1860
Berücksichtigte Änderungen
Hessen-Darmstadt
Die Kreisämter Darmstadt, Mainz und Gießen erhalten mit Edikt vom 20. November 1860 weitere Funktionen im Bereich Polizei und Verwaltung. Die neue Bezeichnung für diese Behörden auf Regierungsbezirksebene ist Provinzialdirektion.[1]
Frankreich
Frankreich und das Königreich Sardinien schließen am 24. März 1860 einen Vertrag, der festlegt, dass Savoyen und Nizza an Frankreich übergehen.[2]
Österreich
Vorarlberg, das zuvor von Tirol aus mitverwaltet wurde, wird zu einem eigenständigen Land mit Sitz in Bregenz. Trotz einer eigenen Landesverfassung, eines gewählten Landtags sowie eines eigenen Landeshauptmanns bleibt Vorarlberg allerdings weiterhin von Tirol abhängig.[3]
Sardinien-Piemont
Nach einer Volksbefragen schließen sich Parma und Modena, die sich mit Teilen der Papststaaten zu einem Übergangsstaat namens Emilia zusammengeschlossen hatten, sowie Toskana an Sardinien-Piemont an.[4]
In der Web-Version von HGIS Germany liegen der Kirchenstaat, Parma und Modena nur mit ihren nördlichen Grenzen innerhalb des Kartenschnitts. Toskana liegt außerhalb des Kartenschnitts.
Nicht berücksichtigte Änderungen
Österreich
Das so genannte Oktoberdiplom von 1860 stellt die alten Verfassungen der Kronländer wieder her, das Banat und die Woiwodina werden wieder dem Königreich Ungarn angegliedert. Die ehemaligen Nebenländer Ungarns, Siebenbürgen sowie Kroatien, Slawonien und Dalmatien, bleiben aber weiterhin von Ungarn unabhängig.[5]
HGIS Germany erfasst Verwaltungsgrenzen nur innerhalb seines primären Beobachtungsraums (Deutscher Bund, Norddeutscher Bund, Deutsches Reich).
Im Jahr 1860 wird die Provinz Kärnten kurzfristig der Statthalterei in Graz unterstellt und verliert somit ihre Unabhängigkeit. Bereits 1861 erhält Kärnten erneut eine eigene Landesregierung und damit die Selbständigkeit. Ebenso wird Salzburg für 1860/1861 vorübergehend der Regierung für Oberösterreich in Linz unterstellt.[6]
HGIS Germany bildet diesen nur kurzzeitigen Zustand nicht ab.
Küstenlinie
Auf der Insel Baltrum entstehen an den Stränden im Westen und Nordwesten Strand- und Dünenschutzwerke. Die Insel erreicht damit eine Lagekonstanz, zuvor hatte sie sich nach Osten verlagert (um circa 4,5km seit 1650).[7]
HGIS Germany bildet die Lageveränderungen der Nordseeinseln nicht ab.
[1] Vgl. Franz, Hessen 1820-1939, S. 288; Klein, Hessische Staaten, S. 665.
[2] Vgl. Vertrag über die Vereinigung von Savoyen und Nizza mit Frankreich vom 24. März 1860, abgedr. in: CTS, 122, S. 23-26. Siehe auch: Lill, Italien im Zeitalter des Risorgimento (1815-1870), S. 870.
[3] Vgl. Lechner, Österreich, S. 69.
[4] Vgl. Hearder, Italy in the Age of the Risorgimento 1790-1870, S. 228; Lill, Italien im Zeitalter des Risorgimento (1815-1870), S. 870; Michael Seidlmayer, Geschichte Italiens. Vom Zusammenbruch des Römischen Reiches bis zum ersten Weltkrieg, Stuttgart 1962, S. 415.
[5] Vgl. Bérenger, Die Geschichte des Habsburgerreiches 1273 bis 1918, S. 626f und S. 660.
[6] Vgl. Lechner, Österreich, S. 51-57.
[7] Vgl. Sindowski, Das ostfriesische Küstengebiet, S. 74.