Das Staatsgebiet des Herzogtums Nassau befindet sich im Westen Deutschlands. Im Norden und Westen grenzt es an das Königreich Preußen, im Osten an Hessen-Darmstadt, die preußische Exklave Wetzlar-Braunfels, Hessen-Homburg, Hessen-Kassel und die Freie Stadt Frankfurt, im Süden an Hessen-Darmstadt. Zu Nassau gehören drei Exklaven: Reichelsheim liegt in Hessen-Darmstadt, Harheim ist von Frankfurt, Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt, Heddernheim von Hessen-Kassel und Frankfurt umgeben. Hauptstadt und Regierungssitz ist Wiesbaden. Der Sitz des Hofes befindet sich in Schloss Biebrich, ab 1839/40 auch jeweils von November bis April im Wiesbadener Stadtschloss. Die alten Nassauer Residenzen in Weilburg, Hachenburg, Oranienstein und Montabaur werden fast nur noch als Jagdaufenthalte genutzt. 1866 wird Nassau von Preußen annektiert.
Für das Gebiet des Herzogtums Nassau wird in der Bundesmatrikel eine Fläche von 85,5 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 4.855km². Die Oberfläche des Herzogtums ist größtenteils gebirgig. Zwischen dem Main und der Lahn erhebt sich der Taunus, jenseits der Lahn im nördlichen Teil des Landes der Westerwald. Höchste Erhebung ist der Salzburger Kopf (654m) im Westerwald. Höchster bewohnter Ort ist das in der Nähe gelegene Dorf Neukirch. Den besonderen geologischen Gegebenheiten im Bereich des Taunus und seiner Randgebiete verdankt das Land Nassau seinen Reichtum an Mineralquellen. In den Gebirgstälern findet sich zumeist fruchtbarer Tonboden. Der Rhein begrenzt das Herzogtum im Süden und Westen. Der Main stellt vom Gebiet der Freien Stadt Frankfurt an die südliche Grenze dar. Die Lahn durchströmt Nassau von Osten nach Westen und fließt oberhalb von Niederlahnstein in den Rhein. Die hohen Gebirgsgegenden haben entsprechend ihrer Lage ein vergleichsweise raues Klima. Dagegen genießen die an dem südlichen Abhang des Taunus gelegenen Hügel und Ebenen, der Rheingau sowie die tiefer liegenden Täler und Niederungen auf beiden Seiten der Lahn ein mildes Klima.
Nach der um 1125 von den Grafen von Laurenburg an der unteren Lahn erbauten Burg Nassau nannte sich seit 1159 ein Grafengeschlecht, das sich von dem Mainzer Vogt in Siegen, Ruppert (reg. 1079-89) und dessen Sohn Graf Dudo von Laurenburg herleitete. Die Grafen von Laurenburg und Nassau erweiterten stetig ihren Besitz im Raum zwischen Taunus und Westerwald und gewannen Ende des 12. Jahrhunderts auch den Reichshof Wiesbaden hinzu. 1255 teilten die Brüder Walram II. (1120-1280) und Otto I. (gest. um 1289) den Hausbesitz, wobei die Burg Nassau und die Laurenburg in gemeinsamem Besitz verblieben. Die ottonische Linie hatte ihr Kerngebiet um Siegen und Dillenburg. Sie erwarb 1331 die Grafschaft Vianden im heutigen Luxemburg, 1403 Polanen, Leck, Breda und weitere Besitzungen im Gebiet der heutigen Niederlande und erbte 1503 das Fürstentum Oranien in Südfrankreich, das namengebend für die spätere niederländische Linie Oranien-Nassau wurde. Die walramische Linie erhielt den Besitz südlich der Lahn mit Weilburg und Idstein und erbte 1381 die Grafschaft Saarbrücken. Die walramischen Linien Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg erreichten als Gründungsmitglieder des Rheinbundes 1806 die Erhöhung zum Herzogtum Nassau. In der Wiener Kongressakte 1815 wurde das Herzogtum bestätigt und das Gebiet um die drei Oranien-Nassauischen Fürstentümer Diez, Hadamar und Dillenburg erweitert. Dadurch waren erstmals seit 1255 alle deutschen nassauischen Länder - mit Ausnahme des Fürstentums Siegen - wieder in einer Hand vereinigt. 1816 erhielt Nassau von Preußen zudem die Niedergrafschaft Katzenelnbogen mit St. Goarshausen, Bad Schwalbach und Nastätten.
