Der Kreis Unterfranken und Aschaffenburg, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, ersetzt auf der Grundlage der Verordnung vom 29. November 1837 weitgehend den bisherigen Untermainkreis als Mittelbehörde des Königreichs Bayern. Regierungssitz ist Würzburg. Im Norden grenzt Unterfranken und Aschaffenburg an Hessen-Kassel, Sachsen-Weimar-Eisenach und Sachsen-Meiningen, im Osten an das bayerische Oberfranken, im Süden an das bayerische Mittelfranken, den württembergischen Jagstkreis und den badischen Unterrheinkreis und im Westen an das hessen-darmstädtische Starkenburg. Innerhalb des Gebiets befinden sich die zu Sachsen-Coburg und Gotha gehörenden Enklaven Nassach, Erlsdorf und Königsberg sowie die Sachsen-Weimar-Eisenacher Enklave Lichtenberg.
Für Unterfranken und Aschaffenburg wird eine Fläche von 162 Quadratmeilen angegeben, der GIS-Wert beträgt 8.860km² für das Jahr 1837. Die Einwohnerzahl liegt 1837 bei 579.473 und erhöht sich bis 1905 um 18% auf 682.532.
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