III Dokmentation und Datensätze

Staaten

Reuß-Lobenstein und Ebersdorf (1824-1847)

 

Staatsgebiet

Das Fürstentum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf entsteht 1824 aus der Vereinigung der Fürstentümer Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf. Es befindet sich in Mitteldeutschland und bildet ein geschlossenes Staatsgebiet. Das Fürstentum grenzt im Norden an den preußischen exklavierten Kreis Ziegenrück, im Osten an das Fürstentum Reuß-Greiz, das Kondominat Fürstentum Gera, das Fürstentum Reuß-Schleiz sowie das Königreich Sachsen, im Süden an das Königreich Bayern sowie im Westen an das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld und das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. Das Kondominat Fürstentum Gera steht unter gemeinsamer Verwaltung von Reuß-Schleiz und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf. Hauptstadt ist Lobenstein. Regierungssitze sind Lobenstein und Ebersdorf. Das Residenzschloss liegt in Ebersdorf. Eine gemeinsame Regierung der Fürstentümer Reuß jüngere Linie befindet sich in Gera. Mit der Abdankung des regierenden Fürsten zugunsten der Linie Reuß-Schleiz im Jahre 1848 geht das Fürstentum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf im neugeschaffenen Fürstentum Reuß jüngere Linie auf.

 

Geographie/Topographie

Für das Fürstentum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf wird 1824 eine Fläche von 7,75 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 288km².Das Fürstentum liegt in Thüringen und ist zum Großteil gebirgig. Reuß-Lobenstein und Ebersdorf befindet sich im nördlichen Teil des Thüringer Waldes, dem sogenannten Frankenwald und wird zudem vom Thüringer Schiefergebirge durchzogen. Höchste Erhebungen sind der südwestlich von Lobenstein gelegene Kulm mit einer Höhe von 779m und der Sieglitz bei Neundorf an der Nordwand des Frankenwaldes im Thüringer Schiefergebirge mit einer Höhe von 747m. Hauptgewässer sind Saale, Sormitz, Selbitz und Rodach. Das Klima ist gemäßigt, um den Frankenwald etwas rauer.

 

Geschichte bis 1824

Mit dem Tod Heinrichs LIV. (1767-1824) am 7. Mai 1824 erlischt die Linie Reuß-Lobenstein. Die Güter fallen an Heinrich LXXII. von Reuß-Ebersdorf (1797-1853), der beide Länder zum Fürstentum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf vereinigt. Die Linie Reuß-Ebersdorf hatte sich 1671 von Reuß-Lobenstein abgespalten.

 

Staats- und Regierungsform, Herrscherhaus

Das Fürstentum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf ist eine Monarchie. Der regierende Fürst Heinrich LXXII. (reg. 1822-1848) stammt aus der Reuß-Ebersdorfer Linie des Hauses Reuß jüngere Linie. Seit dem 12. Jahrhundert nennen sich alle männlichen Mitglieder des Hauses Reuß Heinrich. Mit dem Geschlechtsvertrag von 1668 ist festgelegt, dass die ältere Linie bis Hundert zählt, während die jüngere Linie jedes Jahrhundert neu zu beginnen hat. Die Landstände setzen sich aus drei ritterschaftlichen und drei städtischen Deputierten zusammen. Sie haben beratende Funktion hinsichtlich der Gesetzgebung und der Steuerbewilligung. Zudem besteht eine "Gesamt-Ritter- und Landschaft" mit Sitz in Gera für Angelegenheiten im gemeinsamen Interesse aller Fürsten des Hauses Reuß jüngere Linie. Als entschiedener Gegner einer konstitutionellen Staatsform dankt Heinrich LXXII. während der Revolution von 1848/49 am 1. Oktober 1848 zugunsten des Fürsten von Reuß-Schleiz, Heinrich LXII. (reg. 1818-1854), ab. Dieser vereinigt Reuß-Lobenstein und Ebersdorf mit dem bislang gemeinsam verwalteten Kondominat Fürstentum Gera und Reuß-Schleiz zum Fürstentum Reuß jüngere Linie.

 

Territoriale Aufteilung/Verwaltungsstruktur

Das Fürstentum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf verfügt nicht über Mittelbehörden. An Unterbehörden bestehen seit 1824 Justizämter in Lobenstein und Hirschberg, die 1828 in Bezirksämter umgewandelt werden. Mit den anderen reußischen Fürstentümern sowie den Häusern der sachsen-ernestinischen Linie ist die Justiz von Reuß-Lobenstein und Ebersdorf dem Ober-Appellationsgericht in Jena unterstellt.<7p>

 

Bevölkerung

Nach amtlicher Zählung von 1826 hat das Fürstentum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf 20.860 Einwohner. Bis 1846 nimmt die Bevölkerungszahl um 13% auf 23.569 zu. Im Jahre 1833 hat die Hauptstadt Lobenstein 3.274 Einwohner, was 15% der Gesamtbevölkerung ausmacht. Die Einwohner des Fürstentums gehören zum Großteil der evangelischen Glaubensrichtung an. In Ebersdorf besteht eine Herrnhutergemeinde mit rund 500 Mitgliedern im Jahre 1844.

 

Wirtschaft

Zur Wirtschaft des Fürstentums Reuß-Lobenstein und Ebersdorf im Zeitraum von 1824 bis 1848 liegen keine genauen Daten vor. Spätere Angaben finden sich in der Staatenbeschreibung des Fürstentums Reuß jüngere Linie.

 

Verkehr

Zum Verkehr von Reuß-Lobenstein und Ebersdorf im Zeitraum von 1824 bis 1848 liegen keine genauen Angaben vor. Spätere Daten finden sich in der Staatenbeschreibung des Fürstentums Reuß jüngere Linie.

 

Kultur und Bildung

Zur kulturellen und bildungspolitischen Entwicklung Reuß-Lobenstein und Ebersdorfs im Zeitraum von 1824 bis 1848 liegen keine genauen Angaben vor. Spätere Daten finden sich in der Staatenbeschreibung des Fürstentums Reuß jüngere Linie.

 

Zugehörigkeit zu Staatengemeinschaften, Zollsystemen und Zollvereinen

Alle reußischen Staaten der jüngeren Linie bilden zusammen die Reußische Fürstengemeinschaft "Reuß jüngere Linie".Bei der Staatsgründung 1824 gehört das Fürstentum dem Deutschen Bund an. Im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) führt es gemeinsam mit Reuß-Schleiz eine Stimme. Im "Engeren Rat" teilt es sich eine Stimme mit den Fürstentümern Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen, Waldeck, Reuß-Greiz, Reuß-Schleiz, Liechtenstein, Lippe-Detmold, Schaumburg-Lippe und ab 1842 Hessen-Homburg. Im Jahre 1828 wird Reuß-Lobenstein und Ebersdorf Mitglied des Mitteldeutschen Handelsvereins. 1833 schließt sich das Fürstentum dem Thüringischen Zoll- und Handelsverein an und wird mit diesem 1834 Gründungsmitglied des Deutschen Zollvereins.

 

Territoriale Entwicklung ab 1848/Kulturerbe

Im Jahre 1848 dankt Heinrich LXXII. (1797-1853) zugunsten des Reuß-Schleizer Fürsten Heinrich LXII. (1785-1854) ab. Dieser vereinigt Reuß-Lobenstein und Ebersdorf mit dem bislang gemeinsam verwalteten Kondominat Fürstentum Gera und Reuß-Schleiz zum Fürstentum Reuß jüngere Linie.

 

Verwendete Literatur