Das Großherzogtum Hessen-Darmstadt befindet sich in Mitteldeutschland und besteht aus zwei getrennt liegenden Landesteilen. Das nördlich gelegene Oberhessen grenzt an Hessen-Kassel, Nassau und Preußen, die zusammenhängenden südlichen Provinzen Rheinhessen und Starkenburg grenzen an Hessen-Nassau, Hessen-Kassel, Bayern, Baden und Preußen. Zum Großherzogtum gehören die zwölf Exklaven Eimelrod, Höringhausen, Vöhl, Waldstück nördlich Exklave Steinbach, Waldstück Heidenstock, Wimpfen, Steinbach, Flurstück nördlich Rappenau, Helmhof, Waldstück nordöstlich Dillingsdorf, Waldstück nördlich Homburg v.d.H., Finkenhof sowie das gemeinsam mit Baden verwaltete Kondominat Kürnbach. Innerhalb des hessen-darmstädtischen Staatsgebiets befinden sich drei Enklaven, davon gehören der Distrikt Katzenberg und Dorheim zu Kurhessen, Reichelsheim zu Hessen-Nassau. Hauptstadt, Regierungssitz und Residenz ist Darmstadt.
Für das Gebiet des Großherzogtums Hessen-Darmstadt wird 1815 eine Fläche von 152,7 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 8.345km².Das Großherzogtum Hessen-Darmstadt besteht aus zwei voneinander getrennt liegenden Landesteilen: Oberhessen und Rheinhessen/Starkenburg. Der Oberhessische Landesteil wird vom Vogelsberg durchzogen, einem vulkanischen Mittelgebirge, dessen höchste Erhebung der 772m hohe Taufstein ist. Im Südwesten Oberhessens befinden sich Ausläufer des Taunus und des Rothaargebirges, auch Rotlagergebirge genannt. Zwischen Vogelsberg und Taunus breitet sich eine fruchtbare Ebene aus, die Wetterau. An Flüssen sind für Oberhessen die Nidda, die Lahn, die Edder und auch die Fulda zu nennen. Das Klima ist vor allem in den oberhessischen Gebirgsgegenden sehr rau. Das linksrheinische Rheinhessen umfasst das fruchtbare Hügelland im Norden des Pfälzer Gebirges zwischen Kreuznach, Mainz und Worms. Im Südwesten liegt das Hardtgebirge. Der Odenwald durchzieht den Südosten der rechtsrheinischen Provinz Starkenburg, eine fruchtbare Ebene bildet die Gegend von der Bergstraße bis an den Rhein.
Hauptfluß der südlichen Provinzen Rheinhessen und Starkenburg ist der Rhein, der beide Gebiete voneinander trennt. Main, Nahe und Neckar fungieren als Grenzflüsse zu den benachbarten Staaten. In den südlichen Provinzen herrscht so mildes Klima, dass Wein und Obst sowie süße Kastanien und Mandeln angebaut werden können.
Bei der Teilung der Landgrafschaft Hessen 1567 unter den Söhnen Philipps des Großmütigen (1504-1567) erhielt sein jüngster Sohn Georg I. (1547-1596) etwa ein Achtel des Landes mit der Grafschaft Oberkatzenelnbogen um Darmstadt, das namengebend wurde, und aus dem Erbe seines 1583 verstorbenen Bruders Philipp von Hessen-Rheinfels Braubach und Rhens. 1604 kamen von der Linie Hessen-Marburg die Hälfte von Oberhessen um Gießen hinzu. Langwierige Erb- und religionspolitische Auseinandersetzungen mit der calvinistischen Linie Hessen-Kassel verliefen ergebnislos: Nach dem Einigungsvertrag von 1648 blieb Hessen-Darmstadt auf die unverbundenen Gebietsteile um Darmstadt, Gießen bis Alsfeld und Biedenkopf, die Ämter Braubach und die Obergrafschaft Katzenelnbogen, die Grafschaft Nidda und die Herrschaft Itter beschränkt.
