1864

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Anhalt

 

Die Exklave Großalsleben wird aus dem Kreis Dessau ausgegliedert und kommt zum Kreis Ballenstedt.[1]

 

Baden

 

Die Verordnungen vom 5. Oktober 1863 und vom 12. Juli 1864 organisieren die Verwaltung des Großherzogtums neu. Auf Ebene der Regierungsbezirke werden die vier Kreisregierungen durch ebenso viele Landeskommissariate ersetzt. Sie beaufsichtigen die neu geschaffenen Bezirksämter. Die Landeskommissariate, die nach ihren Verwaltungssitzen Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim benannt sind, haben lediglich Aufsichts- und Koordinationsfunktion. Ihr Aufgabenbereich ist damit kleiner als der der preußischen Regierungsbezirke.[2]

 

Bayern

 

Die bayerische Hauptstadt München gemeindet zum 1. Januar 1864 den Ort Ramersdorf ein. Ramersdorf hat etwa 600 Einwohner.[3]

 

Hamburg

 

Mit der Trennung Holsteins und Schleswigs von Dänemark endet auch der gemeinsame Zollverband, zu dem bis dahin die hamburgischen Exklaven in Holstein gehörten.[4]

 

Holstein, Lauenburg, Schleswig

 

Da Dänemark nicht bereit ist, das Staatsgrundgesetzt zurückzunehmen,[5] kommt es erneut zum Krieg zwischen Dänemark, Preußen und Österreich. Der Wiener Friedensvertrag vom 30. Oktober 1864 legt fest, dass Holstein, Lauenburg und Schleswig unter die gemeinsame Verwaltung Preußens und Österreichs gestellt werden. Damit endet die Personalunion mit Dänemark. Die Grenze zwischen Schleswig und Dänemark wird neu geregelt: An Schleswig kommen die bisherigen dänischen Exklave Mögeltondern, die dänischen Anteile an den Inseln Föhr, Sylt und Röm sowie die Insel Amrum. Dänemark erhält die Insel Æröe sowie einige Gebiete an der Grenze zu Schleswig bei Kolding. Die Verwaltung der drei Herzogtümer übernehmen zwei Zivilkommissare mit Sitz in Schleswig.[6]

 

Italien

 

Neue Hauptstadt Italiens wird Florenz.[7]

 

Polen

 

Nach dem polnischen Aufstand der Jahre 1863 und 1864 verliert Polen seine Selbständigkeit. Das bisherige Zarentum Polen wird in Weichselgouvernement (russ. Privislinskij gubernie) umbenannt, die Verwaltung wird der russischen angeglichen.[8]  

 

Oldenburg

 

Mit der Trennung Holsteins und Schleswigs von Dänemark endet auch der gemeinsame Zollverband, zu dem das oldenburgische Fürstentum Lübeck gehörte.[9]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Bayern / Württemberg

 

Zwei Verträge zwischen Bayern und dem Königreich Württemberg vom 24. Mai und vom 13. Juni 1864 bereinigen die Grenze zwischen den beiden Staaten. Der Grenzverlauf am Fluss Tauber wird etwas nach Westen verlegt. Württemberg erhält als Entschädigung für den Gebietsverlust die Mayerhöfe südlich von Lindau.[10]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Sachsen

 

Der sächsische Regierungsbezirk Dresden erhält das Dorf Bodenbach mit 202 Einwohnern vom Regierungsbezirk Leipzig.[11]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 



[1] Vgl. Klein, Anhalt, S. 162.

[2] Vgl. Haselier, Baden, S. 458; Ott, Baden, S. 606-607.

[3] Vgl. Elisabeth Angermaier, München als süddeutsche Metropole. Die Organisation des Großstadtausbaus 1870 bis 1914, in: Richard Bauer, Hg., Geschichte der Stadt München, München 1992, S. 307-335, hier S. 322; Dheus, München, S. 35.

[4] Vgl. Vertrag zwischen Dänemark und Hamburg über den Beitritt einiger Hamburger Exklaven zum Holsteinischen Zollsystem vom 20. Juni 1853, abgedr. in: CTS, 110, S. 347-354.

[5] Siehe auch 1863.

[6] Vgl. Brandt, Geschichte Schleswig-Holsteins, S. 232-237; Hansen, Demokratie oder Nationalismus, S. 455f; Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 3, S. 471-492; Jørgen Kühl, The National Minorities in the Danisch-German Border Region. The Case of the Germans in Sønderjylland/Denmark and the Danes in Schleswig-Holstein/Germany, Aabenraa 2002 (= Border Region Studies, Bd. 3), S. 26.

[7] Vgl. Altgeld, Nebenland der großen europäischen Politik, S. 76.

[8] Vgl. Enno Meyer, Grundzüge der Geschichte Polens, 3., erweiterte Auflage, Darmstadt 1990, S. 140; Hösch, Geschichte Russlands, S. 283f; Rhode, Polen und die polnische Frage, S. 739; Klaus Zernack, Polen und Russland. Zwei Wege in der europäischen Geschichte, Berlin 1994 (= Propyläen Geschichte Europas, Erg.-Band), S. 342-346.

[9] Vgl. Vertrag zwischen Dänemark und Oldenburg über die Einbeziehung des Fürstentums Lübeck in das holsteinische Zollsystem vom 13. Februar 1853, abgedr. in: CTS, 109, S. 293-300.

[10] Vgl. Hofmann, Hemmerich, Unterfranken, S. 24; Redecker, Schöntag, Beiwort zu den Karten Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern, S. 19.

[11] Vgl. Die Volkszahl der Deutschen Staaten nach den Zählungen seit 1816, Jg. 1879.