III Dokumentation und Datensätze

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Regierungsbezirke

 

Unterrheinkreis (1832-1863)

 

Gebiet

Der Unterrheinkreis, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird am 1. Mai 1832 aus dem Main- und Tauberkreis sowie Teilen des Neckarkreises als Mittelbehörde des Großherzogtums Baden eingerichtet. Regierungssitz ist Mannheim. Im Norden grenzt er an das hessen-darmstädtische Starkenburg, im Norden und Osten an den bayerischen Untermainkreis und den württembergischen Jagstkreis sowie die badisch-württembergischen Kondominate Widdern und Edelfingen, im Süden an den württembergischen Neckarkreis und den badischen Mittelrheinkreis und im Westen an den bayerischen Rheinkreis (Pfalz). Zum Unterrheinkreis gehört die im Großherzogtum Hessen-Darmstadt gelegene Exklave Michelbuch. Innerhalb des Unterrheinkreises befinden sich die Hessen-Darmstädter Enklaven Helmhof, Finkenhof und das Flurstück nördlich Rappenau sowie die württembergische Enklave Deubach.

Für den Unterrheinkreis wird eine Fläche von 63 Quadratmeilen angegeben, der GIS-Wert beträgt 3.382km² für das Jahr 1832. Die Einwohnerzahl liegt 1832 bei 295.025 und steigert sich bis 1863 um 22% auf 361.217.

Mit dem Organisationsgesetz für die innere Verwaltung vom 5. Oktober 1863 wird der Unterrheinkreis durch das Landeskommissariat Mannheim ersetzt.