1869

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Hannover

 

Der Amtssitz des bisherigen Amts Berum wird in die Stadt Norden verlegt. Gleichzeitig wird das Amt in Amt Norden umbenannt. Zu diesem Amt gehören auch die Inseln Juist, Norderney und Baltrum.[1]

 

Preußen

 

Der preußische Kriegshafen an der Jade erhält den Namens Wilhelmshaven.[2]

 

Das zuvor zur Landgrafschaft Hessen-Homburg gehörende Oberamt Meisenheim kommt 1869 an den Regierungsbezirk Koblenz. Preußen hatte Meisenheim 1866 erhalten, das Gebiet wurde aber zunächst keinem Regierungsbezirk zugeordnet. Meisenheim wird 1869 als Kreis Meisenheim dem Regierungsbezirk Koblenz (Rheinprovinz) angegliedert.[3]

 

Sachsen-Coburg und Gotha

 

Für die Exklaven Volkenroda und Nazza hatten bisher die zuständigen Justizämter auch Verwaltungsaufgaben versehen. 1868 werden Justiz und Verwaltung getrennt, die Verwaltungsaufgaben gehen an die Landratsämter über.[4]

 

Sachsen-Meiningen

 

Das Herzogtum Sachsen-Meiningen richtet die vier Kreise Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg und Saalfeld ein. Von dieser Verwaltungsänderung sind auch die Exklaven Sachsen-Meiningens betroffen.[5]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Österreich-Ungarn / Preußen

 

Österreich-Ungarn und Preußen klären mit dem Grenzvertrag vom 9. Februar 1869 einige strittige Grenzabschnitte. Beide Staaten tauschen kleinere Parzellen, um einen möglichst geraden Grenzverlauf zu erzielen. Sie einigen sich auch über ein seit mehr als 200 Jahren umstrittenes Grundstück an der Grenze zwischen der preußischen Herrschaft Greifenstein im Regierungsbezirk Liegnitz und der österreichischen Herrschaft Friedland in der Bezirkhauptmannschaft Friedland. Das Gebiet in der Größe von etwa 850 Morgen wird in der Mitte geteilt.[6]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Reuß jüngere Linie / Sachsen-Altenburg

 

Das Fürstentum Reuß jüngere Linie und das Herzogtum Sachsen-Altenburg beschließen 1869 eine Regulierung ihrer Landesgrenzen. Es werden einige Flurstücke ausgetauscht.[7]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Sachsen-Coburg und Gotha / Sachsen-Weimar-Eisenach

 

Bei einer Grenzregulierung zwischen dem Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha und dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach tauschen beide Staaten jeweils einen Ort und ein Gut. Sachsen-Coburg und Gotha erhält Oesterbehringen und das Raingut, Sachsen-Weimar-Eisenach Stockhausen und das Simmsche Gut zu Seebach.[8]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 



[1] Vgl. Grundriß, Band 10, S. 342.

[2] Vgl. Lübbing, Oldenburg, S. 84; Reinhardt, Die Stadt Wilhelmshaven in preußischer Zeit, S. 637.

[3] Vgl. Grundriß, Band 7, S. 12 und S. 138.

[4] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 245-248.

[5] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 117f.

[6] Vgl. Grenzvertrag zwischen Österreich-Ungarn und Preußen vom 9. Februar 1869, abgedr. in: CTS, 139, S. 27-55.

[7] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 7.

[8] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 7.