III Dokmentation und Datensätze

Staaten

Sachsen-Coburg-Saalfeld (1820-1825)

 

Staatsgebiet

Das Staatsgebiet des Herzogtums Sachsen-Coburg-Saalfeld besteht aus vier getrennt voneinander liegenden Landesteilen: Coburg, Saalfeld und Themar befinden sich in Mitteldeutschland, das Fürstentum Lichtenberg liegt in Südwestdeutschland. Der Coburger Landesteil grenzt an Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Meiningen und das Königreich Bayern. Der Saalfelder Landesteil liegt zwischen dem Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg, dem Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, dem preußischen exklavierten Kreis Ziegenrück, dem Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, dem Fürstentum Reuß-Ebersdorf, dem Königreich Bayern und Sachsen-Meiningen. Der Landesteil Themar ist umgeben vom preußischen exklavierten Kreis Schleusingen, Sachsen-Hildburghausen, dem von Sachsen-Meiningen und Sachsen-Gotha-Altenburg gemeinsam verwalteten Kondominat Römhild sowie Sachsen-Meiningen. Das Fürstentum Lichtenberg liegt zwischen dem oldenburgischen Fürstentum Birkenfeld, der Hessen-Homburger Herrschaft Meisenheim, der bayerischen Pfalz ( Rheinkreis ) und der preußischen Provinz Niederrhein. Innerhalb des Staatsgebiets von Sachsen-Coburg-Saalfeld befindet sich die Sachsen-Hildburghausener Enklave nördlich Sonnefeld. Hauptstadt, Regierungssitz und Residenz ist Coburg. Nach dem Tod des letzten Herzogs der Gotha-Altenburger Linie im Jahre 1825 wird der sachsen-ernestinische Gesamtbesitz neu aufgeteilt. Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld wird 1826 aufgelöst: Der Coburger Anteil inklusive Fürstentum Lichtenberg bildet zusammen mit Gotha das neue Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, der Saalfelder und der Themarer Landesteil gehen an Sachsen-Meiningen.

 

Geographie/Topographie

Für das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld wird 1819 eine Fläche von 32 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 1.498km² (1820). Der Großteil Sachsen-Coburg-Saalfelds liegt in Thüringen. Im Westen befindet sich Themar am Thüringer Wald und wird von der Werra durchflossen. Der östlich gelegene Saalfelder Landesteil umfasst den südlichen Thüringer Wald und ist entsprechend gebirgig. Hauptfluss ist die Saale. Der südliche Coburger Landesteil ist welliges Hügelland mit fruchtbaren Tälern und gehört zum Vorgebirge des Thüringer Waldes. Höchste Erhebung ist die Senichshöhe bei Mirsdorf mit 523m. Rund 25 Prozent des Gebietes sind bewaldet. Die Flüsse Itz, Biberbach, Steinach, Baunach und Nassach münden in den Main. Mineralquellen finden sich in Fechheim und Grub am Forst. Das Fürstentum Lichtenberg in Südwestdeutschland liegt an den Ausläufern von Hunsrück und Donnersberg. Im Westen wird es von den Flüssen Nahe und Glan eingeschlossen, den südlichen Teil bewässert die Blies.

 

Geschichte bis 1815/20

Das nach der auf dem Coberg liegenden Veste Coburg benannte Fürstentum in Franken ging im 14. Jahrhundert von den Grafen von Henneberg an die sächsischen Wettiner über. Nach der Teilung des Hauses Wettin 1485 der ernestinischen Linie zugeschlagen, war Coburg 1572 bis 1638 Sitz der Linie Sachsen-Coburg-Eisenach. Saalfeld an der Saale wurde 1389 von den Wettinern erworben und fiel 1485 ebenfalls an die ernestinische Linie des Hauses. Nach dem Tod Herzog Ernst des Frommen von Sachsen-Gotha (1601-1675) und der Aufteilung des Besitzes unter seinen sieben Söhnen im Jahre 1680 begründete der zweite Sohn Albrecht (1648-1699) das Herzogtum Sachsen-Coburg und der jüngste Sohn Johann Ernst (1658-1729) das Herzogtum Sachsen-Saalfeld, das bis 1805 unter der Landeshoheit Sachsen-Gotha-Altenburgs verblieb. Nach langwierigen Erbstreitigkeiten fiel das nach dem Tod des kinderlosen Herzogs Albrecht aufgelöste Herzogtum Sachsen-Coburg im Jahre 1735 an Sachsen-Saalfeld und bildete mit diesem das bis 1826 bestehende Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld mit der Hauptstadt Coburg. Zuvor waren aus Coburgischem Besitz das Amt Sonnefeld an Sachsen-Hildburghausen und das Amt Neuhaus an Sachsen-Meiningen abgetreten worden. Im Gegenzug hatte Sachsen-Coburg aus dem Erbe der Grafen von Henneberg einen Teil des Amtes Themar erhalten, welches 1805 vollständig in den Besitz des Herzogtums überging. Im Jahre 1806 trat Sachsen-Coburg-Saalfeld gemeinsam mit den anderen ernestinischen Herzogtümern dem Rheinbund bei. Gemäß der in der Wiener Kongressakte 1815 vereinbarten Entschädigungsklausel erhielt Sachsen-Coburg-Saalfeld 1816 ein zuvor preußisches Gebiet um Sankt Wendel, Baumholder und Grumbach in Südwestdeutschland zugesprochen und nannte es ab 1819 Fürstentum Lichtenberg.