1736 fielen der Lichtenberger Teil der Grafen von Hanau, mit Besitz im nördlichen Elsaß um Buchsweiler, in der Pfalz um Pirmasens und Dreieich südlich des Untermains als Erbteil an Hessen-Darmstadt, was aber nur den Streubesitz vergrößerte. Unter Ludwig X. (1753-1830) wurde Hessen-Darmstadt 1806 zum Großherzogtum erhoben und trat dem Rheinbund bei. Zwischen 1803 und 1815/16 erfuhr Hessen-Darmstadt vielfache Besitzveränderungen. Es gewann u.a. Rheinhessen, die Burggrafschaft Friedberg, die Grafschaften Solms, Erbach und Isenburg als Standesherrschaften hinzu, während Hanau-Lichtenberg 1803 verloren ging und das kölnische Herzogtum Westfalen sowie die Grafschaft Wittgenstein, erst 1803 erworben, 1816 an Preußen abgetreten werden mussten. Von 1806 bis 1814 war auch das mediatisierte Hessen-Homburg Teil des Großherzogtums.
Das Großherzogtum Hessen-Darmstadt ist eine Monarchie. Regierendes Herrscherhaus ist die Linie Hessen-Darmstadt, deren Oberhaupt seit 1816 den Titel "Großherzog von Hessen und bei Rhein" trägt. Nacheinander regieren die Großherzöge Ludwig I. (reg. ab 1790 als Landgraf Ludwig X., 1806-1830 als Großherzog), Ludwig II. (reg. 1830-1848), Ludwig III. (reg. 1848-1877), Ludwig IV. (reg. 1877-1892) und Ernst Ludwig (reg. 1892-1918). Die Verfassung vom 17. Dezember 1820 behält im Wesentlichen bis zum Ende der Monarchie 1918 ihre Gültigkeit. Die liberalen Grundsätze der Verfassung, "Alle Hessen sind vor dem Gesetz gleich" und "Die Geburt gewährt keinem eine vorzügliche Berechtigung zu irgendeinem Staats-Amte" werden allerdings durch die Bestimmungen über die Verteilung politischer Macht wieder entwertet. Denn da heißt es unmissverständlich: "Der Großherzog vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt". Der hessen-darmstädtische Landtag besteht aus zwei Kammern. In der Ersten Kammer sitzen als geborene Mitglieder die Prinzen des großherzoglichen Hauses neben den fast 20 Häuptern der 1806 mediatisierten hochadligen Standesherren und dem früheren gesamthessischen Erbmarschall Riedesel zu Eisenbach. Hinzu treten kraft Amtes der katholische Mainzer Landesbischof, der ernannte evangelische Prälat und der Kanzler der Universität Gießen (ab 1911 auch der Kanzler der TH Darmstadt) sowie bis zu 10 vom Großherzog auf Lebenszeit berufene Persönlichkeiten.
Gewählt werden mit Ausnahme der Jahre 1848-1850 nur die 50 Abgeordneten der zweiten Kammer: 34 in den ländlichen Wahlbezirken, zehn in den größeren Städten und sechs durch den grundbesitzenden niederen Adel. Das Wahlverfahren ist dreistufig: Auf der unteren Stufe wählen alle volljährigen Staatsbürger sogenannte Bevollmächtigte, diese dann Wahlmänner und jene dann den Abgeordneten. Der Landtag verfügt über das Budget- und Steuerbewilligungsrecht. Die Gesetzesinitiative liegt bei der Regierung, der Landtag hat nur Zustimmungsrecht. Er kann aber mittels seines Petitionsrechts die Vorlage bestimmter Gesetzesmaterien erbitten.
Das Großherzogtum Hessen-Darmstadt ist in drei Provinzen unterteilt, die in etwa die Funktion von Regierungsbezirken haben: Oberhessen mit Regierungssitz in Gießen, Rheinhessen mit Regierungssitz in Mainz und Starkenburg mit Regierungssitz in Darmstadt. Im Jahre 1832 werden die Provinzialregierungen in Starkenburg und Oberhessen, 1835 auch in Rheinhessen aufgehoben und die Provinzen in Kreise eingeteilt. 1860 werden die Provinzialbehörden wiederhergestellt. Das Ober-Appellationsgericht zu Darmstadt bildet die höchste Instanz für das ganze Großherzogtum und für Hessen-Homburg. Nach dem Tod des Landgrafen Ferdinand am 24. März 1866 fällt die Landgrafschaft Hessen-Homburg gemäß Erbvertrag an Hessen-Darmstadt, das es noch im selben Jahr an Preußen abtreten muss.
