1871
Berücksichtigte Änderungen
Gesamter Beobachtungsraum: Gründung des Deutschen Reichs
Das Deutsche Reich wird 1871 aus dem Norddeutschen Bund und den süddeutschen Staaten gegründet. Baden und Hessen-Darmstadt hatten sich bereits am 15. November 1870 mit dem Norddeutschen Bund in einem Vertrag zusammengeschlossen. Bayern und Württemberg waren diesem Vertrag am 23. bzw. 25. November beigetreten.[1] Für diesen neuen Staatenbund gilt die Verfassung des Norddeutschen Bundes mit einigen kleineren Änderungen weiter. Im Dezember 1870 erhält das Bündnis den Namen Deutsches Reich. Die Verträge treten zum 1. Januar 1871 in Kraft. Am 18. Januar wird König Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser gekrönt, im März 1871 finden Wahlen zum neuen, gesamtdeutschen Reichstag statt.[2]
Das Deutsche Reich, das nach Art. 33 seiner Verfassung ein einheitliches Zollgebiet umfasst, übernimmt die Funktionen des bisherigen Deutschen Zollvereins. Die Zollverwaltung des Deutschen Reichs obliegt zwar weiterhin den Ländern, diese führen sie aber für Rechnung des Reichs als Auftragsverwaltung weiter. Nicht zum Zollgebiet des Deutschen Reichs gehörten Hamburg und Bremen sowie einige kleinere Exklaven. Über separate Zollverträge gehört weiterhin Luxemburg zum Zollgebiet, ebenso wie die österreichische Gemeinde Jungholz.[3]
Mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 ändert sich der Fokus der Betrachtung in HGIS Germany. Eingestellt wird die Beobachtung der so genannten kleinen Einheiten wie Exklaven oder Kondominate, hier werden nur noch Änderungen an den Grenzen und der Zugehörigkeit zu Wirtschaftsräumen erfasst, aber nicht mehr die Zugehörigkeit zu Verwaltungsstrukturen auf den unteren Ebenen. Im Bereich der Wirtschafträume wird die Zugehörigkeit zu externen Zollsystemen nicht mehr angegeben, da das Deutsche Reich von nun an ein gemeinsames Zollgebiet darstellt.
Elsaß-Lothringen
Im Mai 1871 schließen Frankreich und das neu gegründete Deutsche Reich Frieden. Im Frankfurter Frieden vom 10. Mai 1871 wird vereinbart, dass Elsaß-Lothringen an das Deutsche Reich abgetreten wird. Mit einem Reichsgesetz vom 9. Juni 1871 wird das Gebiet zum so genannten Reichsland, die Staatsgewalt in Elsaß-Lothringen übt der deutsche Kaiser aus.[4] Das Gesetz vom 30. Dezember 1871 teilt Elsaß-Lothringen zur Verwaltung in die drei Regierungsbezirke Oberelsaß, Unterelsaß und Lothringen ein.[5]
Frankreich
Frankreich wird 1871 zur Republik. Bereits nach der Niederlage von Sedan und der Gefangennahme Kaiser Napoleons III. (1808-1873) im September 1870 kam es in Paris zu Unruhen. In der Hauptstadt wurde die Republik ausgerufen, die Nationalversammlung war allerdings weiterhin monarchisch geprägt. Mit den Wahlen zur Nationalversammlung im Februar 1871 endet das französische Kaiserreich. Im August 1871 erhält der Chef der Exekutive vom Parlament den Titel Präsident der Französischen Republik.[6]
Italien
Rom wird 1871 zur Hauptstadt Italiens.[7]
Küstenlinie
Gegenüber der Insel Oland wird 1871 vor dem Blumenkoog der sog. Blumen-Sommerkoog eingedeicht. Der Deich schützt ein Anwachsgebiet vor dem Blumenkoog.[8]
Nicht berücksichtigte Änderungen
Bremerhaven
Das Gebiet Bremerhavens vergrößert sich 1871 aufgrund eines Vertrags vom 8. Dezember 1869 um 0,34km².[9]
Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.
Italien
Italien gewinnt die Stadt Rom und Latium hinzu. Diese Gebiete gehörten zuvor zum Kirchenstaat, dem Papst bleibt lediglich die Vatikanstadt als Herrschaftsgebiet.[10]
HGIS Germany bildet lediglich den nördlichen Teil Italiens ab.
Preußen
Zwischen den preußischen Provinzen Sachsen und Hannover kommt es zu einer kleineren Grenzkorrektur. Betroffen sind die Orte Salza, Niedersachswerfen, Limlingrode und Osterhagen.[11]
Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.
[1] Vgl. Protokoll der Verhandlungen über die Einrichtung eines deutschen Staatenbundes zwischen Baden, Hessen-Darmstadt und dem Norddeutschen Bund vom 15. November 1870, abgedr. in: CTS, 142, S. 137-143; Vertrag zwischen Bayern und dem Norddeutschen Bund über die Einrichtung eines Deutschen Bundes vom 23. November 1870, abgedr. in: CTS, 142, S. 153-174; Vertrag zwischen Baden, Hessen-Darmstadt und dem Norddeutschen Bund sowie Württemberg über den Beitritt Württemberg zur Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 25. November 1870, abgedr. in: CTS, 142, S. 201-219.
[2] Vgl. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 3, S. 738-756.
[3] Vgl. Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins, S. 187-195; Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 3, S. 947-949.
[4] Vgl. Friedensvertrag zwischen Frankreich und dem Deutschen Reich vom 10. Mai 1871, abgedr. in: MET, 3, S. 1954-1962; Gesetz, betreffend die Vereinigung von Elsass und Lothringen mit dem Deutschen Reiche vom 9. Juni 1871, abgedr. in: ArNDB, 5, S. 79-80. Siehe auch: Grundriß, Band 22, S. 230-238.
[5] Vgl. Grundriß, Band 22, S. 230-238.
[6] Vgl. Rudolf von Albertini, Frankreich. Die Dritte Republik bis zum Ende des I. Weltkrieges (1870-1918), in: Theodor Schieder, Hg., Handbuch der Europäischen Geschichte, 7 Bde., Bd. 6: Europa im Zeitalter der Nationalstaaten und europäische Weltpolitik bis zum Ersten Weltkrieg, Stuttgart 1968, S. 232-271, hier S. 232-234; Craig, Geschichte Europas im 19. und 20. Jahrhundert, S. 193f und S. 263f; Tacke, Von der Zweiten Republik bis zum Ersten Weltkrieg, S. 251-267;
[7] Vgl. Altgeld, Nebenland der großen europäischen Politik, S. 75-77; Craig, Geschichte Europas im 19. und 20. Jahrhundert, S. 167.
[8] Vgl. Prange, Die Bedeichungsgeschichte der Marschen in Schleswig-Holstein, S. 35-42.
[9] Vgl. Lührs, Bremen, S. 54.
[10] Vgl. Altgeld, Nebenland der großen europäischen Politik, S. 75-77; Craig, Geschichte Europas im 19. und 20. Jahrhundert, S. 167.
[11] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hrsg. von Walther Hubatsch, 22 Bde., Bd.6: Provinz Sachsen, bearb. von Thomas Klein, Marburg 1975, S. 166 und S. 173.