1865

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Holstein / Österreich:

 

Österreich und Preußen vereinbaren in der Gasteiner Konvention (14. August 1865), dass Holstein zukünftig durch einen österreichischen Statthalter verwaltet wird. Er hat seinen Sitz im Kieler Schloss. Formal besteht die gemeinsame Souveränität Preußens und Österreichs über Holstein weiter.[1]

 

Lauenburg

 

Die Konvention von Gastein vom 14. August 1865 vereinbart auch, dass das Herzogtum Lauenburg in den alleinigen Besitz Preußens kommt. Lauenburg ist in Personalunion mit Preußen verbunden, bleibt also ein eigenständiger Staat.[2]

 

Schleswig

 

Das Herzogtum Schleswig kommt durch die Gasteiner Konvention vom 14. August 1865 unter die Verwaltung Preußens. Der zuständige Gouverneur nimmt seinen Sitz in Schleswig. Formal besteht die gemeinsame Souveränität Preußens und Österreichs über Schleswig weiter. [3]

 

Küstenlinie

 

In Holstein schützt der 1865 fertig gestellte Ketelsbütteler Sommerkoog ein Anwachsgebiet vor dem 1845 erbauten Christianskoog.[4]

 



[1] Vgl. Konvention zwischen Österreich und Preußen über die Abtretung des Herzogtums Launeburg an Preußen und Trennung der bisher gemeinsamen Verwaltung der Herzogtümer Schleswig und Holstein, abgedr. in: CTS, 132, S. 343-347. Siehe auch: Brandt, Geschichte Schleswig-Holsteins, S. 238; Hansen, Demokratie oder Nationalismus, S. 458; Kurt Jürgensen, Die preußische Lösung der Schleswig-Holstein-Frage 1863-1867, in: Johannes Kunisch, Hg., Bismarck und seine Zeit, Berlin 1992 (= Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte, NF. 1), S. 57-82, hier S. 66; Steiniger, Schleswig-Holstein, S. 769f.

[2] Vgl. Konvention zwischen Österreich und Preußen über die Abtretung des Herzogtums Launeburg an Preußen und Trennung der bisher gemeinsamen Verwaltung der Herzogtümer Schleswig und Holstein, abgedr. in: CTS, 132, S. 343-347. Siehe auch: Brandt, Geschichte Schleswig-Holsteins, S. 238; Grundriß, Band 22, S. 24; Hennings, Schleswig-Holstein, S. 15; Steiniger, Schleswig-Holstein, S. 769f.

[3] Vgl. Konvention zwischen Österreich und Preußen über die Abtretung des Herzogtums Launeburg an Preußen und Trennung der bisher gemeinsamen Verwaltung der Herzogtümer Schleswig und Holstein, abgedr. in: CTS, 132, S. 343-347. Siehe auch: Brandt, Geschichte Schleswig-Holsteins , S. 238; Hansen, Demokratie oder Nationalismus, S. 458; Jürgensen, Die preußische Lösung der Schleswig-Holstein-Frage 1863-1867, S. 66; Steiniger, Schleswig-Holstein, S. 769f.

[4] Vgl. Prange, Die Bedeichungsgeschichte der Marschen in Schleswig-Holstein, S. 13-17.