III Dokumentation und Datensätze

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Regierungsbezirke

 

Landeskommissariat Freiburg (1864-1914)

 

Gebiet

Das Landeskommissariat Freiburg ersetzt auf Grundlage des Organisationsgesetzes für die innere Verwaltung vom 5. Oktober 1863 weitgehend den bisherigen Oberrheinkreis des Großherzogtums Baden. Im Gegensatz zu den bisherigen Kreisregierungen nimmt das Landeskommissariat als Regionalbehörde ausschließlich Aufsichts- und Koordinierungsaufgaben für die 1864 eingerichteten Bezirksämter wahr. Regierungssitz ist Freiburg. Im Norden grenzt das Landeskommissariat an das badische Landeskommissariat Karlsruhe, im Osten an den württembergischen Schwarzwaldkreis und das badische Landeskommissariat Konstanz, im Süden an die Schweiz und im Westen an Frankreich.

Für das Landeskommissariat Freiburg wird 1864 eine Fläche von 4.717 km² angegeben (GIS-Wert). Die Einwohnerzahl liegt 1864 bei 433.713 und steigert sich bis 1905 um 25% auf 543.305.