Das Staatsgebiet des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin befindet sich in Norddeutschland. Im Westen grenzt es an das zu Mecklenburg-Strelitz gehörige Fürstentum Ratzeburg, das Herzogtum Lauenburg und das Königreich Hannover, im Süden befindet sich die preußische Provinz Brandenburg, und an der östlichen Grenze das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz sowie die preußische Provinz Pommern. Die nördliche Grenze bildet die Ostsee. Zu Mecklenburg-Schwerin gehören die drei Exklaven Ahrensberg (in Mecklenburg-Strelitz), Rossow und Netzeband (in der preußischen Provinz Brandenburg) sowie die Ostsee-Insel Poel. Innerhalb des Staatsgebietes von Mecklenburg-Schwerin befinden sich fünf Enklaven, von denen Gevezin, Dodow, Vietzen-Gaarz und Bennin zu Mecklenburg-Strelitz und Zettemin zu Preußen gehören. Hauptstadt ist Schwerin, Residenz bis 1837 Ludwigslust, im Anschluss Schwerin.
Für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin wird 1840 eine Fläche von 228 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 12.772km² (1820). Das an der Ostsee gelegene Großherzogtum bildet einen Teil der norddeutschen Tiefebene und ist zur Hälfte ein bis 60m über dem Meeresspiegel liegendes Flachland. Die andere Hälfte bildet ein breiter, von Südosten nach Nordwesten das Land durchziehender Landrücken, der die Wasserscheide zwischen den nordwärts zur Ostsee und südwärts zur Elbe abfließenden Gewässern bildet und wegen seiner zahlreichen Seen "Mecklenburgische Seenplatte" genannt wird. Die höchste Erhebung bilden in Mecklenburg-Schwerin die Ruhner Berge bei Marnitz mit dem 178m hohen Ruhner Berg. Nordöstlich und südwestlich sind diesem Gebiet weite Heidesandebenen vorgelagert. Der Boden besteht zu einem Zehntel aus Wiesen und Mooren, die übrigen neun Zehntel aus mehr oder weniger fruchtbarem Lehm, Mergel und lehmigem Sand. Die bedeutendsten Flüsse des Landes sind Warnow, Elde, Peene, Nebel und Recknitz. Die südwestliche Grenze bildet zu einem kleinen Teil die Elbe, über die die Verbindung zur Nordsee gewährleistet ist.
Von den vorhandenen 465 Seen sind die bedeutendsten die Müritz, der Schweriner See, Plauer See, Kummerower See, Kölpinsee, Krakower See, Malchiner See und der an der Grenze zum Herzogtum Lauenburg gelegene Schaalsee. Mecklenburg-Schwerin gehört zur gemäßigten Klimaregion. Aufgrund der Küstennähe und der zahlreichen Seen herrscht eine feuchte Atmosphäre vor.
Der Name Mecklenburg bzw. Mikelenburg ("Große Burg") wurde erstmals 995 urkundlich erwähnt und bezeichnete eine Burg im heutigen Dorf Mecklenburg bei Wismar. Die Burg wurde der Stammsitz des Abodritenfürsten Niklot (gest. 1160), dem Stammvater des mecklenburgischen Fürstengeschlechtes, der die Gebiete östlich der Lübecker Bucht regierte. Heinrich der Löwe (um 1129-1195) unterwarf zwar die Abodriten, gab Mecklenburg aber 1167 Niklots Sohn zum Lehen. Auch nach der Ablösung Mecklenburgs als Fürstensitz durch Wismar im Jahre 1256 blieb der Name als Bezeichnung für das seit 1347 reichsunmittelbare und 1348 zum Herzogtum erhobene Territorium bestehen. 1229 erfolgte eine erste Landesteilung in die Linien Mecklenburg, Parchim, Rostock und Werle.
In der Landesteilung von 1621 wurde eine nahezu vollständige Teilung in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow vorgenommen. Während des Dreißigjährigen Krieges verloren die Herzogtümer ihre Gebiete von 1628 bis 1631 an den kaiserlichen Feldherrn Wallenstein (1583-1634). Mit dem Westfälischen Frieden 1648 gingen die Stadt Wismar, die Insel Poel und das Amt Neukloster an Schweden, dafür erhielt Mecklenburg die säkularisierten Hochstifte Schwerin und Ratzeburg. Nachdem 1695 die Linie Mecklenburg-Güstrow erloschen war, wurde im sogenannten Hamburger Vergleich 1701 die letzte Landesteilung in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz vorgenommen. Beide Herzogtümer legten für die Erbfolge nun die Primogeniturordnung fest und verständigten sich darauf, dass die Gerichte, die Landtage und die Union der Stände für beide Landesteile gemeinsam fortbestehen sollten.
