Der Main- und Tauberkreis, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird auf der Grundlage der Verordnung vom 26. November 1809 nach französischem Vorbild als Mittelbehörde des Großherzogtums Baden gegründet. Regierungssitz ist Wertheim. Im Norden und Osten grenzt er an den zu Bayern gehörenden Untermainkreis, im Süden an die zum Königreich Württemberg gehörenden Gebiete Jagstkreis und Neckarkreis und im Westen an das zu Hessen-Darmstadt gehörende Starkenburg und den badischen Neckarkreis. Innerhalb des Main- und Tauberkreises befindet sich die württembergische Enklave Deubach.
Für den Main- und Tauberkreis wird 1820 eine Fläche von 1.518km² angegeben (GIS-Wert). Die Einwohnerzahl liegt 1820 bei 92.042.
Mit der Verordnung vom 26. Januar 1832 wird die bestehende Kreiseinteilung aufgelöst und der Main- und Tauberkreis in den zum 1. Mai 1832 eingerichteten Unterrheinkreis integriert.
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