Seit dem Tod des letzten Fürsten von Reuß-Gera im Jahre 1802 steht das Fürstentum Gera als Kondominat unter der gemeinsamen Verwaltung der Fürstentümer Reuß jüngere Linie, namentlich Reuß-Ebersdorf, Reuß-Lobenstein und Reuß-Schleiz. Das Kondominat befindet sich in Mitteldeutschland und besteht aus den drei getrennt voneinander liegenden Landesteilen Fürstentum Gera, Pflege Saalburg und Pöllwitzer Wald sowie der Exklave Lichtenberg. Der Geraer Landesteil ist umgeben von der preußischen Provinz Sachsen und den Herzogtümern Sachsen-Gotha-Altenburg und Sachsen-Weimar-Eisenach. Der Pöllwitzer Wald liegt innerhalb des Staatsgebiets von Reuß-Greiz und grenzt zudem an die Gebiete Weißendorf und Hirschbach der Schleizer Nebenlinie Köstritz. Die Pflege Saalburg ist von den Fürstentümern Reuß-Greiz, Reuß-Schleiz und Reuß-Lobenstein umgeben. Die Exklave Lichtenberg befindet sich zwischen der sächsischen Exklave Taubenpreskeln, Sachsen-Gotha-Altenburg und Sachsen-Weimar-Eisenach.
Innerhalb des Kondominats liegt die zu Sachsen-Gotha-Altenburg gehörende Enklave Röpsen.Gera ist Sitz der gemeinschaftlichen Landesregierung der Fürstentümer Reuß jüngere Linie und das Schloss Osterstein bei Gera ist gemeinsame Nebenresidenz der Fürsten Reuß jüngere Linie.
Nach Übertragung des Staatsgebiets des Fürstentums Reuß-Lobenstein und Ebersdorf auf Reuß-Schleiz im Jahre 1848, werden beide Fürstentümer mit dem bisher gemeinsam verwalteten Kondominat Fürstentum Gera zum Fürstentum Reuß jüngere Linie vereinigt.
Für das Kondominat Fürstentum Gera wird 1820 eine Fläche von 7,28 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 304km².Das Fürstentum Gera liegt in Thüringen. Im Allgemeinen ist das Land gebirgig und wird von einem Teil des Vogtländischen Mittelgebirges durchzogen, wobei das Gebiet insgesamt flacher und der Boden fruchtbarer ist als in den anderen reußischen Fürstentümern. Hauptgewässer des Geraer Landesteils ist die Weiße Elster, im Pöllwitzer Wald fließt die Weida und in der Pflege Saalburg die Saale. Das Klima ist in den Gegenden an der Saale und um Gera sehr viel milder als in den anderen reußischen Gebieten.
Reuß-Gera führt seinen Namen nach der 999 erstmals urkundlich erwähnten Siedlung Gera an der Weißen Elster. Gera gehörte zunächst zum Stift Quedlinburg und fiel Ende des 12. Jahrhunderts an die Herren von Weida, die dem Ort 1237 die Stadtrechte verliehen. Seit 1209 führten die Herren von Weida nachweislich den Titel Vogt, der die Benennung ihres Herrschaftsgebietes als Vogtland begründete, und spalteten sich 1244 in die Linien Weida, Plauen und Gera. Durch verschiedene eheliche Verbindungen gelang den Vögten von Gera eine Ausdehnung ihres Besitzes um Schleiz, Mühltroff, Lobenstein und Saalburg. Nach Erlöschen der Linie der Vögte von Gera im Jahre 1550 setzte sich der von Reuß-Greiz seit dem 14. Jahrhundert geführte Name "Reuß" für die gesamte Dynastie durch; so nannte sich nach der Teilung von 1564 die jüngere Linie der Reußen "Reuß-Gera". 1572 erhielten sie nach dem Aussterben der burggräflich Meißner Linie, die nach dem Schmalkaldischen Krieg 1546/47 an diese gefallenen Herrschaften Schleiz, Saalburg, Reichenfels und Lobenstein. In der Regierungszeit des Heinrich Posthumus (1572-1635, reg. 1595-1635) erlebte das Fürstentum eine beachtliche Blüte hinsichtlich der Verwaltung, Rechtspflege sowie des Kirchen- und Schulwesens.