1803 erlangte Mecklenburg-Schwerin zunächst pfandweise Wismar, Poel und Amt Neukloster von Schweden zurück. 1806/07 stand Mecklenburg unter französischer Militärverwaltung und war von 1808 bis 1813 Mitglied des Rheinbundes. Mit der Wiener Kongressakte von 1815 wurde Mecklenburg-Schwerin zum Großherzogtum erhoben.
Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin ist eine Monarchie. Auf Herzog Friedrich Franz I. (seit 1815 Großherzog; reg. 1785-1837) folgt sein Enkel Paul Friedrich (reg. 1837-1842). Nach dessen Tod geht die Regentschaft jeweils direkt vom Vater auf den Sohn über; es folgen Friedrich Franz II. (reg. 1842-1883), Friedrich Franz III. (reg. 1883-1897) und Friedrich Franz IV. (reg. (1897) 1901-14.11.1918). Bis zu dessen Volljährigkeit 1901 übernimmt sein Onkel Johann Albrecht Herzog zu Mecklenburg (1857-1920) die Vormundschaftsregierung. Von 1907 bis 1913 ist Johann Albrecht auch regierender Herzog von Braunschweig.
Die ständisch-feudale Verfassung gilt für die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz gemeinsam. Sie basiert auf der "Union der Prälaten, Mannen und Städte der mecklenburgischen Lande" vom 1. August 1523, dem Haus- und Erbvertrag von 1701 und dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich vom 18. April 1755. Während in den Domanialgebieten die Großherzöge die alleinigen Gesetzgeber sind, ist für Rittergüter und Städte die maßgebende gesetzgebende Körperschaft der gemeinsame Landtag der ständischen Vertreter. Der Landtag tritt in jährlichem Wechsel in Malchin und Sternberg zusammen. Er setzt sich aus Vertretern der Ritterschaft, die ihre Güter vertreten und der Landschaft, die die Städte und ihre Einwohner vertreten, zusammen. Die Einwohner des Domaniums sind auf dem Landtag nicht vertreten.
Im Zuge der Revolution von 1848/49 beendet das Staatsgrundgesetz vom 10. Oktober 1849 kurzzeitig die Ständeherrschaft und begründet eine konstitutionell-parlamentarische Staatsordnung. 1850 wird das Staatsgrundgesetz wieder aufgehoben, die ständisch monarchische Staatsform restauriert und der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 wieder in Kraft gesetzt. Alle Versuche zur Reform dieses Regierungssystems scheitern bis 1918 am Widerstand der privilegierten Stände.
Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin besteht aus dem Herzogtum Schwerin (auch Mecklenburgischer Kreis genannt), dem Herzogtum Güstrow (auch Wendischer Kreis genannt), dem Fürstentum Schwerin, der Herrschaft Wismar und dem Rostocker Distrikt. Beide Großherzogtümer haben ihre mittelalterliche Feudalstruktur beibehalten: Der Grundbesitz verteilt sich auf das großherzogliche Domanium, die Ritterschaft und die Städte, wobei der Großherzog und die Ritterschaft zusammen über rund 90% des Grundbesitzes verfügen. Obwohl Mecklenburg-Schwerin ein mittelgroßer Flächenstaat ist, verfügt er bis 1920 nicht über Mittelbehörden. Unter der Leitung des Staatsministeriums untersteht die innere Landesverwaltung in den Städten und städtischen Gütern den Magistraten, in den Domänen den großherzoglichen Ämtern, in den ritterschaftlichen Gütern den Gutsbesitzern unter einer gewissen Mitwirkung der großherzoglichen Ämter und in den Besitzungen der Klöster deren Beamten. Die niedere Gerichtsbarkeit wird in den Domänen von den Amtsgerichten, in den ritterschaftlichen und übrigen Landgütern von den Patrimonialgerichten, in Rostock, Schwerin und Parchim von den Magistraten, in den übrigen Städten von großherzoglichen Stadtrichtern gehandhabt.
