1862

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Bayern

 

Bayern richtet für die Verwaltung neue Bezirksämter ein. In diesem Zusammenhang wird die Stadt München kreisunmittelbar.[1]

 

Holstein

 

Das Herzogtum Holstein erhält 1862 eine eigene Regierungsbehörde. Sie hat ihren Sitz in Plön. Die so genannte Holsteinische Regierung fungiert als Mittelbehörde zum Ministerium für Holstein-Lauenburg in Kopenhagen.[2]

 

Küstenlinie

 

An der Eidermündung entsteht 1862 ein neuer Deich, der den Wesselburener Koog schafft. Dies ist möglich, nachdem sich die Rinne der Eider durch zwei mittlerweile landfeste Halligen nach Norden verlagert hatte. Die Tümmerlauer Bucht, die nördlich von St.Peter-Oding in der Region Eiderstedt liegt, wird durch den Südheverkoog verkleinert. Hier wurde zunächst gezielt Vorland gewonnen und 1862 eingedeicht.[3] Im Jahr 1862 wird schließlich auch ein Deich am Dollart vollendet. Er riegelt die Scheemda-Bucht ab, die seit dem 16. Jahrhundert mit mehreren Deichen geschlossen wurde.[4]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Bayern / Österreich

 

Mit dem Grenzvertrag vom 24. Juni 1862 werden einige strittige Grenzfragen im Fraischbezirk beigelegt. Der Vertrag betrifft einzelne Grundstücke und Waldungen sowie die bisher gemischte Landeshoheit in den Ortschaften Altalbenreuth, Gosel und Schönlied (nun bei Böhmen) sowie in Neualbenreuth, Hatzenreuth und Quernbach (nun bei Bayern). Der Vertrag vereinbart auch, dass Böhmen die volle Souveränität über den Ort Boden und Bayern die Souveränität über den Ort Ottengrün erhält.[5]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Frankreich Schweiz

 

Die Grenze im Vailée des Dappes wird mit Grenzvertrag vom 8. Dezember 1862 zwischen Frankreich und der Schweiz neu geregelt.[6]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 



[1] Vgl. Max Spindler, Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969, S. 36; Volkert, Bayern, S. 527.

[2] Vgl. Hennings, Schleswig-Holstein, S. 16.

[3] Vgl. Prange, Die Bedeichungsgeschichte der Marschen in Schleswig-Holstein, S. 13-17 und S. 25-31.

[4] Vgl. Sindowski, Das ostfriesische Küstengebiet, S. 101.

[5] Vgl. Grenzvertrag zwischen Österreich und Bayern vom 24. Juni 1862, abgedr. in: CTS, 126, S. 51-80.

[6] Vgl. Traité relatif á la Vailée des Dappes vom 8. Dezember 1862, abgedr. in: CTS, 126, S. 418-420.