III Dokumentation und Datensätze

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Regierungsbezirke

 

Regierungsbezirk Schleswig (1867-1868)

 

Gebiet

Der preußische Regierungsbezirk Schleswig wird auf Grundlage der Verordnung betreffend der "ferneren Verwaltung der Herzogtümer Schleswig und Holstein" vom 2. Februar 1867 als Mittelbehörde der Provinz Schleswig-Holstein gegründet, Regierungssitz ist Schleswig. Der Regierungsbezirk grenzt im Norden an das Königreich Dänemark, im Osten an die Ostsee, im Süden an den Regierungsbezirk Holstein und im Westen an die Nordsee. Zum Regierungsbezirk gehören zudem die Ostsee-Inseln Aaröe, Alsen, Barsöe und Fehmarn sowie die Nordsee-Inseln Jordsand, Hamburger Hallig, Gröde, Appelland, Habel, Nordstrand, Föhr, Hooge, Langeneß, Nordstrandischmoor, Norderoog, Öland, Pellworm, Röm, Südfall, Süderoog und Sylt. 1867 ist der Regierungsbezirk in die Kreise Apenrade, Eckernförde, Eiderstedt, Fehmarn (Landschaft), Flensburg, Husum, Hadersleben, Schleswig, Sonderburg und Tondern untergliedert.

Für den Regierungsbezirk Schleswig wird 1867 eine Fläche von 166 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 9.042km².
Die Einwohnerzahl liegt 1867 bei 430.942.

Per Allgemeiner Kabinetts Ordre vom 20. Juni 1868 wird Schleswig Regierungsbezirk für ganz Schleswig-Holstein.