III Dokmentation und Datensätze

Staaten

Reuß-Lobenstein (1820-1823)

 

Staatsgebiet

Das Staatsgebiet des Fürstentums Reuß-Lobenstein liegt in Mitteldeutschland und besteht aus zwei getrennt voneinander liegenden Landesteilen: Lobenstein grenzt an das Fürstentum Reuß-Greiz, das Fürstentum Reuß-Ebersdorf, das Kondominat Fürstentum Gera, die preußische Exklave Blintendorf und das Königreich Bayern. Der zweite Landesteil liegt nördlich von Lobenstein zwischen dem preußischen exklavierten Kreis Ziegenrück, Reuß-Ebersdorf, Reuß-Greiz, dem Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld und dem Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. Das Kondominat Fürstentum Gera steht unter gemeinsamer Verwaltung der Fürstentümer Reuß-Schleiz, Reuß-Ebersdorf und Reuß-Lobenstein. Hauptstadt und Regierungssitz ist Lobenstein. Das Residenzschloss liegt ebenfalls in der Hauptstadt. Eine zweite, gemeinsame Regierung der Fürstentümer Reuß jüngere Linie befindet sich in Gera. Nach dem Tod des letzten Fürsten von Reuß-Lobenstein 1824 wird das Fürstentum mit Reuß-Ebersdorf zum Fürstentum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf vereinigt

 

Geographie/Topographie

Für die Fläche des Fürstentums Reuß-Lobenstein liegen für das Jahr 1820 keine genauen Angaben vor. Der GIS-Wert beträgt 141km².Das Fürstentum liegt in Thüringen und ist zum Großteil gebirgig. Reuß-Lobenstein befindet sich im nördlichen Teil des Thüringer Waldes, dem sogenannten Frankenwald, und wird zudem vom Thüringer Schiefergebirge durchzogen. Höchste Erhebungen sind der südwestlich von Lobenstein gelegene Kulm mit einer Höhe von 779m und der Sieglitz bei Neundorf an der Nordwand des Frankenwaldes im Thüringer Schiefergebirge mit einer Höhe von 747m. Hauptgewässer sind Saale, Sormitz und Rodach. Das Klima ist gemäßigt, um den Frankenwald etwas rauer.

 

Geschichte bis 1815/20

Reuß-Lobenstein führt seinen Namen nach der 1250 erstmals urkundlich erwähnten Burg der Herren von Lobdeburg. Seit dem 13. Jahrhundert gehört es zur Familie der Reußen, die als Vögte von Weida, Gera und Plauen im Bereich des nach ihnen benannten Vogtlandes im thüringischen Raum nachweisbar sind. Aufgrund dynastischer Beziehungen eines Vorfahren der Linie Reuß-Greiz zu Russland führen sie den Beinamen "Ruthenus" (Reuß). Reuß-Lobenstein gehörte zur 1564 durch Teilung entstandenen jüngeren Linie Reuß ( Reuß-Gera ), von der es sich 1647 wieder abspaltete. 1673 wurde die Herrschaft in den Reichsgrafenstand erhoben. 1678 teilte es sich in die Linien Reuß-Lobenstein, Reuß-Hirschberg und Reuß-Ebersdorf . Nach Erlöschen der Linie Reuß-Hirschberg 1711 wurde das Gebiet unter Reuß Lobenstein und Reuß-Eberdsorf aufgeteilt. Im Jahre 1806 erfolgte die Erhebung in den Reichsfürstenstand. 1807 trat Reuß-Lobenstein gemeinsam mit den anderen reußischen Fürstentümern dem Rheinbund bei.

 

