Das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen befindet sich in Mitteldeutschland und besteht aus dem Landesteil Hildburghausen sowie den drei exklavierten Ämtern Behrungen, Sonnefeld und Königsberg. Das Hildburghausener Kerngebiet grenzt an den preußischen exklavierten Kreis Schleusingen, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Saalfeld, Bayern und das von Sachsen-Meiningen und Sachsen-Gotha-Altenburg gemeinsam verwaltete Kondominat Römhild. Das Amt Königsberg mit den Exklaven Nassach und Erlsdorf liegt im Königreich Bayern. Das Amt Sonnefeld mit den Exklaven Rohrbach, Roth, Leutendorf, Sonnefeld sowie der Exklave nördlich von Sonnefeld befindet sich zwischen dem Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld und Bayern. Das Amt Behrungen grenzt an Sachsen-Meiningen, das Kondominat Römhild und Bayern. Haupt- und Residenzstadt ist Hildburghausen. Nach dem Tod des letzten Herzogs der Gotha-Altenburger Linie im Jahre 1825 wird der sachsen-ernestinische Gesamtbesitz neu aufgeteilt. Der Herzog von Sachsen-Hildburghausen übernimmt die Regierung des neugegründeten Herzogtums Sachsen-Altenburg und tritt dafür seine Güter an Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg und Gotha ab.
Für die Fläche des Herzogtums Sachsen-Hildburghausen liegen für das Jahr 1820 keine genauen Angaben vor, der GIS-Wert beträgt 709km². Sachsen-Hildburghausen liegt mit Ausnahme der in Bayern befindlichen Exklaven Königsberg, Nassach und Erlsdorf in Thüringen. Der Großteil des Herzogtums liegt am Thüringer Wald, ein kleinerer sehr gebirgiger Teil findet sich im Thüringer Wald. Höchste Erhebung ist der 864m hohe Bleßberg bei Eisfeld im südöstlichen Thüringer Wald. Es gibt sowohl sandigen als auch fruchtbaren Boden. Hauptfluss des Landes ist die Werra. Zudem durchziehen Schleuße, Rodach, Itz und Behr das Herzogtum.
Sachsen-Hildburghausen führt seinen Namen nach der 1234 erstmals urkundlich erwähnten Stadt Hildburghausen an der Werra. Über die Grafen von Henneberg gelangte das Gebiet zusammen mit dem Amt Heldburg 1374 durch Heirat an die Landgrafen von Thüringen. Innerhalb des seit 1485 bestehenden ernestinischen Hauses der sächsischen Wettiner fiel Hildburghausen 1572 an die Linie Sachsen-Coburg, 1638 bis 1640 an Sachsen-Altenburg und 1672 bis 1680 an Sachsen-Gotha. Nach dem Tod Herzog Ernst des Frommen von Sachsen-Gotha (1601-1675) und Aufteilung des Besitzes unter seinen sieben Söhnen im Jahre 1680 begründete der sechste Sohn Ernst (1655-1715) die Linie Sachsen-Hildburghausen mit der gleichnamigen Residenz. Bis 1702 verblieb das Land unter Oberhoheit des Hauses Sachsen-Gotha-Altenburg. Die Einführung der Primogenitur verhinderte weitere Teilungen. Zum Staatsgebiet gehörten zunächst Hildburghausen, Heldburg, Eisfeld, Veilsdorf und Schalkau. 1683 kam Königsberg, 1705 Sonnefeld, 1710 Teile Sachsen-Römhilds und 1714 Behrungen hinzu. Im Jahre 1806 trat Sachsen-Hildburghausen dem Rheinbund bei.
Das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen ist eine Monarchie. Seit 1780 regiert Herzog Friedrich (reg. 1780/1787-1834) aus der Hildburghausener Linie des sachsen-ernestinischen Hauses das Land. Bis 1787 übernimmt sein Urgroßonkel Prinz Joseph Friedrich von Sachsen-Hildburghausen (1702-1787) die Vormundschaftsregierung. Als eines der ersten Länder des Deutschen Bundes erhält das Herzogtum am 18. März 1818 eine landständische Verfassung. Im Landtag sind Abgeordnete der Ritterschaft, der Städte und der Landgemeinden gleichermaßen vertreten. Ihre Rechte erstrecken sich auf die Steuerbewilligung, die Haushaltskontrolle sowie die Mitwirkung bei der Gesetzgebung. Nach dem Tod Herzog Friedrichs IV. von Sachsen-Gotha-Altenburg (reg. 1822-1825) am 11. Februar 1825 erlischt die Linie Sachsen-Gotha-Altenburg. Nach Vermittlung König Friedrich Augusts I. von Sachsen (reg. 1763-1827) unter den erbberechtigten ernestinischen Häusern übernimmt Herzog Friedrich von Sachsen-Hildburghausen die neugegründete Linie Sachsen-Altenburg und tritt dafür den Großteil seines Staatsgebiets an den Herzog von Sachsen-Meiningen ab.
