III Dokumentation und Datensätze

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Regierungsbezirke

 

Donaukreis (1820-1914)

 

Gebiet

Der Donaukreis, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird auf Grundlage des Organisationsedikts vom 18. November 1817 als Mittelbehörde des Königreichs Württemberg eingerichtet. Regierungssitz ist Ulm. Im Norden grenzt er an die württembergischen Regierungsbezirke Neckarkreis und Jagstkreis, im Osten und Süden an den bayerischen Oberdonaukreis und im Westen an den badischen Seekreis, das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen sowie den württembergischen Schwarzwaldkreis. Zum Donaukreis gehören zudem die Exklaven Jettkofen und Wirnsweiler in Hohenzollern-Sigmaringen sowie die von Hohenzollern-Sigmaringen und Württemberg gemeinsam verwalteten Kondominate Emerfeld-Warmthal und Dürmentingen. Innerhalb des Donaukreises liegen die zum Großherzogtum Baden gehörenden Enklaven Adelsreuthe und Tepfenhard sowie die Hohenzollern-Sigmaringer Enklave Langenenslingen.

Für den Donaukreis wird eine Fläche von 114 Quadratmeilen angegeben, der GIS-Wert beträgt 6.286km² für das Jahr 1820.
Die Einwohnerzahl liegt 1820 bei 338.800. Bis 1850 erhöht sie sich um 22% auf 412.275 und bis 1905 um weitere 31% auf 541.980.