Staats- und Regierungsform, Herrscherhaus

Das Fürstentum Reuß-Lobenstein ist eine Monarchie.Der regierende Fürst Heinrich LIV. (reg. 1805-1824) stammt aus der Nebenlinie Lobenstein-Selbitz des Hauses Reuß jüngere Linie. Seit dem 12. Jahrhundert nennen sich alle männlichen Mitglieder des Hauses Reuß Heinrich. Mit dem Geschlechtsvertrag von 1668 ist festgelegt, dass die ältere Linie bis Hundert zählt, während die jüngere Linie jedes Jahrhundert neu zu beginnen hat. Nach Heinrich LIV. Tod am 7. Mai 1824 übernimmt Heinrich LXXII. von Reuß-Ebersdorf (reg. 1822-1848) die Herrschaft und vereinigt beide Länder zum Fürstentum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf. Die Landstände setzten sich aus den Besitzern landtagfähiger Rittergüter und Mitgliedern der Stadträte zusammen. Sie haben beratende Funktion hinsichtlich der Gesetzgebung und der Steuerbewilligung. Zudem besteht eine "Gesamt-Ritter- und Landschaft" mit Sitz in Gera für Angelegenheiten im gemeinsamen Interesse aller Fürsten des Hauses Reuß jüngere Linie.

 

Territoriale Aufteilung/Verwaltungsstruktur

Das Fürstentum Reuß-Lobenstein verfügt nicht über Mittelbehörden. Als Unterbehörde besteht seit 1815 ein Justizamt in Lobenstein. Mit den anderen reußischen Fürstentümern sowie den Häusern der sächsisch-ernestinischen Linie ist die Reuß-Lobensteiner Justiz seit 1820 dem Ober-Appellationsgericht in Jena unterstellt.

 

Bevölkerung

Im Jahre 1820 hat das Fürstentum Reuß-Lobenstein eine Bevölkerungszahl von etwa 10.000 (GIS-Wert). Die Hauptstadt Lobenstein hat im Jahr 1800 rund 2.300 Einwohner. Die Einwohner Reuß-Lobensteins gehören zum Großteil der evangelischen Glaubensrichtung an. Exakte Bevölkerungszahlen oder Angaben zum Stadt-Land-Verhältnis und zur Konfession konnten für den Zeitraum 1815-1824 nicht ermittelt werden.

 

Wirtschaft

Zur Wirtschaft des Fürstentums Reuß-Lobenstein im Zeitraum von 1815 bis 1824 liegen keine genauen Daten vor. Spätere Angaben finden sich in der Staatenbeschreibung des Fürstentums Reuß jüngere Linie.

 

Verkehr

Zum Verkehr Reuß-Lobensteins im Zeitraum von 1815 bis 1824 liegen keine genauen Angaben vor. Spätere Daten finden sich in der Staatenbeschreibung des Fürstentums Reuß jüngere Linie

 

Kultur und Bildung

Zur kulturellen und bildungspolitischen Entwicklung Reuß-Lobensteins im Zeitraum von 1815 bis 1824 liegen keine genauen Angaben vor. Spätere Daten finden sich in der Staatenbeschreibung des Fürstentums Reuß jüngere Linie.

 

Zugehörigkeit zu Staatengemeinschaften, Zollsystemen und Zollvereinen

Alle reußischen Staaten der jüngeren Linie bilden zusammen die Reußische Fürstengemeinschaft "Reuß jüngere Linie".Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress werden alle vier Reußischen Fürstentümer gemeinsam von Vizekanzler Georg Walther Vincenz von Wiese (1769-1824) vertreten. Seit 1815 ist das Fürstentum Mitglied des Deutschen Bundes und führt im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) gemeinsam mit Reuß-Ebersdorf und Reuß-Schleiz eine Stimme. Im "Engeren Rat" teilt es sich eine Stimme mit den Fürstentümern Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen, Waldeck, Reuß-Greiz, Reuß-Schleiz, Reuß-Ebersdorf, Liechtenstein, Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe.

 

Territoriale Entwicklung ab 1824/Kulturerbe

Mit dem Tod Heinrich LIV. (1767-1824) am 7. Mai 1824 fallen die Güter Reuß-Lobensteins an Heinrich LXXII. von Reuß-Ebersdorf (1797-1853), der beide Länder zum Fürstentum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf vereinigt. Seit 1897 und wieder seit März 2005 führt die Stadt Lobenstein den Namen "Bad Lobenstein".
Heute ist Bad Lobenstein Kreisstadt des Landkreises Saale-Orla im Bundesland Thüringen. Zum Jahresende 2004 zählt Bad Lobenstein 6.948 Einwohner. Ein Regionalmuseum an der alten Burg widmet sich der Geschichte der Stadt und des ehemaligen Fürstentums. Das ehemalige Residenzschloss wird für kulturelle und repräsentative Zwecke genutzt.

 

Verwendete Literatur