 

Staats- und Regierungsform, Herrscherhaus

Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld ist eine Monarchie. Seit 1806 regiert Ernst I. (reg. 1806-1844) aus der Coburg-Saalfelder Linie des sachsen-ernestinischen Hauses das Herzogtum. Am 16. März 1816 gibt er seinem Land eine vorläufige, mit dem Grundgesetz vom 21. April 1821 eine endgültige landständische Verfassung. Im Landtag sind Abgeordnete der Ritterschaft, der Städte und der Landgemeinden gleichermaßen vertreten. Ihre Rechte erstrecken sich auf die Steuerbewilligung, die Haushaltskontrolle sowie die Mitwirkung bei der Gesetzgebung. Im Teilungsvertrag vom 12. November 1826 tritt Ernst I. das Fürstentum Saalfeld und Themar an Sachsen-Meiningen ab und erhält dafür den Gothaer Landesteil des aufgelösten Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg. Als Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha regiert er bis 1844 das neugeschaffene Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha.

 

Territoriale Aufteilung/Verwaltungsstruktur

Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld verfügt nicht über Mittelbehörden. An Unterbehörden bestehen seit 1815 die nach ihrem jeweiligen Sitz benannten sechs Justizämter Coburg, Neustadt an der Heide, Rodach, Themar, Saalfeld und Gräfenthal. Hinzu kommen 1817 die drei Kantone St. Wendel, Baumholder und Grumbach des erst französischen, dann kurzzeitig preußischen Fürstentum Lichtenberg. Bis 1820 wird das Fürstentum von einer herzoglichen Immediat-Kommission mit Sitz in St. Wendel verwaltet, ab 1821 ist eine Herzogliche Regierung (Landeskommission) in St. Wendel eingerichtet. Mit den anderen Herzogtümern der sachsen-ernestinischen Linie sowie den reußischen Fürstentümern ist die Justiz des Herzogtums Sachsen-Coburg-Saalfeld dem Ober-Appellationsgericht in Jena unterstellt.

 

Bevölkerung

Nach der Bundesmatrikel von 1816 hat das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld eine Bevölkerungszahl von 80.012. Die Hauptstadt Coburg zählt im selben Jahr 7.998 Einwohner. Die Einwohner Sachsen-Coburg-Saalfelds gehören zum Großteil der evangelischen Glaubensrichtung an.

 

Wirtschaft

Zur Wirtschaft Sachsen-Coburg-Saalfelds im Zeitraum von 1815 bis 1826 liegen keine genauen Daten vor.
Spätere Angaben zu den Gebieten Saalfeld und Themar finden sich in der Staatenbeschreibung des Herzogtums Sachsen-Meiningen, Daten zum Coburger Landesteil sind unter der Staatenbeschreibung Sachsen-Coburg und Gotha aufgeführt.

Währung, Maße, Gewichte

In Sachsen-Coburg-Saalfeld wird nach Gulden zu 60 Kreuzer à 4 Pfennig gerechnet.
Längenmaß ist der Saalfelder Fuß, Flächenmaß die Quadtratrute und Handelsgewicht das Pfund.

 

Verkehr

Zur Verkehrsentwicklung Sachsen-Coburg-Saalfelds im Zeitraum von 1815 bis 1826 liegen keine genauen Daten vor. Spätere Angaben zu den Gebieten Saalfeld und Themar finden sich in der Staatenbeschreibung des Herzogtums Sachsen-Meiningen, Daten zum Coburger Landesteil sind unter der Staatenbeschreibung Sachsen-Coburg und Gotha aufgeführt.

 

Kultur und Bildung

Die Gesamtuniversität in Jena wird von den sachsen-ernestinischen Herzogtümern als gemeinsame Landesuniversität unterhalten, wobei das Herzogtum Coburg seit 1817 nicht mehr zu den Unterhalterstaaten gehört.
Zur kulturellen und bildungspolitischen Entwicklung Sachsen-Coburg-Saalfelds im Zeitraum von 1815 bis 1826 liegen keine genauen Angaben vor. Spätere Daten zu den Gebieten Saalfeld und Themar finden sich in der Staatenbeschreibung des Herzogtums Sachsen-Meiningen, Angaben zum Coburger Landesteil sind unter der Staatenbeschreibung Sachsen-Coburg und Gotha aufgeführt.

 

Zugehörigkeit zu Staatengemeinschaften, Zollsystemen und Zollvereinen

Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress wird Sachsen-Coburg-Saalfeld von Oberst Franz Xavier Freiherr Fischler von Treuberg (um 1767-1835) vertreten. Seit 1815 ist das Herzogtum Mitglied des Deutschen Bundes und führt im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) eine eigene Stimme. Im "Engeren Rat" teilt es sich dagegen eine Stimme mit den anderen herzoglich-sächsischen Häusern Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Meiningen.

 

Territoriale Entwicklung ab 1826/Kulturerbe

Mit dem Tod Herzog Friedrichs IV. von Sachsen-Gotha-Altenburg (1774-1825) am 11. Februar 1825 erlischt das herzoglich ernestinische Haus Sachsen-Gotha-Altenburg. Gemäß Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen (1750-1827) vom 12. November 1826 erfolgt eine umfassende Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer. Im Zuge dessen wird das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld aufgelöst. Der Coburger Landesteil inklusive Fürstentum Lichtenberg geht an das neu geschaffene Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Saalfeld und Themar werden Sachsen-Meiningen angegliedert. Coburg bleibt als Hauptstadt, Regierungssitz und Residenz erhalten, muss sich diesen Status im Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha nun allerdings mit Gotha teilen. 1834 wird Lichtenberg an Preußen abgetreten, welches das Fürstentum in die Rheinprovinz eingliedert. Seit dem 1. April 1835 besteht es unter dem Namen Kreis St. Wendel im preußischen Regierungsbezirk Trier. Das ehemalige Saalfelder Residenzschloss ist heute Sitz der Verwaltung des thüringischen Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.

 

Verwendete Literatur