Das Herzogtum Nassau ist eine Monarchie. Erster Herzog von Nassau wird 1806 Friedrich August von Nassau-Usingen (reg. 1806-1816), der Senior der walramischen Linie des Hauses Nassau. Nach seinem Tod 1816 geht die Herzogswürde auf die Linie Nassau-Weilburg über, mit Wilhelm (reg. 1816-1839) und dessen Sohn Adolf (reg. 1839-1866) als Regenten. Mit dem Verfassungsedikt des Herzogs vom 1./2. September 1814 führt Nassau als erster deutscher Staat eine landständische Verfassung ein. Unter maßgeblicher Beteiligung des gebürtigen Nassauers Friedrich Karl Freiherr vom Stein (1757-1831) erarbeitet, räumt die Verfassung von 1814 den Landständen beträchtliche Mitspracherechte ein, wie die Abgabenbewilligung und das Recht, Gesetze vorzuschlagen. Vor allem hat Stein sich für die Aufnahme gewisser Grundrechte eingesetzt. Zu diesen Rechten gehören die Sicherheit des Eigentums und der persönlichen Freiheit, der Schutz vor willkürlicher Verhaftung, der Anspruch auf ein ordentliches Gerichtsverfahren vor unabhängigen Gerichten, das Recht der Freizügigkeit, das Beschwerderecht und die Pressefreiheit. Im Februar 1818 beruft Herzog Wilhelm erstmals die Versammlung der Landstände ein, die aus zwei Kammern besteht: In der Herrenbank sitzen neben den volljährigen Prinzen des Hauses Nassau Vertreter des erblichen Adels, darunter der Freiherr vom Stein. Die Landesdeputierten der zweiten Kammer werden größtenteils nach einem Zensuswahlrecht ermittelt.
Das im Zuge der Revolution von 1848/49 eingeführte, auf allgemeinen, gleichen, jedoch indirekten Wahlen beruhende Einkammersystem wird schon 1851 wieder außer Kraft gesetzt. Seit Juli 1866 von preußischen Truppen besetzt, wird Nassau mit Patent und Proklamation vom 3. Oktober 1866 Teil des preußischen Königreichs.
Das Edikt vom 4. Juni 1816 gibt Nassau eine einheitliche Amtsverwaltung. Die Ämter haben Justiz- und Verwaltungsaufgaben. 1816 bis 1848 und wieder 1854 bis 1866 bestehen folgende 28 Ämter: Braubach/Oberlahnstein, Diez, Dillenburg, Eltville, Hachenburg, Hadamar, Herborn, Selters/Herschbach, Höchst, Idstein, Königstein/Kronberg, Langenschwalbach, Limburg, Marienberg, Montabaur, Nassau, Reichelsheim, Rennerod, Rüdesheim, Runkel, Usingen, Wallau/Hochheim, Wehen/Bleidenstadt, Weilburg, Wiesbaden, Meudt, Nastätten/Katzenelnbogen und St. Goarshausen/Kaub. Von 1849 bis 1854 werden Verwaltung und Justiz auf der unteren Ebene getrennt und Nassau in folgende elf Verwaltungsbezirke (Kreisämter) aufgeteilt: Herborn, Hachenburg, Hadamar, Limburg, Nassau, Langenschwalbach, Idstein, Rüdesheim, Höchst, Wiesbaden und Reichelsheim. Die höchste juristische Instanz bildet das Ober-Appellationsgericht, das seit 1815 seinen Sitz in Wiesbaden hat.