Nach dem Deutschen Krieg vereinbaren Preußen und Hessen-Darmstadt im Friedensvertrag vom 3. September 1866 einen Gebietstausch. Hessen-Darmstadt tritt das so genannte hessische Hinterland mit dem Kreis Biedenkopf, dem Kreis Vöhl (einschließlich der Exklaven Eimelrod und Höringhausen) und einem Teil des Kreises Gießen an Preußen ab. Ebenso an Preußen kommen die Orte Niederursel und Rödelheim. Hessen-Darmstadt erhält im Gegenzug einige Gebiete aus vormals nassauischem und kurhessischem Besitz: Das nassauische Amt Reichelsheim, den kurhessischen Distrikt Katzenberg, das Amt Nauheim sowie die Orte Treis an der Lumda, Massenheim und Rupendorf. 1904 wird das bisherige Kondominat Kürnbach im Austausch gegen kleinere Enklaven dem Großherzogtum Baden überlassen.
Hessen-Darmstadt hat 1818 eine Einwohnerzahl von 636.779. Allein zwischen 1816 und 1846 nimmt die Einwohnerzahl des Großherzogtums um über ein Drittel zu. Ende 1900 liegt sie bei 1.119.893 Einwohnern. Im Jahre 1846 leben lediglich 26% der Bevölkerung in den Städten, Ende 1900 sind es bereits 53%. Die Einwohnerzahl Darmstadts liegt 1865 bei 36.000 und verdoppelt sich bis 1900 auf 72.000. Der Großteil der hessen-darmstädtischen Bevölkerung gehört 1852 mit ca. 70% der evangelischen bzw. reformierten Glaubensrichtung an. Zudem gibt es an die 25% Katholiken und 3% Juden. Zur Jahrhundertwende bekennen sich 66% zur evangelisch-reformierten Glaubensrichtung, die Zahl der Katholiken ist auf ca. 30% angestiegen, die Zahl der jüdischen Mitbürger auf 2% gesunken.
Ackerbau wird vor allem in der Wetterau und im Rhein-Main-Gebiet betrieben. Die Waldwirtschaft floriert im Odenwald und am Vogelsberg, wohingegen in den Rheingegenden Mangel an Holz besteht. Obst zieht man besonders an der Bergstraße und in der Wetterau. Weinanbau wird am Rhein betrieben. Am Vogelsberg und im Odenwald ist die Viehzucht weit verbreitet; Forellen werden vornehmlich im Odenwald, Karpfen im Rhein gefangen. Hervorzuheben ist auch die Pferdezucht in Oberhessen (Hauptgestüt: Ulrichstein).
Der Bergbau, der schon in alten Zeiten in Hessen-Darmstadt heimisch war und teils vom Staat, teils von Privaten betrieben wird, ist in Oberhessen viel bedeutender als in den beiden andern Provinzen. Die wichtigsten Rohstoffe sind Braunkohle, Eisen- und Manganerze sowie Salz (Chlornatrium). Die Braunkohleförderung liegt um 1850 bei 20.573t und steigert sich bis 1908 auf 466.175t. Die Eisenerzförderung beläuft sich 1857 auf 30.902t pro Jahr und steigert sich bis 1913 auf 887.486t.<7p>
Eine Gewerbefreiheit besteht zu Beginn des 19. Jahrhunderts lediglich in Rheinhessen (auf der Grundlage französischer Gesetzgebung), Vilbel (1817) und Offenbach (seit 1819). Auf das übrige Großherzogtum wird sie erst 1866 ausgedehnt. Die Industrialisierung Hessen-Darmstadts ist zur Jahrhundertmitte noch nicht sehr weit fortgeschritten, nimmt dann aber stetig zu. Bereits 1866 sind insgesamt 113 Dampfmaschinen in Betrieb, aber erst 1907 wird die Zahl der in Industrie und Handel Beschäftigten mit den in Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten gleichziehen. Industrielle Zentren befinden sich in Offenbach (Lederwaren, Tabak, Maschinenbau), Mainz (Metallgewerbe), Gustavsburg (Maschinenbau), Hanau (Textilgewerbe) und Darmstadt (Maschinebau, pharmazeutische Fabrik Merck). Hinzu kommt Rüsselsheim, wo die Firma Adam Opel nach Nähmaschinen (1862) und Fahrrädern (1866) seit 1898 auch Automobile herstellt. Die Roheisenproduktion, vornehmlich in Oberhessen angesiedelt, beläuft sich 1850 auf 4.470t, steigert sich bis 1897 auf eine Quote von jährlich 41.502t und sinkt bis 1907 auf 12.960t ab. Die Stahlproduktionsquote liegt 1850 bei 2.770t, sinkt aber bis 1885 auf 34t jährlich ab.
