III Dokumentation und Datensätze

Multimedia-Texte

Regierungsbezirke

 

Regierungsbezirk Hohenzollern-Sigmaringen (1850-1852)

 

Gebiet

Nach der Abdankung des Fürsten Karl Anton (1811-1885) und der Übernahme durch Preußen per Besitznahmepatent vom 12. März 1850 wird das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen zwar in den preußischen Staat integriert, die Sigmaringer Regierung bleibt aber zunächst im Amt. Hohenzollern-Sigmaringen bildet die westliche und östliche Grenze Hohenzollern-Hechingens. Zudem grenzt es im Norden und Westen an den württembergischen Schwarzwaldkreis, im Süden an den badischen Seekreis und im Osten an den württembergischen Donaukreis. Zu Hohenzollern-Sigmaringen gehören acht Exklaven. Von diesen liegen Thalheim, Thiergarten, Igelswies, Tautenbronn und Mühlhausen im Großherzogtum Baden, Langenenslingen und Bärenthal im Königreich Württemberg und Achberg-Esseratsweiler an der südlichen Grenze von Württemberg und Bayern.

Die Kondominate Emerfeld-Warmthal und Dürmentingen werden von Hohenzollern-Sigmaringen und Württemberg gemeinsam verwaltet. Innerhalb des Gebiets befinden sich die württembergischen Enklaven Jettkofen und Wirnsweiler sowie Mägerkingen, das an der Grenze zu Hohenzollern-Hechingen liegt. Bei der Übernahme durch Preußen 1850 bestehen die Oberämter Ostrach, Wald, Sigmaringen, Strassberg, Gammertingen, Haigerloch und Glatt sowie die Obervogteiämter Achberg und Trochtelfingen.

Für Hohenzollern-Sigmaringen wird 1850 eine Fläche von ca. 18 Quadratmeilen angegeben, der GIS-Wert beträgt 906km². Die Einwohnerzahl liegt 1850 bei 40.682. Mit Verordnung vom 7. Januar 1852 werden die Regierungen Hohenzollern-Hechingens und Hohenzollern-Sigmaringens zum gemeinsamen Regierungsbezirk Hohenzollernsche Lande (Sigmaringen) vereinigt.