Die oberste Gerichtsinstanz für beide mecklenburgischen Großherzogtümer, das Ober-Appellationsgericht, befindet sich von 1818 bis 1840 in Parchim, danach in Rostock. 1821 erhält Mecklenburg-Schwerin die bisher zu Mecklenburg-Strelitz gehörende Exklave Bennin im Tausch gegen Anteile an den Dörfern Grieben und Lübseerhagen. Mit dem Abkommen vom 23. August 1873 einigen sich Preußen und Mecklenburg-Schwerin nach jahrelangen Differenzen auf die Teilung des Gutes Wolde an der mecklenburgisch-pommerschen Grenze. Mecklenburg-Schwerin erhält dabei 218ha mit 27 Einwohnern, der andere Teil wird in den Regierungsbezirk Stettin der preußischen Provinz Pommern eingegliedert. 1903 erlangt Mecklenburg-Schwerin endgültig die 1803 pfandweise erworbenen Gebiete Wismar sowie die Insel Poel und Amt Neukloster von Schweden zurück.
Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin hat im Jahr 1818 nach amtlicher Zählung 377.934 Einwohner. Bis 1852 steigert sich die Einwohnerzahl um 44% auf 542.479. In der zweiten Jahrhunderthälfte ist der Bevölkerungszuwachs nicht mehr so hoch, die Bevölkerungszahl liegt im Jahr 1900 bei 607.770 Einwohnern. Der Anteil der Stadtbewohner liegt 1820 bei 28%, 1856 bei 38% und steigert sich bis 1900 auf 48%. Die Hauptstadt Schwerin hat ihre Bevölkerungszahl von 21.584 im Jahr 1856 auf 41.638 im Jahr 1900 verdoppelt. Die größte Stadt des Großherzogtums ist die alte Universitäts- und Hansestadt Rostock mit 25.105 Einwohnern im Jahr 1856 und 60.790 Einwohnern im Jahr 1900. Hinsichtlich der Konfession gehören die Einwohner Mecklenburg-Schwerins um 1860 zu 99% dem evangelisch-lutherischen Glauben an. Es werden lediglich 0,2% Katholiken und 0,6% Juden angegeben. Bis 1900 ist der Anteil der katholischen Bevölkerung auf 1,3% angestiegen wohingegen der Anteil der jüdischen Bevölkerung auf 0,3% gesunken ist.
Die Landwirtschaft ist der Hauptwirtschafts- und Erwerbszweig in Mecklenburg-Schwerin. Noch im Jahre 1908 sind 48,7% der Gesamtbevölkerung im land- und forstwirtschaftlichen Sektor sowie der Fischerei tätig. Der ertragreichste Boden befindet sich im Nordwesten des Landes. An Getreide wird vornehmlich Roggen sowie Hafer, Weizen und Gerste angebaut. Sehr bedeutend sind zudem Kartoffelanbau, Zuckerrübenanbau, Wiesenheu sowie in den letzten Jahren des 19. Jahrhunderts auch Obst- und Gartenbau. Der Viehbestand liegt 1900 bei 101.484 Pferden, 328.709 Rindern, 529.181 Schafen, 27.746 Ziegen, 454.448 Schweinen und 49.815 Bienenstöcken. Die zahlreichen Gewässer des Landes bieten die besten Voraussetzungen für erfolgreichen Fischfang, der durch die Anlage künstlicher Karpfen- und Forellenteiche immer weiter ausgebaut wird.
Die Braunkohleförderung liegt 1869 bei 3.649t und steigert sich bis 1878 auf 19.484t. Um 1900 wird in Mecklenburg-Schwerin nur noch in sehr geringem Umfang Bergbau betrieben, die Gewinnung von Braunkohlen bei Malliß dient dem Eigenbedarf der dortigen Ziegelei. Kalisalzbergwerke befinden sich in Jessenitz und Lübtheen. Zudem wird Torf, Kalk und Ziegelerde für die vielen Ziegeleien gewonnen sowie Kochsalz in der Saline zu Sülze.
