III Dokumentation und Datensätze

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Regierungsbezirke

 

Seekreis (1820-1863)

 

Gebiet

Der Seekreis, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird auf der Grundlage der Verordnung vom 26. November 1809 nach französischem Vorbild als Mittelbehörde des Großherzogtums Baden gegründet. Regierungssitz ist Konstanz. Im Norden grenzt er an den badischen Kinzigkreis und den württembergischen Schwarzwaldkreis, im Osten an Hohenzollern-Sigmaringen und den württembergischen Donaukreis, im Süden an die jenseits des Bodensees gelegene Schweiz und im Westen an den badischen Dreisamkreis. Zum Seekreis gehören zudem die in Hohenzollern-Sigmaringen gelegene Exklave Wangen, die im Königreich Württemberg gelegenen Exklaven Adelsreuthe und Tepfenhard, die in der Schweiz gelegene Exklave Büsingen sowie die Bodensee-Inseln Mainau und Reichenau. Innerhalb des Seekreises befinden sich die Hohenzollern-Sigmaringer Enklaven Thalheim, Thiergarten, Igelswies, Tautenbronn und Mühlhausen sowie die württembergischen Enklaven Bruderhof und Hohentwiel.

Für den Seekreis wird 1832 eine Fläche von 67 Quadratmeilen angegeben, der GIS-Wert beträgt 3.367km² für die Jahre 1820 und 1832. Die Einwohnerzahl liegt 1820 bei 148.983, steigert sich bis 1832 um 16% auf 172.345 und bis 1863 um weitere 16% auf 200.107.

Mit der Verordnung vom 26. Januar 1832 wird die bestehende Kreiseinteilung im Großherzogtum Baden aufgelöst. Der Seekreis bleibt als einzige Mittelbehörde bestehen und wird erst 1864 durch das Landeskommissariat Konstanz ersetzt.