Mit Ausnahme des Getreidehandels in Mainz und zwei Messen in Offenbach verfügt Hessen-Darmstadt über keine nennenswerte Handelsmetropole. Die Ausfuhr übersteigt die Einfuhr.
In Hessen-Darmstadt wird nach Gulden gerechnet. Als Längenmaß gelten Fuß und Elle, Flächenmaß ist der Morgen, Handelsgewicht ist der Zentner.
Seit 1836 wird mit gezielter staatlicher Strukturpolitik der Eisenbahnbau gefördert. Allerdings orientiert sich die Streckenführung vorrangig an den alten Zentren Darmstadt und Gießen und spart z.B. Mainz (trotz einer dort bestehenden Waggonfabrik) zunächst aus. In nur 15 Jahren werden die Hauptlinien gebaut: Befahrbar sind 1846 die Main-Neckar-Bahn (Heidelberg-Darmstadt-Frankfurt), 1847 eine Verbindung nach Offenbach und Hanau und 1852 die Main-Weser-Bahn (Frankfurt-Gießen-Marburg -Kassel) als nördliche Fortsetzung. 1855 bis 1858 werden auch die Querverbindungen zur "Ludwigsbahn" Mainz-Worms und von Mainz nach Aschaffenburg fertiggestellt; dabei wird auch Offenbach angeschlossen. Der Odenwald folgt erst 1875 mit der Strecke Darmstadt-Erbach-Eberbach/Neckar.
Hauptwasserstraßen in Hessen-Darmstadt sind Rhein, Main und Neckar. Der Rhein befördert 1850 Schiffe mit einer Tragfähigkeit bis zu 400t und wird bis 1893 auf eine Tragfähigkeit von bis zu 3.000t ausgebaut. Der Main befördert 1850 Schiffe mit einer Tragfähigkeit von bis zu 200t, 1893 bis zu 400t. Die Teilstrecke bis Frankfurt befördert 1850 Schiffe mit einer Tragfähigkeit bis zu 200t, 1893 bis zu 1.200t und 1903 bis zu 3.000t.
Der einzig größere Binnenhafen befindet sich in Mainz, wo Rhein und Main aufeinandertreffen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kommt der Rheinhafen Kostheim hinzu. Weitere Rheinhäfen befinden sich in Worms und Bingen.
Landesuniversität ist die 1607 gegründete Universität Gießen. Dort studiert zeitweilig der aus Darmstadt stammende Dramatiker Georg Büchner (1813-1837) Medizin und Philosophie. 1835, im Jahr der Veröffentlichung seines Erstlingswerkes "Dantons Tod", muss er wegen seiner revolutionären Flugschrift "Der hessische Landbote" nach Straßburg fliehen. Seit 1824 leitet Justus Liebig (1803-1873) das chemische Labor der Universität Gießen und entwickelt in systematischer empirischer Forschung den Kunstdünger, mit dem Hungersnöten wirkungsvoll vorgebeugt werden konnte.
