1854

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Bayern

 

Die Stadt München gemeindet 1854 die Vororte Au, Haidhausen und Giesing ein. Die drei Gemeinden haben zusammen etwa 2.100 Einwohner.[1]

 

Hannover

 

Zum 1. Januar 1854 wird der norddeutsche Steuerverein mit dem Deutschen Zollverein vereinigt. Das Königreich Hannover wird Teil des Deutschen Zollvereins. Ausgeschlossen bleibt der Hafenort Geestemünde, der bereits zuvor Freihafen war.[2]

 

Nassau

 

Die 1849 eingeführten Kreisämter werden im Herzogtum Nassau durch Gesetz vom 24. Juli 1854 wieder aufgehoben. Die ältere Verwaltungsgliederung in 28 Ämter, die sowohl für die Justiz als auch für die Verwaltung zuständig sind, tritt wieder in Kraft. Die neue Verwaltungseinteilung betrifft auch die Exklaven Nassaus.[3]

 

Oldenburg

 

Zum 1. Januar 1854 wird Oldenburg Teil des Deutschen Zollvereins. Das Großherzogtum war, ebenso wie Hannover, zuvor Teil des Steuervereins.[4]

 

Oldenburg / Preußen

 

Das Großherzogtum Oldenburg verkauft mit dem sog. Jadevertrag vom 20. Juli 1853 etwa 300ha Land westlich der Jade sowie etwa 2ha östlich der Jade an Preußen. Das zunächst als Königlich Preußisches Jadegebiet bezeichnete Areal dient zur Anlage eines Kriegshafens und wird 1869 in Wilhelmshaven umbenannt. Die Übergabe des Gebiets an Preußen erfolgt am 23. November 1854. Das preußische Jadegebiet ist keiner Provinz und keinem Regierungsbezirk unterstellt, es wird durch ein Admiralitätskommissariat verwaltet und ist direkt der Staatsregierung in Berlin unterstellt.[5]

 

Osmanisches Reich / Russland

 

Die Besetzung der Walachei durch Russland endet 1854.[6]

In der Web-Version von HGIS Germany liegt die Walachei außerhalb des Kartenausschnitts.

 

Preußen

 

Eine Verordnung vom 18. Januar 1854 hebt drei der zuvor zehn Oberamtsbezirke in den Hohenzollernschen Landen auf. Die Oberamtmänner hatten die gleiche Funktion wie die Kreisräte in anderen Teilen Preußens. Die Änderung der Verwaltungsgliederung betrifft auch die Exklaven Hohenzollerns.[7]

 

Sachsen-Altenburg

 

In Sachsen-Altenburg werden acht Gerichtsämter und ein Stadtgericht für Verwaltung und Rechtsprechung geschaffen. Die neue Verwaltungseinteilung betrifft auch die Exklaven Sachsen-Altenburgs.[8]

 

Sachsen-Coburg und Gotha

 

Das Gerichtsamt Nazza wird 1854 zum Justizamt Nazza. Dies betrifft die zu Sachsen-Coburg und Gotha gehörende Exklave Nazza.[9]

 

Schaumburg-Lippe

 

Das Fürstentum Schaumburg-Lippe, das Teil des Hannoveranischen Zollsystems ist, wird ebenso wie Hannover Teil des Deutschen Zollvereins.[10]

 

Küstenlinie

 

Im holsteinischen Dithmarschen werden 1854 drei Deiche fertig gestellt. Ein Seedeich sichert nun das Vorland zwischen der kleinen, unbedeichten Insel Dieksand und dem 1787 errichteten Kronprinzenkoog. So entsteht der weit ins Watt hineinreichende Friedrichskoog. An der Meldorfer Buch entsteht der Alte Meldorfer Sommerkoog, er dient der Erhaltung des Meldorfer Hafens. Schließlich wird 1854 der Wöhrdener Sommerkoog fertig gestellt, der ein kleineres Anwachsgebiet im Norden der Meldorfer Bucht schützt.[11]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Baden / Schweiz

 

In einem Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Baden und der Schweiz wird die Mitte des Rheins als Grenze zwischen Baden und dem Schweizer Kanton Thurgau festgelegt.[12]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Oldenburg

 

Das Großherzogtum Oldenburg kauft die Herrschaften Varel und Kniphausen. Über die beiden Gebiete hatte es einen langwierigen Rechtsstreit gegeben; der Graf von Bentinck erhält zwei Millionen Taler für die Abtretung seiner Rechte an den beiden Herrschaften.[13]

Varel und Kniphausen standen bereits zuvor unter oldenburgischer Oberherrschaft, so dass sich in der Abbildung von HGIS Germany keine Änderung ergibt.