Mecklenburg-Schwerin ist industriell nicht sehr weit entwickelt. Am bedeutendsten ist die Holzverarbeitung, auch werden Kalkbrennereien, Ziegeleien und landwirtschaftliche Nebengewerbe wie Zuckerfabriken, Brennereien und Molkereien betrieben. Ferner bestehen Mühlenindustrie, Fabriken landwirtschaftlicher Maschinen, Brauereien, Lohgerbereien, Papierfabriken sowie Schiffbau in Rostock und Boizenburg. Der Förderung des Handwerks widmet sich die Mecklenburgische Handwerkskammer in Schwerin; der Industrie dient, neben dem Handel, die Mecklenburgische Handelskammer in Rostock.
Der früher sehr lebhafte Handel hat seit dem Rückgang der Segelschifffahrt an Bedeutung verloren. Die wichtigsten Handelsplätze sind Rostock mit Warnemünde und Wismar. Exportiert werden zur See vornehmlich Zucker und Getreide. Weitere Ausfuhrgüter sind Ölfrüchte, Mehl, Kleie, Kartoffeln, Vieh, Milch und Butter sowie landwirtschaftliche Maschinen, Zement, Papier, Dynamit aus Dömitz, Kali, Brenn- und Nutzholz. Zur See werden eingeführt Steinkohle, Bau- und Pflastersteine, sowie Bau- und Nutzholz und Heringe.
Als Währung besteht bis zur Einführung der Reichswährung 1871 der Taler zu 48 Schilling à 12 Pfennig. Die Städte Rostock und Wismar besitzen seit dem 14. Jahrhundert ein eigenes Münzrecht und prägen als letzte Städte im Deutschen Bund bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts eigene Münzen. Bis zur Übernahme der Maße und Gewichte des Norddeutschen Bundes 1868 gelten in Mecklenburg-Schwerin als Längenmaß die Hamburger Elle, als Flächenmaß die Quadratrute, als Handelsgewicht der Zentner und als allgemeines Landesgewicht das Lübecker Zollpfund.
Um 1900 bestehen in Mecklenburg-Schwerin 2.021km Chausseestrecke, wovon 13,7km in Mecklenburg-Strelitz liegen.
Um 1900 läuft der Schienenverkehr über 1.175km innerhalb der Landesgrenzen, davon 163km unter preußischer Verwaltung, und 92,5km außerhalb der Landesgrenzen, vornehmlich in Mecklenburg-Strelitz. Die wichtigsten Verbindungen sind die 1846 eröffnete Strecke Berlin-Hamburg, die durch mecklenburgisches Gebiet führt und 1847 einen Anschluss nach Schwerin sowie 1848 einen Anschluss nach Wismar erhält. Bis 1850 sind auch Anschlüsse nach Rostock und Güstrow fertiggestellt. Die 1870 ausgebaute Querverbindung Lübeck-Stettin erhält bis 1885 Anschlüsse an die Zweigbahnen Schöneberg-Dassow und Grevesmühlen-Klütz. Nach 1885 folgen die innermecklenburgischen Verbindungen Ludwigslust-Neubrandenburg und Neustrelitz-Warnemünde.
Wichtigste schiffbare Wasserstraße in Mecklenburg-Schwerin ist die Elbe, die an der westlichen Landesgrenze fließt und die Handelsverbindung nach Hamburg und zur Nordsee ermöglicht. Im Jahr 1850 befördert sie Binnenschiffe mit einer Tragfähigkeit bis zu 2.000t, bis 1903 wird sie für eine Tragfähigkeit bis zu 3.000t ausgebaut. Die Elde-Wasserstraße führt von der Elbe ostwärts über die Havel bis nach Berlin und hat Anschluss an den Stör-Kanal und die Warnow-Nebel-Wasserstraße, die bei Rostock in die Ostsee fließt. 1850 befördert sie Schiffe mit einer Tragfähigkeit bis 100t, im Jahre 1903 bis 200t.
Mit Rostock/Warnemünde und Wismar verfügt Mecklenburg-Schwerin über zwei internationale Seehäfen. Binnenhäfen sind Boizenburg und Dömitz an der Elbe.
