1857

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Bayern

 

Der bayerische Regierungsbezirk Mittelfranken gibt elf Gemeinden an den Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg ab. Es handelt sich um die Orte Enheim, Martinsheim, Gnötzheim und Bullenheim, die zuvor zum Landgericht Uffenheim gehörten, sowie um Wässerndorf, Iffigheim, Seinsheim, Hüttenheim, Herrnsheim, Willanzheim und Tiefenstockheim, die dem Landgericht Markt Bibart zugeordnet waren.[1]

 

Preußen

 

Nach mehreren gescheiterten Vermittlungsversuchen zwischen Preußen und dem mit Preußen in Personalunion verbundenen Neuenburg (Neuchâtel) verzichtet König Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861) in diesem Jahr auf seine Rechte an dem vormaligen Fürstentum. Bereits seit 1815 war Neuenburg (Neuchâtel) ein Kanton der Schweiz. Auch nach Aufhebung der Personalunion mit Preußen verbleibt das Land in der Eidgenossenschaft.[2]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

keine

 



[1] Vgl. Hofmann, Hemmerich, Unterfranken, S. 23.

[2] Vgl. Vertrag zwischen Österreich, Frankreich, Großbritannien, Preußen, Russland und der Schweiz bezüglich Neuchâtel vom 26. Mai 1857, abgedr. in: CTS, 117, S. 9-12. Siehe auch: Grundriß, Band 12, S. 191.