 



[1] Vgl. Dheus, München, S. 35; Ralf Zerback, Unter der Kuratel des Staates. Die Stadt zwischen dem Gemeindeedikt von 1818 und der Gemeindeordnung von 1869, in: Richard Bauer, Hg., Geschichte der Stadt München, München 1992, S. 274-307, hier S. 298.

[2] Vgl. Vertrag und Preußen über die Verbindung des Steuervereins mit dem Zollverein vom 7. September 1851, abgedr. in: CTS, 106, S. 215-228. Siehe auch: Heide Barlmeyer-Hartlieb, Liberale Verwaltungsreform als Mittel zur Eingliederung Hannovers in Preußen 1866-1884/85, in: Rainer Sabelleck, Hg., Hannovers Übergang vom Königreich zur preußischen Provinz. Beiträge zu einer Tagung am 2. November 1991 in Göttingen, Hannover 1995 (= Schriftenreihe des Landschaftsverbandes Südniedersachsen, Bd. 1), S. 125-142, hier S. 126; Dieter Brosius u.a., Niedersachsen, in: Georg Wilhelm Sante, Hg., Geschichte der   Deutschen Länder. „Territorien Ploetz“, 2 Bde., Bd. 2: Die deutschen Länder vom Wiener Kongreß bis zur Gegenwart, Würzburg 1971, S. 561-584, hier S. 562; Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins, S. 144 und S. 195; Renz, Steuerverein, S. 1166.

[3] Vgl. Franz, Hessen 1820-1939, S. 288; Grundriß, Band 11, S. 129-131; Zabel, Räumliche Behrödenorganisation im Herzogtum Nassau, S. 192.

[4] Vgl. Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins, S. 144 und S. 195; Lübbing, Oldenburg, S. 84.

[5] Vgl. Vertrag zwischen Preußen und Oldenburg vom 20. Juli 1853, abgedr. in: CTS, 110, S. 439-451. Siehe auch: Hoffmann, Niedersachsen, S. 152; Waldemar Reinhardt, Die Stadt Wilhelmshaven in preußischer Zeit, in: Eckhardt Albrecht, Heinrich Schmidt, Hg., Geschichte des Landes Oldenburg. Ein Handbuch, Oldenburg 1987, S. 637-659; Schmidt, Die historische Entwicklung des Landes Oldenburg, S. 69.

[6] Vgl. Hösch, Geschichte Russlands, S. 265-267.

[7] Vgl. Gönner, Hohenzollern 1800 bis 1918, S. 462f; Grundriß, Band 12, S. 223; Kallenberg, Die Sonderentwicklung Hohenzollerns, S. 132; Kuhn-Refus, Die Integration Hohenzollerns in Preußen, S. 312.

[8] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 193-196; Heß, Geschichte der Behördenorganisation der thüringischen Staaten, S. 112.

[9] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 248.

[10] Vgl. Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins, S. 144 und S. 195.

[11] Vgl. Prange, Die Bedeichungsgeschichte der Marschen in Schleswig-Holstein, S. 13-17.

[12] Vgl. Vertrag zwischen Baden und der Schweiz bezüglich der Grenze vom 20. bzw. 31 Oktober 1854, abgedr. in: CTS, 112, S. 251-256.

[13] Vgl. Alfred Bruns, Herrschaft Kniphausen, in: Gerhard Taddey, Hg., Lexikon der Deutschen Geschichte. Personen, Ereignisse, Institutionen. Von der Zeitenwende bis zum Ausgang des 2. Weltkrieges, Stuttgart 1977, S. 645; Hartmann, Großherzogtum (Freistaat) Oldenburg, S. 136; Lübbing, Oldenburg, S. 81; Schmidt, Die historische Entwicklung des Landes Oldenburg, S. 69.