III Dokmentation und Datensätze

Staaten

Anhalt-Dessau-Köthen (1853-1863)

 

Staatsgebiet

Das Herzogtum Anhalt-Dessau-Köthen entsteht 1853 aus der Vereinigung der Herzogtümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen. Es befindet sich in Mitteldeutschland. Und besteht aus dem Dessau-Köthener Hauptteil, dem kleineren Landesteil Warmsdorf-Sandersleben sowie den drei Exklaven Großalsleben, Dornburg und Gödnitz. Innerhalb des Dessau-Köthener Staatsgebiets befinden sich die preußischen Enklaven Pösigk, Repau, Löbnitz und Priorau-Schierau-Möst. Dessau-Köthen grenzt ausschließlich an das Königreich Preußen und die Gebietsteile von Anhalt-Bernburg .Hauptstadt und Sitz des Hofes ist Dessau, Residenzen befinden sich in Mosigkau, Oranienbaum, Zerbst und Köthen. Mit dem Tod des letzten Herzogs von Anhalt-Bernburg 1863 kommen alle anhaltischen Länder in den Besitz der Dessauer Linie, die ihre Gebiete nun unter dem Namen Herzogtum Anhalt zusammenfasst.

 

Geographie/Topographie

Für das Herzogtum Anhalt-Dessau-Köthen ergibt sich 1853 eine Fläche von 32 Quadratmeilen. Der GIS-Wert beträgt 1.596km². Die Landschaft des Herzogtums ist weitgehend eben, einzige Ausnahme bildet der westlich gelegene Landesteil Warmsdorf-Sandersleben, der an den Ausläufern des Harzes liegt. Die wichtigsten Flüsse sind Elbe und Saale mit ihren Nebenflüssen Mulde, Wipper, Bode und Nuthe. Der Boden ist mit Ausnahme der Gegenden um Zerbst und Dessau sehr fruchtbar. Das Klima ist mild und gesund.

 

Geschichte bis 1853

Nach dem Tod des letzten Herzogs von Anhalt-Köthen , Heinrich (1778-1847), am 23. November 1847, wurde das Land zunächst der zwischen Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg vereinbarten "Gemeinschaft der Landeshoheits- und Regierungsrechte über das Herzogtum Anhalt-Köthen" unterstellt. Da Dessau von Anfang an die tatsächliche Führung der Regierungsgeschäfte innehatte und Gesetze, Verordnungen und Verfügungen für Dessau und Köthen gemeinsam erlassen hatte, wurde 1853 die Vereinigung der beiden Herzogtümer auch offiziell vollzogen.

 

Staats- und Regierungsform, Herrscherhaus

Das Herzogtum Anhalt-Dessau-Köthen ist eine Monarchie. Der regierende Herzog Leopold IV. (reg. 1817-1871) stammt aus der Dessauer Linie des Hauses Anhalt.
Im November 1851 wurde die liberale Verfassung von 1848 aufgehoben. Lediglich die Trennung von Justiz und Verwaltung, Schwurgerichte sowie Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens bleiben erhalten. Die zwischen den Regierungen von Dessau-Köthen und Bernburg vereinbarte Landschaftsordnung vom 17. September 1859 setzt in modifizierter Form das altständische System wieder ein und bleibt im Wesentlichen auch für das Herzogtum Anhalt bis 1918 in Kraft.

 

Territoriale Aufteilung/Verwaltungsstruktur

Das Herzogtum Anhalt-Dessau-Köthen verfügt nicht über Mittelbehörden. Die 1849 in der gemeinsamen Gemeindeverordnung für Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen gebildeten drei Kreise bleiben auch 1853 im Herzogtum Anhalt-Dessau-Köthen bestehen: Kreis Dessau: Anhalt-Dessauische Landesteile diesseits der Elbe (ohne die Ämter Gröbzig und Sandersleben); Kreis Köthen: Anhalt-Köthensche Landesteile diesseits der Elbe (inklusive der Ämter Gröbzig und Sandersleben); .Kreis Zerbst: Landesteile jenseits der Elbe. Mit Anhalt-Bernburg sowie den thüringischen Staaten ist die Dessau-Köthener Justiz dem Ober-Appellationsgericht in Jena unterstellt.

