Das Landeskommissariat Mannheim ersetzt auf Grundlage des Organisationsgesetzes für die innere Verwaltung vom 5. Oktober 1863 den bisherigen Unterrheinkreis des Großherzogtums Baden. Im Gegensatz zu den Kreisregierungen nimmt das Landeskommissariat als Regionalbehörde ausschließlich Aufsichts- und Koordinierungsaufgaben für die 1864 eingerichteten Bezirksämter wahr. Regierungssitz ist Mannheim. Im Norden grenzt es an das hessen-darmstädtische Starkenburg, im Norden und Osten an das bayerische Gebiet Unterfranken und Aschaffenburg und den württembergischen Jagstkreis, im Süden an den württembergischen Neckarkreis, das badisch-hessen-darmstädtische Kondominat Kürnbach und das badische Landeskommissariat Karlsruhe und im Westen an die bayerische Pfalz.
Zum Landeskommissariat Mannheim gehören zudem die im Königreich Württemberg liegende Exklave Schluchtern und die in Hessen-Darmstadt gelegen Exklave Michelbuch. Innerhalb des Landeskommissariats befinden sich die Hessen-Darmstädter Enklaven Helmhof, Finkenhof und das Flurstück nördlich Rappenau sowie die württembergische Enklave Deubach.
Für das Landeskommissariat Mannheim wird 1864 eine Fläche von 3.447km² angegeben (GIS-Wert). Die Einwohnerzahl liegt 1864 bei 375.840 und steigert sich bis 1905 um 57% auf 588.708.
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