III Dokumentation und Datensätze

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Regierungsbezirke

 

Landeskommissariat Karlsruhe (1864-1914)

 

Gebiet

Das Landeskommissariat Karlsruhe ersetzt auf Grundlage des Organisationsgesetzes für die innere Verwaltung vom 5. Oktober 1863 weitgehend den bisherigen Mittelrheinkreis des Großherzogtums Baden. Im Gegensatz zu den Kreisregierungen nimmt das Landeskommissariat als Regionalbehörde ausschließlich Aufsichts- und Koordinierungsaufgaben für die 1864 eingerichteten Bezirksämter wahr. Regierungssitz ist Karlsruhe. Im Norden grenzt das Landeskommissariat an das badische Landeskommissariat Mannheim, im Osten an das badisch-württembergische Kondominat Kürnbach sowie die württembergischen Gebiete Neckarkreis und Schwarzwaldkreis, im Süden an das badische Landeskommissariat Freiburg und im Westen an Frankreich sowie die bayerische Pfalz.

Für das Landeskommissariat Karlsruhe wird 1864 eine Fläche von 2.569km² angegeben (GIS-Wert). Die Einwohnerzahl liegt 1864 bei 344.160 und steigert sich bis 1905 um 65% auf 567.397.