In Mecklenburg-Schwerin befindet sich mit der 1419 gegründeten Universität Rostock die älteste Universität Norddeutschlands. Die Landesuniversität mit vier Fakultäten hat im Jahre 1906 an die 700 Studierende. 1903 bestehen im gesamten Großherzogtum 1.226 Volks- und Bürgerschulen mit 2.150 Klassen, in denen 94.971 Schüler von 2.041 Lehrkräften unterrichtet werden. Zur Ausbildung der Lehrer gibt es ein großherzogliches Schullehrerseminar in Neukloster für die großherzoglichen Domänen und das Seminar für ritterschaftliche Schullehrer in Lübtheen. Ferner bestehen bei Schwerin eine Bildungs- und Pflegeanstalt für geistesschwache Kinder, in Neukloster eine Blindenschule und in Ludwigslust eine Taubstummenanstalt. Der höhern Bildung dienen sieben Gymnasien, sechs selbständige Realgymnasien, drei Realprogymnasien und vier Realschulen. Zudem gibt es drei städtische und eine größere Anzahl privater höherer Töchterschulen. In Wustrow und Rostock finden sich Navigationsschulen, in Dierhagen eine Navigations-Vorbereitungsschule, in Dargun eine Ackerbauschule sowie zwei städtische Bau- und technische Lehranstalten in Neustadt und Sternberg. Feste Theater bestehen in Schwerin, Rostock, Güstrow und Wismar.
1835 konstituiert sich in Schwerin der Verein für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. Mit der Entdeckung des sogenannten Schatz des Priamos im Jahre 1873 bei Grabungen auf dem Berg Hisarlik an der Nordwestspitze Kleinasiens gelingt dem gebürtigen Neubukower Heinrich Schliemann (1822-1890) der Nachweis der Existenz des legendären Troja der griechischen Sagenwelt.
Die Landstände in Mecklenburg bilden seit 1523 eine gemeinschaftliche Körperschaft, die " Landesunion". Der gemeinsame Landtag ist die maßgebende gesetzgebende Körperschaft für Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress wird Mecklenburg-Schwerin durch Staatsminister Leopold Engelke Hartwig Freiherr von Plessen (1769-1837) vertreten. Seit 1815 ist das Großherzogtum Mitglied des Deutschen Bundes und führt im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) zwei Stimmen. Im "Engeren Rat" teilt es sich dagegen eine Stimme mit Mecklenburg-Strelitz. Für die in preußischem Territorium liegenden Exklaven Netzeband und Rossow schließt sich Mecklenburg-Schwerin 1826 dem preußischen Zollsystem und damit auch 1828 dem Preußisch-Hessischen Zollvereinan. Dem Deutschen Zollverein tritt das gesamte Großherzogtum erst 1868 bei. 1867 tritt Mecklenburg-Schwerin dem Norddeutschen Bund bei. 1871 wird das Großherzogtum Bundesstaat des Deutschen Reichs. Im Bundesrat hat es zwei Stimmen und entsendet sechs Abgeordnete in den Reichstag.
Im Zuge der politischen Umwälzungen nach dem Ersten Weltkrieg dankt Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin (1882-1945) am 14. November 1918 ab. Mit der Verfassung vom 17. Mai 1920 wird der Freistaat Mecklenburg-Schwerin als parlamentarisch-demokratische Republik begründet. Am 7. April 1933 wird mit dem 2. Reichsstatthaltergesetz für Mecklenburg und Lübeck ein gemeinsamer Reichsstatthalter bestimmt und mit Wirkung zum 1. Januar 1934 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz per Gesetz zum Land Mecklenburg vereinigt.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs zur sowjetischen Besatzungszone gehörend, wird Mecklenburg 1949 ein Land der Deutschen Demokratischen Republik. 1952 wird Mecklenburg als Land aufgeteilt und mit den brandenburgischen Gebieten Uckermark und Westprignitz neu gegliedert in die Bezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Am 3. Oktober 1990 entsteht das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit Schwerin als Hauptstadt. Im Jahr 2003 umfasst Mecklenburg-Vorpommern eine Fläche von 23.174km² und hat 1.732.000 Einwohner.
Das ehemalige Schweriner Residenzschloss ist heute Sitz des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern und beherbergt auf drei Etagen das Schlossmuseum. Das ehemalige Residenzschloss Ludwigslust ist der Mittelpunkt einer noch heute vollständig erhaltenen barocken Stadtanlage. Die historischen Räume sind ganzjährig zu besichtigen. Das "Staatliche Museum Schwerin - Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten" beherbergt mit der ehemals großherzoglichen Sammlung die bedeutendste Gemäldesammlung des Landes und verwaltet die Schlösser Schwerin, Ludwigslust und Güstrow.
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