Das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen verfügt nicht über Mittelbehörden. An Unterbehörden bestehen seit 1815 die nach ihrem jeweiligen Sitz benannten Ämter Behrungen, Eisfeld, Heldburg, Hildburghausen, Königsberg in Franken und Sonnefeld sowie das von Hildburghausen mitverwaltete Amt Veilsdorf. Mit den anderen Herzogtümern der sachsen-ernestinischen Linie sowie den reußischen Fürstentümern ist die Justiz des Herzogtums Sachsen-Hildburghausen dem Ober-Appellationsgericht in Jena unterstellt. Mit der Neuaufteilung des sachsen-ernestinischen Gesamtbesitzes 1826 geht das Hildburghausener Kernland mit dem exklavierten Amt Behrungen an Sachsen-Meiningen über. Die exklavierten Ämter Königsberg und Sonnefeld mit ihren Exklaven fallen an Sachsen-Coburg und Gotha.
Nach der Bundesmatrikel von 1816 zählt das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen 29.706 Einwohner. Für die Hauptstadt Hildburghausen werden um 1800 ca. 3.700 Einwohner angegeben. Die Einwohner Sachsen-Hildburghausens gehören zum Großteil der evangelischen Glaubensrichtung an.
Zur Wirtschaft Sachsen-Hildburghausens im Zeitraum von 1815 bis 1826 liegen keine genauen Angaben vor. Spätere Daten finden sich in der Staatenbeschreibung des Herzogtums Sachsen-Meiningen.
Sachsen-Hildburghausen rechnet nach Gulden zu 60 Kreuzer. Längenmaß ist der Nürnberger Fuß, als Handelsgewicht gilt das Nürnberger Pfund.
Zum Verkehr Sachsen-Hildburghausens im Zeitraum von 1815 bis 1826 liegen keine genauen Angaben vor. Spätere Daten finden sich in der Staatenbeschreibung des Herzogtums Sachsen-Meiningen.
Das heutige Hildburghausener Stadttheater wurde 1721 als Ball- und Fechthaus errichtet und um 1755 in ein herzogliches Hoftheater umgewandelt. Es ist eines der ältesten durchgängig bespielten Theater in Deutschland.
Zur kulturellen und bildungspolitischen Entwicklung Sachsen-Hildburghausens im Zeitraum von 1815 bis 1826 liegen keine genauen Angaben vor. Spätere Daten finden sich in der Staatenbeschreibung des Herzogtums Sachsen-Meiningen.
Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress wird Sachsen-Hildburghausen von dem Geheimen Rat und Regierungspräsidenten Carl Ludwig Freiherr von Baumbach (1772-1844) vertreten. Seit 1815 ist das Herzogtum Mitglied des Deutschen Bundes und führt im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) eine eigene Stimme. Im "Engeren Rat" teilt es sich dagegen eine Stimme mit den anderen herzoglich-sächsischen Häusern Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg-Saalfeld.
Mit dem Tod Herzog Friedrichs IV. von Sachsen-Gotha-Altenburg (1774-1825) am 11. Februar 1825 erlischt das herzoglich ernestinische Haus Sachsen-Gotha-Altenburg. Gemäß Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen (1750-1827) vom 12. November 1826 erfolgt eine umfassende Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer. Im Zuge dessen wird das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen aufgelöst und zum Großteil dem Herzogtum Sachsen-Meiningen angegliedert. Der regierende Herzog von Hildburghausen übernimmt die neubegründete Linie Sachsen-Altenburg. Hildburghausen verliert damit seinen Status als Haupt- und Residenzstadt. Das ehemalige Residenzschloss wird später als Kaserne genutzt. Das Hildburghausener Kerngebiet bleibt ab 1829 als Verwaltungsamt, seit 1869 als Kreisamt mit Sitz in der ehemaligen Hauptstadt bestehen. Heute ist Hildburghausen einer der 23 Landkreise und kreisfreien Städte des Bundeslandes "Freistaat Thüringen". Der Landkreis hat eine Fläche von 973km² und Ende 2003 rund 72.000 Einwohner. Am 7. April 1945, kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges, wird das Schloss bei einem amerikanischen Luftangriff zerstört und später ganz abgerissen. Der um 1700 als Barockgarten angelegte und um 1780 in einen Landschaftspark verwandelte Schlossgarten ist noch erhalten.
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