Der Dreisamkreis, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird auf der Grundlage der Verordnung vom 26. November 1809 nach französischem Vorbild als Mittelbehörde des Großherzogtums Baden gegründet, Regierungssitz ist Freiburg. Im Westen grenzt er an Frankreich, im Norden an den ebenfalls zu Baden gehörenden Kinzigkreis, im Osten an den badischen Seekreis und im Süden an die Schweiz.
Für den Dreisamkreis wird 1820 eine Fläche von 3.501km² angegeben (GIS-Wert). Die Einwohnerzahl liegt 1820 bei 249.551.
Mit der Verordnung vom 26. Januar 1832 wird die bestehende Kreiseinteilung aufgelöst und der Dreisamkreis auf die zum 1. Mai 1832 eingerichteten Mittelbehörden Seekreis und Mittelrheinkreis aufgeteilt.
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