Nach der Bundesmatrikel von 1816 hat das Herzogtum Nassau 302.769 Einwohner. Bis 1865 nimmt die Bevölkerungszahl um mehr als 50% auf 465.636 zu. Die Bevölkerung Nassaus lebt vornehmlich auf dem Land. Im Jahre 1818 leben von 305.319 Einwohnern des Herzogtums nur etwas mehr als 20.000 oder 7% in Ortschaften mit mehr als 2.000 Einwohnern. 1865 gibt es bereits gut 90.000 Nassauer oder knapp 20% in Orten mit mehr als 2.000 Einwohnern. Größte Stadt des Herzogtums ist die Hauptstadt Wiesbaden mit ca. 5.000 Einwohnern im Jahre 1818, und ca. 26.000 Einwohnern im Jahre 1865. Hinsichtlich der Konfession ist die Bevölkerung 1820 zu 53% evangelisch, zu 45% katholisch, zu 0,06% mennonitisch und zu fast 1,7% jüdisch. Seit 1817 besteht die "Evangelisch-christliche Landeskirche" als Union der reformierten und der evangelischen Kirche. Beide Konfessionen werden daher gemeinsam angegeben. Bis 1866 hat sich die Zusammensetzung kaum geändert.
Der überwiegende Teil der erwerbstätigen Bevölkerung (1818: 42% und 1865: 48,9%) ist bis zum Ende des Herzogtums 1866 in der Landwirtschaft tätig. Aufgrund der hier üblichen Realteilung ist der Grundbesitz allerdings sehr stark parzelliert, so dass in Nassau überwiegend Kleinbetriebe bestehen. Dies gilt auch für den Rheingau, bis heute eines der renommiertesten Weinbaugebiete Deutschlands. Die wichtigsten Produkte im landwirtschaftlichen Bereich sind Getreide und Wein, die vornehmlich in den fruchtbaren, vom Taunus eingeschlossenen, Ebenen zwischen Main und Rhein sowie an den Ufern der Lahn angebaut werden. In den höher liegenden Landesteilen von Westerwald und Taunus werden vor allem Viehzucht, Forstwirtschaft und Haferanbau betrieben.
Das Herzogtum Nassau verfügt mit den Erzvorkommen in der Lahn-Dill-Region und den Braunkohlelagern im Westerwald über beträchtliche Rohstoffvorkommen. Aber erst mit Verbesserung der Transportwege, insbesondere der Schaffung der Eisenbahnlinie entlang der Lahn Anfang der 1860er Jahre, erlebt das nassauische Berg- und Hüttenwesen einen nachhaltigen Aufschwung. Neben der Land- und Forstwirtschaft wird es zum wichtigsten Wirtschaftszweig des Herzogtums. Die Braunkohleförderung liegt 1850 bei 45.209t jährlich, steigert sich bis 1855 auf 60.145t und hat 1866 eine Förderquote von 49.147t. Die Eisenerzförderung beläuft sich 1850 auf 81.462t pro Jahr und steigert sich bis 1866 auf 442.542t.
Das Gewerbe an der Lahn ist durch die Monostruktur aus Erzbergbau, Verhüttung und Eisenguss bestimmt. Die Roheisenproduktion liegt 1850 bei 15.122t pro Jahr und verdoppelt sich bis 1866 auf 35.183t. Die Stahlproduktion beläuft sich 1850 auf 1.935t pro Jahr, hat ihren höchsten Wert 1858 mit 4.447t, und fällt 1866 auf 3.304t. In den südlichen nassauischen Regionen dominieren hingegen eine Reihe von Verbrauchsgütergewerben wie die Lederherstellung, Tabakveredelung, die Produktion chemischer Stoffe sowie, mit unterschiedlichem wirtschaftlichem Erfolg, Textilherstellung und Metallverarbeitung. Bis in die 1860er Jahre hinein bleibt das Nassauer Gewerbe vorwiegend auf "industrialisiertes Handwerk" mit weitgehend traditioneller Technologie beschränkt. In scharfem Gegensatz zu der Armut auf dem Lande blühen in den nassauischen Kurorten der Kurbetrieb und Fremdenverkehr. Das Badewesen hat infolge der zahlreichen Mineralquellen schon früh eine bedeutende Rolle gespielt. Die Mineralwasserquellen in Niederselters und Fachingen erlangen weltweit Berühmtheit.
