III Dokumentation und Datensätze

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Regierungsbezirke

 

Fürstentum Gotha (1820-1825)

 

Gebiet

Das Fürstentum Gotha, das in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, ist eine Mittelbehörde des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg, Regierungssitz ist Gotha. Das Fürstentum grenzt im Norden an den preußischen Regierungsbezirk Erfurt, im Osten an Schwarzburg-Sondershausen und die Sachsen-Weimar-Eisenacher Exklave Ilmenau, im Süden an den preußischen exklavierten Kreis Suhl und im Westen an die Hessen-Kasseler Exklave Schmalkalden, Sachsen-Meiningen sowie das Sachsen-Weimar-Eisenacher Fürstentum Eisenach. Zum Fürstentum Gotha gehören zudem die Exklaven Neukirchen-Lauterbach, Nazza, Werningshausen, Neuroda, Traßdorf, Kranichfeld und Volkenroda. Innerhalb des Gebiets liegen die preußische Enklave Wandersleben, die Schwarzburg-Sondershausener Enklaven Geschwenda und Dörrberg, die Schwarzburg-Rudolstädter Enklave Seebergen sowie die Sachsen-Weimar-Eisenacher Enklave Seebach.

Für das Fürstentum Gotha wird 1820 eine Fläche von 1.507km² (GIS-Wert) angegeben.
Die Einwohnerzahl liegt 1820 bei 81.423.

Nach der Auflösung des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg geht das Fürstentum Gotha an das neugeschaffene Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha über.