1647 spalteten sich Reuß-Lobenstein, Reuß-Schleiz und Reuß-Saalburg von Reuß-Gera ab, wobei Reuß-Saalburg bereits 1666 wieder aufgelöst und das Gebiet unter den drei verbliebenen Teillinien aufgeteilt wurde. 1673 erlangten alle Linien des Hauses Reuß die Erhebung in den Grafenstand. 1690 einigten sie sich auf die Primogeniturerbfolge und beschlossen die Unteilbarkeit ihrer Länder. Nach dem Tod Graf Heinrich XXX. (1727-1802) von Reuß-Gera im Jahre 1802 wurde das Territorium von den verbliebenen drei Teillinien Reuß jüngere Linie, Reuß-Ebersdorf , Reuß-Lobenstein und Reuß-Schleiz, als Kondominat gemeinsam verwaltet.
Seit dem Tod Fürst Heinrichs XXX. von Reuß-Gera (reg. 1748-1802) steht das Fürstentum unter gemeinsamer Verwaltung von Reuß-Ebersdorf, Reuß-Lobenstein und Reuß-Schleiz. Ab 1824 unter gemeinsamer Regierung von Reuß-Lobenstein und Ebersdorf und Reuß-Schleiz. Die gemeinschaftliche Landesregierung hat ihren Sitz in Gera.
Die Landstände setzen sich im Fürstentum Gera aus fünf ritterschaftlichen und zwei städtischen Deputierten zusammen und in der Pflege Saalburg aus einem ritterschaftlichen und zwei städtischen Abgeordneten. Sie haben beratende Funktion hinsichtlich der Gesetzgebung und der Steuerbewilligung.
Zudem befindet sich in Gera die gemeinsame Regierung der Fürstentümer Reuß jüngere Linie, welche das Justizkollegium, den Lehnhof und das Konsistorium umfasst.
Nach der Abdankung des regierenden Fürsten von Reuß-Lobenstein und Ebersdorf zugunsten der Linie Reuß-Schleiz und der daraus folgenden Vereinigung aller Gebiete der Fürsten Reuß jüngere Linie im Jahre 1848, geht die Verwaltung des Kondominats Fürstentum Gera an das neugeschaffene Fürstentum Reuß jüngere Linie und den dort regierenden Fürsten Heinrich LXII. von Reuß-Schleiz (reg. 1818-1854) über.
Das Kondominat Fürstentum Gera verfügt nicht über Mittelbehörden. An Unterbehörden bestehen seit 1815 das Justizamt Gera mit Sitz in Untermhaus, das ebenfalls für das Gebiet Pöllwitzer Wald zuständig ist, sowie das Justizamt Saalburg mit Sitz in Saalburg. Mit den anderen reußischen Fürstentümern sowie den Häusern der sachsen-ernestinischen Linie ist die Justiz des Kondominats Fürstentum Gera seit 1816 dem Ober-Appellationsgericht in Jena unterstellt.
Nach amtlicher Zählung von 1834 hat das Kondominat Reuß-Gera 20.580 Einwohner. Bis 1847 steigert sich die Einwohner zahl um 12% auf 30.566 (GIS-Wert). Rund ein Drittel der Einwohner leben in der Hauptstadt Gera. Im Jahre 1823 hat die Hauptstadt 7.373 Einwohner. Bis 1848 ist die Einwohnerzahl um 53% auf 11.300 angestiegen. Die Bevölkerung des Fürstentums gehört fast ausschließlich der evangelisch-lutherischen Glaubensrichtung an.
Zur Wirtschaft des Kondominats Fürstentum Gera im Zeitraum von 1815 bis 1848 liegen keine genauen Daten vor. Spätere Angaben finden sich in der Staatenbeschreibung des Fürstentums Reuß jüngere Linie.
Zum Verkehr des Kondominats Fürstentum Gera im Zeitraum von 1815 bis 1848 liegen keine genauen Angaben vor. Spätere Daten finden sich in der Staatenbeschreibung des Fürstentums Reuß jüngere Linie.
Zur kulturellen und bildungspolitischen Entwicklung des Kondominats Fürstentum Gera im Zeitraum von 1815 bis 1848 liegen keine genauen Angaben vor. Spätere Daten finden sich in der Staatenbeschreibung des Fürstentums Reuß jüngere Linie.
Das Kondominat Fürstentum Gera steht unter gemeinsamer Verwaltung der Fürstentümer Reuß jüngere Linie, namentlich Reuß-Ebersdorf, Reuß-Lobenstein und Reuß-Schleiz. Über diese gehört das Kondominat seit 1815 dem Deutschen Bund, seit 1828 dem Mitteldeutschen Handelsverein, seit 1833 dem Thüringischen Zoll- und Handelsverein und über diesen ab 1834 dem Deutschen Zollverein an.
Nach der Vereinigung der Fürstentümer Reuß-Schleiz und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf mit dem Kondominat Fürstentum Gera im Jahre 1848 wird Gera Haupt- und Residenzstadt des neu geschaffenen Fürstentums Reuß jüngere Linie.
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