Der Oberrheinkreis, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird am 1. Mai 1832 aus dem Dreisamkreis sowie Teilen des Kinzigkreises als Mittelbehörde des Großherzogtums Baden eingerichtet. Regierungssitz ist Freiburg. Im Norden grenzt er an den badischen Mittelrheinkreis, im Osten an den württemberischen Schwarzwaldkreis und den badischen Seekreis, im Süden an die Schweiz und im Westen an Frankreich.
Für den Oberrheinkreis wird eine Fläche von 75 Quadratmeilen angegeben, der GIS-Wert beträgt 4.078km² für das Jahr 1832. Die Einwohnerzahl liegt 1832 bei 316.115 und steigert sich bis 1863 um 11% auf 352.377.
Mit dem Organisationsgesetz für die innere Verwaltung vom 5. Oktober 1863 wird der Oberrheinkreis durch das Landeskommissariat Freiburg ersetzt.
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