 

Bevölkerung

Nach amtlicher Zählung hat das Herzogtum Anhalt-Dessau-Köthen 1855 eine Einwohnerzahl von 114.850. Bis 1861 ist die Zahl um 8% auf 124.013 angestiegen. 1858 leben 49% der Bevölkerung in den Städten und 51% in den Landgemeinden. Nach den Zählungen von 1852 bzw. 1858 hat die Hauptstadt Dessau 13.861 bzw. 15.071 Einwohner. Nach der Zählung von 1852 sind die Einwohner von Dessau-Köthen zu 97,5% evangelischer Glaubensrichtung (Lutheraner und Reformierte), zu 0,8% Katholiken und zu 1,7% Juden.

 

Wirtschaft

Bodennutzung und Landwirtschaft

Die Landwirtschaft konzentriert sich in Anhalt-Dessau-Köthen auf Garten- und Obstbau. Seit dem 17. Jahrhundert wird auch Tabak angebaut. In der Viehzucht haben Rinder und Schafe eine vorrangige Bedeutung.

Bergbau

Im Amt Sandersleben befinden sich Kalksteinbrüche. Im Köthener Landesteil wird Braunkohle gefördert. Die Quote liegt bei 98.687t im Jahr 1853 und steigert sich auf 256.028t im Jahre 1863.

Gewerbe und Industrie

Lohgerbereien finden sich in Dessau, Oranienbaum und Köthen, Wachsbleichen sind in Zerbst, Köthen und Nedlitz angesiedelt, Papiermühlen gibt es in Jeßnitz und Roßlau, in Dessau sind eine Tabakfabrik und eine Hutfabrik angesiedelt und in Zerbst eine Porzellan- sowie eine Gold- und Silbermanufaktur. Das Textilgewerbe findet sich neben den Städten Dessau, Köthen und Zerbst vor allem in Raguhn und Jeßnitz. In Dessau und Zerbst wird Bitterbier gebraut. 1837 werden bei Roßlau, 1851 bei Köthen Zuckerfabriken gegründet.

Handel

Der Handel ist zunächst nur in der Stadt Dessau sowie allenfalls in Zerbst von Belang. Durch den Eisenbahnbau und die Dampfschifffahrt auf der Elbe wird er wesentlich gefördert.

Währung, Maße, Gewichte

In Anhalt-Dessau-Köthen rechnet man nach Reichstalern à 24 Gramm à 12 Pfennig im Wert des preußischen Courant. Seit 1840 ist das Herzogtum Mitglied des deutschen Münzvereins. Es gelten die preußischen Maße und Gewichte.

Verkehr

Eisenbahnen

Bereits 1840 besteht eine Bahnlinie zwischen Dessau und Köthen. 1841 ist die Berlin-Anhalter Bahn bis Köthen fertiggestellt, die auch über Dessau führt. Bis 1863 sind auch Zerbst und Roßlau an das Bahnnetz angeschlossen.

Wasserstraßen

Hauptfluss des Landes ist die Elbe, die auf anhaltischem Gebiet 1850 Binnenschiffe mit einer Tragfähigkeit bis zu 399t befördern kann.
Die Saale ist 1850 für Schiffe mit einer Tragfähigkeit von bis zu 99t schiffbar.

See- und Binnenhäfen

Elbhäfen sind Roßlau sowie ab 1859 der Industriehafen Dessau-Wallwitzhafen.
An der Saale findet sich der Hafen Nienburg.

 

Kultur und Bildung

Nähere Angaben zur Kultur und Bildung des Herzogtums finden sich in den Staatenbeschreibungen von Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen.

 

Zugehörigkeit zu Staatengemeinschaften, Zollsystemen und Zollvereinen

Bei der Staatsgründung 1853 gehört Anhalt-Dessau-Köthen dem Deutschen Bund an. Im Plenum der Bundesversammlung (Bundestag) führt es eine eigene Stimme, im "Engeren Rat" teilt es sich dagegen eine Stimme mit dem Herzogtum Anhalt-Bernburg, dem Großherzogtum Oldenburg sowie den Fürstentümern Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen. Das Herzogtum ist zudem Mitglied des Deutschen Zollvereins.

 

Territoriale Entwicklung ab 1863/Kulturerbe

Nach dem Tod des letzten Herzogs von Anhalt-Bernburg 1863 vereinigt der Dessauer Herzog alle ehemaligen anhaltischen Herzogtümer zum Herzogtum Anhalt

 

Verwendete Literatur