Der nassauische Handel beschränkt sich bis zur Jahrhundertmitte weitgehend auf den Export von Getreide, Wein, Wolle und Mineralwasser. Wirklicher Profit wird aber eher durch die Erhebung von Durchgangszöllen auf den Schifffahrtswegen, insbesondere an Rhein und Main, erzielt. Erst mit Fertigstellung der Eisenbahnlinien zu Beginn der 1860er Jahre wird Nassau kurzfristig einer der bedeutendsten deutschen Erzlieferanten.
Im süddeutschen Währungsgebiet, dem Nassau angehört, dient der Gulden zu 60 Kreuzern als Rechnungseinheit. Maße und Gewichte sind auch 1844 noch verschieden und ein allgemeines System für das Land noch nicht eingeführt. Als Gewichtseinheit gilt ab 1834 auch das allgemeine Gewicht der Zollvereinsstaaten.
Das nassauische Territorium wird von mehreren für den Fernverkehr wichtigen Landwegen durchschnitten. So führt durch seine nördlichen Ämter die für den Ost-West-Verkehr bedeutsame Köln-Leipziger Straße. Der Lahn-Wasserweg wird ergänzt durch die vom preußischen Wetzlar nach Koblenz führende Chaussee. Am südlichen Rand des Herzogtums verläuft die von Frankfurt nach Mainz führende Handelsstraße. Und für den Verkehr in nordsüdlicher Richtung sind von außerordentlicher Wichtigkeit der uralte Handelsweg von Köln nach Frankfurt sowie der Weg, der aus dem industriell wichtigen bergisch-märkischen Raum über Siegen und Dillenburg nach Frankfurt führt.
Bereits 1840 ist die Taunusbahn fertiggestellt, die von Frankfurt über Mainz/Kastel nach Biebrich und Wiesbaden führt. 1862 wird die Deutz-Gießener Bahn eröffnet, die den nördlichen Teil Nassaus durchquert. 1864 wird die Rheinbrücke bei Koblenz dem Verkehr übergeben, nachdem 1860 die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Nassau und Preußen getroffen worden waren. Auch die 1857 bis 1862 gebaute Eisenbahn durch das Lahntal, über Nassau und Weilburg ins preußische Wetzlar kann realisiert werden, weil Preußen und Nassau ein gemeinsames Interesse an ihrem Bau hatten.
Die wichtigsten Wasserstraßen im Herzogtum Nassau sind der Rhein, der 1850 Schiffe mit einer Tragfähigkeit von bis zu 400t befördern kann und der Main, mit einer Tragfähigkeit von bis zu 200t im Jahre 1850. Der 1844 begonnene Ausbau der Lahn, die 1850 lediglich Schiffe bis 100t befördern kann, ist zum Ende des Herzogtums 1866 noch kaum vorangeschritten.
Wichtige Häfen und Zollstellen sind Niederlahnstein an der Lahn, Kaub und Biebrich am Rhein sowie Höchst am Main.
Das Schulgesetz vom März 1817 stellt das Schulwesen des Herzogtums, gegliedert in kommunale Volksschulen und staatliche Gelehrtenschulen, auf eine finanziell sichere und bildungsmäßig fortschrittliche Basis. Zum ersten Mal in der deutschen Schulgeschichte wird in Nassau der Gedanke der Gemeinschaftsschule (Simultanschule) als einer gemeinsamen Schule für Kinder verschiedener Bekenntnisse verwirklicht. Die Idee der Simultanschule basiert neben den philosophischen und pädagogischen Grundlagen der Aufklärung vor allem auf der gemischt-konfessionellen Zusammensetzung der Bevölkerung des Herzogtums, der mit Einführung der Simultanschule Rechnung getragen wird. Da das Herzogtum Nassau über keine eigene Universität verfügt, schließt Herzog Wilhelm 1817 einen Staatsvertrag mit Hannover, der es Nassauer Studenten ermöglicht, an der Göttinger Universität zu studieren.
