Der Mittelrheinkreis, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird am 1. Mai 1832 aus dem Murg- und Pfinzkreis sowie Teilen des Neckarkreises und des Dreisamkreises als Mittelbehörde des Großherzogtums Baden eingerichtet. Regierungssitz ist zunächst Rastatt, ab 1847 Karlsruhe. Im Norden grenzt er an den badischen Unterrheinkreis, im Osten an das badisch-hessen-darmstädtische Kondominat Kürnbach sowie die württembergischen Gebiete Neckarkreis und Schwarzwaldkreis, im Süden an den badischen Oberrheinkreis und im Westen an Frankreich sowie den bayerischen Rheinkreis (Pfalz). Zum Mittelrheinkreis gehört zudem die im Königreich Württemberg liegende Exklave Schluchtern.
Für den Mittelrheinkreis wird eine Fläche von 74 Quadratmeilen angegeben, der GIS-Wert beträgt 4.131km² für das Jahr 1832. Die Einwohnerzahl liegt 1832 bei 403.647 und steigert sich bis 1863 um 18% auf 478.276.
Mit dem Organisationsgesetz für die innere Verwaltung vom 5. Oktober 1863 wird der Mittelrheinkreis durch das Landeskommissariat Karlsruhe ersetzt.
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