1877 wird in Darmstadt die Technische Hochschule als zweite Universität des Landes gegründet. Die Volksschullehrer werden seit 1817/21 an Seminaren in Friedberg und Bensheim ausgebildet. Mit Einrichtung der überkonfessionellen "Simultanschule" ist 1874 die kirchlich dominierte Schulaufsicht beendet. Seit 1832 können sich Frauen nach einer privat absolvierten Ausbildung zur Volksschullehrerin prüfen lassen. 1877 wird in Darmstadt zudem ein Lehrerinnen-Seminar eingerichtet.
Gefördert von Großherzog Ernst Ludwig (1868-1937) entsteht der sogenannte Darmstädter Jugendstil. 1899 bietet der Großherzog dem Wiener Architekten Joseph Olbrich (1867-1908) und Künstlern wie Peter Behrens (1868-1940) und Ludwig Habich (1872-1949) die Chance, auf seine Kosten am Rande der Stadt auf der Mathildenhöhe in einer Künstlerkolonie zu wohnen und zu arbeiten. Atelier und Wohngebäude werden im neuen Stil entworfen und der Öffentlichkeit in der programmatischen Ausstellung "Ein Dokument deutscher Kunst" 1901 erstmals präsentiert. Die letzte Ausstellung muss im August 1914 aufgrund des Beginns des Ersten Weltkrieges abgebrochen werden.
Bei den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes auf dem Wiener Kongress wird Hessen-Darmstadt durch den Geheimen Rat und außerordentlichen Staatsminister Johann Freiherr von Türkheim zu Altorf (1749-1824) vertreten. 1815 tritt das Großherzogtum dem Deutschen Bund bei. Im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) führt Hessen-Darmstadt drei Stimmen und im "Engeren Rat" eine eigene Stimme. Am 1. Juli 1828 tritt der Hessisch-Preußische Zollverband in Kraft. 1834 ist Hessen-Darmstadt Gründungsmitglied des Deutschen Zollvereins.1867 tritt Hessen-Darmstadt lediglich für den nördlichen Teil, der Provinz Oberhessen, dem Norddeutschen Bund bei. 1871 wird Hessen-Darmstadt Bundesstaat des Deutschen Reiches. Im Bundesrat hat das Großherzogtum drei Stimmen und entsendet neun Abgeordnete in den Reichstag.
Am 9. November 1918 wird Großherzog Ernst Ludwig durch revolutionäre Truppen abgesetzt und der "Volksstaat Hessen" proklamiert. Während der NS-Zeit geht die hessische Landesregierung auf einen Reichsstatthalter über. Am 19. September 1945 endet die vierhundertjährige Trennung der hessischen Landesteile: die amerikanische Militärregierung verfügt, dass aus dem Volksstaat Hessen und der preußischen Provinz Hessen-Nassau - ohne Rheinhessen und einige Westerwälder Kreise - das "Land Groß-Hessen" gebildet würde. Seit dem 1. Dezember 1946 nennt sich das Gebiet "Land Hessen" und wird in der neugegründeten Bundesrepublik zum gleichnamigen Bundesland. Als neue Hauptstadt wählt die amerikanische Besatzungsmacht das weniger zerstörte Wiesbaden. Darmstadt versucht sich nach dem Verlust der politischen Funktion als kulturelle Hauptstadt zu profilieren. Mit der schon 1945 wieder aufgenommenen Verleihung des Georg-Büchner-Preises - 1947 geht er an die Emigrantin Anna Seghers (1900-1983) - wird bewusst an Traditionen politisch engagierter Kunstförderung angeknüpft.
1990 wird das "Museum Künstlerkolonie" auf der Mathildenhöhe eröffnet und 1994 im ehemaligen Hoftheater am Karolinenplatz ein "Haus der Geschichte" eingerichtet. Die Technische Hochschule - seit 1997 Technische Universität - ist heute teilweise im ehemaligen Residenzschloss untergebracht. Seit 1997 darf sich die Stadt Darmstadt "Wissenschaftsstadt" nennen. Der Naturpark Bergstraße-Odenwald wird 2004 in das "Global Network of Geoparks" der UNESCO aufgenommen.
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