In dem mondänen Ambiente des Wiesbadener und später auch Bad Emser Kurbetriebes entwickelt sich ein beachtliches bürgerliches Kulturleben. Bedeutende Komponisten wie Carl Maria von Weber, Felix Mendelssohn-Bartholdy, Robert Schumann und Richard Wagner sowie Schriftsteller wie Goethe, Dostojewski, und Clemens Brentano besuchen die nassauische Landeshauptstadt. Wagner lebte einige Zeit in Biebrich und begann hier seine Arbeiten an den "Meistersingern". Der Rheingau ist für die Schriftsteller der Romantik ein besonders beliebtes Reiseziel.
Ein kunst- und literaturinteressiertes Publikum bildet sich vor allem unter der Beamtenschaft und dem gehobenen Bürgertum der Hauptstadt. Neben einem Theater gibt es auch eine öffentliche Bibliothek in Wiesbaden, die bis zum Ende des Herzogtums 1866 bereits etwa 70.000 Bände besitzt und Vorläuferin der heutigen Hessischen Landesbibliothek ist. Im Wiesbadener Musiktheater finden die Erstaufführungen von Richard Wagners "Tannhäuser" (1852), "Lohengrin" (1853) und "Der fliegende Holländer" (1854) statt.
Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress wird das Herzogtum Nassau durch Staatsminister Ernst Franz Ludwig Freiherr von Marschall zu Bieberstein (1770-1834) und Staatsminister Hans Christoph Ernst Freiherr von Gagern (1766-1852) vertreten. 1815 tritt Nassau dem Deutschen Bund bei. Im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) (Bundestag) führt Nassau zwei Stimmen, im "Engeren Rat" teilt es sich eine Stimme mit dem Herzogtum Braunschweig.
Zum 1. Januar 1829 tritt Nassau dem Mitteldeutschen Handelsverein bei. Erst 1836 schließt es sich dem Deutschen Zollverein an, da die Regierung zunächst um jeden Preis eine engere Verbindung mit dem übermächtigen Preußen vermeiden will.
Mit dem Gesetz vom 20. September 1866 wird das Herzogtum Nassau mit der preußischen Monarchie vereinigt. Aus Nassau und den ebenfalls von Preußen annektierten Gebieten Hessen-Kassel und Frankfurt sowie dem von Hessen-Darmstadt an Preußen abgetretenen Hessen-Homburg werden zunächst die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden gebildet. Am 7. Dezember 1868 entsteht aus beiden Regierungsbezirken die preußische Provinz Hessen-Nassau mit Sitz des Oberpräsidenten in Kassel. Herzog Adolf wird 1890 als Nachfolger der nassau-oranischen Linie Großherzog von Luxemburg.
Heute ist Wiesbaden Hauptstadt des Bundeslandes Hessen und hat rund 270.000 Einwohner. Der Name Nassau hat in Deutschland keine politische oder verwaltungstechnische Bedeutung mehr. Hingegen regiert das Haus Nassau-Oranien bis heute die Niederlande und das Haus Nassau-Weilburg das Großherzogtum Luxemburg. Die ehemaligen Nassauer Residenzen sind weitgehend unzerstört. Das Wiesbadener Stadtschloss ist Sitz des Hessischen Landtags. Im Schloss Biebrich befindet sich das Hessische Landesamt für Denkmalpflege, zudem wird die ehemalige Residenz für repräsentative Veranstaltungen des Landes genutzt. Das Weilburger Schloss ist Hotel und Schlossmuseum. Der 1847 gegründete Nassauische Kunstverein zeigt in der Wiesbadener Wilhelmstraße Wechselausstellungen zeitgenössischer Kunst.
© eKompendium HGIS Germany - 2007-2008 |