9t ab. Die bedeutendsten Gewerbe des Fürstentums sind die Porzellanindustrie und die Glasindustrie. Um 1900 gibt es allein in der Oberherrschaft 17 Porzellanfabriken und elf Betriebe der Glasfabrikation und -Schleiferei. 1860 wird auch in der Unterherrschaft mit der Porzellanfabrikation begonnen. Bedeutend sind zudem der Maschinen-, Instrumente- und Apparatebau mit insgesamt 21 Betrieben sowie die Farben-, Papier- und Lederfabrikation mit 27 Fabriken. Ein Zentrum der Handschuhfabrikation befindet sich mit 15 Betrieben in Arnstadt. Mit der Auffindung der Kalivorkommen 1892/93 in Sondershausen, beginnt die rasche Industrialisierung der Residenzstadt. Im Jahre 1914 hat die Stadt 23 Kalischächte. 1910 wird das ertragreiche Kaliwerk "Glückauf" bei Sondershausen großzügig ausgebaut und mit einer Fabrik für Rohsalzverarbeitung, den Chemischen Werken Glückauf GmbH, ausgestattet.
In der ersten Jahrhunderthälfte führt Schwarzburg-Sondershausen vornehmlich Getreide, Holz, Wolle und Garn aus. Ein wichtiger Getreidemarkt befindet sich in Arnstadt. Wollmärkte werden in Arnstadt und Greußen abgehalten.
In Schwarzburg-Sondershausen wird bis 1838 nach Talern zu 24 Groschen à 12 Pfennigen gerechnet. 1838 tritt das Fürstentum der Dresdner Münz-Konvention bei und rechnet nun nach Talern zu 30 Silbergroschen à 12 Pfennig. Längenmaß ist der Fuß, Flächenmaß die Quadratrute und Handelsgewicht das Leipziger Pfund.
Die Hauptstadt Sondershausen erhält 1869 einen Eisenbahnanschluss, da es an der aus rein preußischen Interessen konzipierten Strecke Nordhausen-Erfurt liegt. Um 1900 wird die Oberherrschaft von den Bahnlinien Erfurt-Ritschenhausen und Erfurt-Ilmenau-Großbreitenbach sowie Arnstadt-Ichtershausen und Arnstadt-Saalfeld durchzogen. In der Unterherrschaft sind die Linien Erfurt-Nordhausen, Hohenebra-Ebeleben, Greußen-Ebeleben-Keula, Ebeleben-Mühlhausen und Sondershausen-Bretleben fertiggestellt. 1913 beträgt das Eisenbahnnetz des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen 147,6km für normalspurige Eisenbahnen.
Um die Jahrhundertwende bestehen in Schwarzburg-Sondershausen zwei Gymnasien, zwei Realschulen, ein Lehrer- und ein Lehrerinnenseminar, zwei höhere Mädchenschulen und 100 Volksschulen. Die Schulaufsicht obliegt der evangelischen Landeskirche. Im Sondershausener Residenzschloss befinden sich eine Gemälde- und Kunstgewerbesammlung sowie ein Naturalienkabinett. Die Naturaliensammlung ist teilweise der Öffentlichkeit zugänglich. Bis 1912 wird sie weitgehend aufgelöst und dem neu eingerichteten Städtischen Museum zugeführt. 1824 erhält das Hoftheater einen Neubau hinter dem Westflügel des Schlosses. Über die Grenzen des Fürstentums hinaus berühmt wird die 1801 eingerichtete Hofkapelle, das sogenannte "Lohorchester", das Sommerkonzerte im Loh, einem schattigen Platz im Schlosshof, gibt.
Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress wird Schwarzburg-Sondershausen von dem Geheimen Rat und Kanzler Adolph von Weise (1751-1820) vertreten. Seit 1815 ist das Fürstentum Mitglied des Deutschen Bundes und führt im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) eine eigene Stimme. Im "Engeren Rat" teilt es sich dagegen eine Stimme mit dem Großherzogtum Oldenburg, den Herzogtümern Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen sowie dem Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 1819 schließt Preußen mit dem Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen den ersten Enklavenvertrag, durch den der zum Großteil von der preußischen Provinz Sachsen umgebene Landesteil Sondershausen in das preußische Zollsystem und damit auch 1828 in den Preußisch-Hessischen Zollverein integriert wird. Für die übrigen Gebiete wird Schwarzburg-Sondershausen 1828 Mitglied des Mitteldeutschen Handelsvereins. 1833 schließt sich das Fürstentum dem Thüringischen Zoll- und Handelsverein an und wird über diesen 1834 Gründungsmitglied des Deutschen Zollvereins
Im Deutschen Krieg 1866 stellt sich Schwarzburg- Sondershausen auf preußische Seite und tritt gemäß Vertrag vom 18. August 1866 dem Norddeutschen Bund bei. 1867 tritt es die Militärhoheit an Preußen ab. 1871 wird Schwarzburg-Sondershausen Bundesstaat des Deutschen Reichs. Im Bundesrat besitzt das Fürstentum eine Stimme und ist im Reichstag durch einen Abgeordneten vertreten. Nach dem Tod des letzten Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen 1909 werden Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt in Personalunion regiert.
Auf ruhigem und parlamentarischem Wege verläuft der politische Umbruch in den beiden schwarzburgischen Fürstentümern, die seit 1909 von Günther Victor von Schwarzburg-Rudolstadt (1852-1925) in Personalunion regiert werden. In seiner Residenz Sondershausen hat sich kein Arbeiter- und Soldatenrat gebildet, die politische Initiative übernimmt stattdessen ein Landrat, der aus dem ständigen Landtagsausschuss hervorgegangen ist. Ein Gesetz zur Änderung des Staatsgrundgesetzes von 1857 wird vom Landtag verabschiedet, vom Fürsten am 25. November 1918 unterzeichnet und vom Staatsministerium gegengezeichnet. Die sich anschließende Unterzeichnung der Abdankungsurkunde schließt den Übergang zum "Sozialen Volksstaat Schwarzburg-Sondershausen" ab. Der Schwarzburger Fürst ist damit von allen deutschen Fürsten am längsten auf dem Thron geblieben.
Mit Inkrafttreten des Gemeinschaftsvertrags am 4. Januar 1920 geht Schwarzburg-Sondershausen im neugeschaffenen Land Thüringen mit der Hauptstadt Weimar auf. Seit 1925 ist das Städtische Museum Sondershausen im Schloss Sondershausen untergebracht. Nach dem Tod der letzten schwarzburgischen Fürstin 1951 geht ein Teil des ehemaligen fürstlich-schwarzburgischen Kunstbesitzes in die Sammlung über und das Städtische Museum wird 1952 als Staatliches Heimat- und Schlossmuseum neu eröffnet.Heute findet man im Schloss Sondershausen zum Einen das der Geschichte des Hauses Schwarzburg gewidmete Schlossmuseum mit Kunst- und kunsthandwerklichen Exponaten, zum Anderen das Museum für Sondershäuser Stadt- und Schwarzburgische Landesgeschichte mit überwiegend kulturgeschichtlicher und naturwissenschaftlicher Orientierung sowie die Abteilung zur Musikgeschichte. Zudem bietet das Schloss Raum für Sonderausstellungen, wie z.B. die zweite Thüringer Landesausstellung "Neu entdeckt. Thüringen - Land der Residenzen" im Jahre 2004. Das ehemalige Hoftheater ist 1946 bei einem Brand vernichtet worden, der "Lohplatz" im Schlosshof und der barocke Lustgarten hingegen sind erhalten.
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