Der Erzgebirgische Kreis, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, bildet von 1816 bis 1835 eine Mittelbehörde des Königreichs Sachsen. Regierungssitz ist zunächst Reichenbrand bei Chemnitz, ab 1828 Cunersdorf und ab 1830 Chemnitz. Im Norden grenzt der Erzgebirgische Kreis an den sächsischen Leipziger Kreis, im Osten an den sächsischen Meißner Kreis, im Süden an das Kaisertum Österreich und im Westen an den sächsischen Vogtländischen Kreis, Reuß ältere Linie (Reuß-Greiz), Sachsen-Weimar-Eisenach und Sachsen-Gotha-Altenburg. Die zum Erzgebirgischen Kreis gehörende Exklave Taubenpreskeln liegt im Thüringischen zwischen Reuß-Gera, Sachsen-Gotha-Altenburg und Sachsen-Weimar-Eisenach. Die Exklave Hilbersdorf sächsischen Anteils grenzt an die Sachsen-Gotha-Altenburger Exklave Hilbersdorf, die Reuß-Geraer Exklave Lichtenberg sowie die Sachsen-Weimar-Eisenacher Exklave Rußdorf. Innerhalb des Erzgebirgischen Kreises befinden sich die Sachsen-Gotha-Altenburger Enklaven Rußdorf und Neukirchen. Der Erzgebirgische Kreis ist ein Teil der alten Markgrafschaft Meißen und führt den Namen des Gebirges an dem er liegt. 1820 ist er in vier Amtshauptmannschaften untergliedert.
Für den Erzgebirgischen Kreis wird für das Jahr 1820 eine Fläche von 83 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 4.659km².
Die Einwohnerzahl liegt 1820 bei 436.566.
Mit der Verordnung vom 6. April 1835 wird die bisherige Kreiseinteilung aufgelöst und aus dem Erzgebirgischen und dem Vogtländischen Kreis die Kreisdirektion Zwickau gebildet.
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