1850

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Anhalt-Bernburg

 

Die neue Gemeinde- und Kreisordnung für Anhalt-Bernburg vom 28. Februar 1850 unterteilt das Herzogtum in drei Kreisämter. Auch die Exklaven sind von dieser Neueinteilung betroffen.[1]

 

Braunschweig

 

In Braunschweig werden 1850 die Ämter aufgelöst. Die Einteilung des Landes in die sechs Kreisdirektionen Blankenburg, Braunschweig, Gandersheim, Helmstedt, Holzminden und Wolfenbüttel bleibt aber bestehen. Auch die Exklaven Braunschweigs sind von der Auflösung der Ämter betroffen.[2]

 

Hessen-Darmstadt

 

Die Provinz Hessen-Darmstadt wird in die zwei Regierungsbezirke Mainz und Worms eingeteilt.[3]

 

Hohenzollern-Hechingen / Hohenzollern-Sigmaringen

 

Die Fürsten von Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen danken nach Unruhen in ihren Ländern ab. Durch den Abtretungsvertrag vom 7. Dezember 1849 regelt kommen beide Fürstentümer an Preußen kommen. Im April 1850 nimmt Preußen das Gebiet in Besitz, die preußische Verfassung wird eingeführt und die bisherigen Landtage aufgehoben. Zur Verwaltung Hohenzollerns wird ein preußischer Kommissar bestimmt, die bisherigen Verwaltungsbehörden sowie die beiden Landesregierungen arbeiten zunächst weiter.[4]

 

Lippe-Detmold / Preußen

 

Das bisher gemeinsame Kondominat Lippstadt kommt mit Vertrag vom 17. Mai 1850 nun ganz an Preußen.[5]

 

Sachsen-Weimar-Eisenach

 

Die Verwaltung im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach wird 1850 neu organisiert. Die getrennten Landesregierungen für Eisenach und Weimar werden aufgelöst und die bisherigen Ämter abgeschafft. Sachsen-Weimar-Eisenach teilt sich nun in die fünf Verwaltungsbezirke Weimar I, Weimar II, Eisenach, Dermbach und Neustadt a. d. Orla. Von der neuen Verwaltungsstruktur sind auch die Exklaven betroffen.[6]

 

Schwarzburg-Rudolstadt

 

Schwarzburg-Rudolstadt richtet 1850 die drei Landratsämter Rudolstadt, Königsee und Frankenhausen ein. Die Neueinteilung der Verwaltung betrifft auch die Exklaven Schwarzburg-Rudolstadts.[7]

 

Schwarzburg-Sondershausen

 

Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen organisiert 1850 die Verwaltung neu. Es entstehen fünf Verwaltungsbezirke – Sonderhausen, Ebeleben, Greußen, Arnstadt und Gehren. Auch die Exklaven Schwarzburg-Sondershausens sind von der neuen Verwaltungsstruktur betroffen.[8]

 

Waldeck

 

Die Kreisordnung vom 27. April 1850 gliedert das Fürstentum Waldeck in die vier Kreise Twiste, Eisenberg, Eder und Pyrmont. Die nördlich vom Hauptland gelegene Grafschaft Pyrmont macht einen eigenen Kreis aus. Die bisherigen sind Ämter aufgehoben.[9]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Gesamter Beobachtungsraum: Deutscher Bund / Erfurter Union

 

Der Bundestag des Deutschen Bundes wird am 2. September wieder eröffnet. Zunächst bleiben aber die 22 Staaten fern, die Mitglied der Erfurter Union sind. Die Verfassung der Erfurter Union ist allerdings nur provisorisch in Kraft getreten, da nicht alle verbleibenden Mitgliedsstaaten diese annehmen wollen. Am 29. November 1850 wird die Olmützer Punktation zwischen Österreich und Preußen unterzeichnet. Dieser Vertrag vereinbart die Auflösung der Erfurter Union.[10]

Revolutionen und Kriegsereignisse bildet HGIS Germany nicht ab.

 

Braunschweig / Hannover

 

Hannover verzichtet 1850 auf einige Rechte am Ort Juliushall, an einer Faktorei in Gittelde und an der Hütte zu Badenhausen. Braunschweig entschädigt Hannover hierfür mit einigen Grundstücken, die zum gemeinsamen Kondominatsgebiet kommen.[11]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Hessen-Kassel

 

Nachdem es in Hessen-Kassel wegen eines verfassungswidrigen Steuergesetzes zu Unruhen kam, wird das Kurfürstentum1850 von Truppen des Deutschen Bunds besetzt. Zwei Kommissare leiten die Verwaltung, jeweils einer wird vom Deutschen Bund und einer von den Staaten der ehemaligen Erfurter Union gestellt.[12]

Revolutionen und Kriegsereignisse bildet HGIS Germany nicht ab.

 

Holstein / Schleswig

 

Mit dem Berliner Frieden vom 2. Juli 1850 kommen die Herzogtümer Holstein und Schleswig wieder unter dänische Herrschaft. Allerdings erkennt die Statthalterschaft in Holstein diesen Friedensvertrag zunächst nicht an. Der Deutsche Bund stellt einen Bundeskommissar für Holstein, der die Statthalterschaft ablösen soll. In der Olmützer Punktation vom 29. November 1850 wird unter anderem beschlossen, dass der Deutsche Bund den militärisch gegen die Statthalterschaft in Holstein vorgeht (Bundesexekution).[13]

Revolutionen und Kriegsereignisse bildet HGIS Germany nicht ab.

 

Schleswig

 

Die Zollschranke zwischen Schleswig und dem Dänischen Zollverband wird 1850 wieder aufgehoben. Das Herzogtum war bei Ausbruch des Krieges 1848 zum Zollausland erklärt worden.[14]

Revolutionen und Kriegsereignisse bildet HGIS Germany nicht ab.

 



[1] Vgl. Klein, Anhalt, S. 113f.

[2] Vgl. Römer, Braunschweig, S. 53.

[3] Vgl. Klein, Hessische Staaten, S. 665; Reuling, Verwaltungseinteilung 1821-1855, S. 168-173.

[4] Vgl. Vertrag zwischen Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen und Preußen vom 7. Dezember 1849, abgedr. in: CTS, 103, S. 375-382; Wilfried Beutter, Hohenzollern, in: Gerhard Taddey, Hg., Lexikon der Deutschen Geschichte. Personen, Ereignisse, Institutionen. Von der Zeitenwende bis zum Ausgang des 2. Weltkrieges, Stuttgart 1977, S. 551; Kallenberg, Die Sonderentwicklung Hohenzollerns, S. 155-159, Maren Kuhn-Rehfus, Die Integration Hohenzollerns in Preußen, in: Peter Baumgart, Hg., Expansion und Integration. Zur Eingliederung neugewonnener Gebiete in den preußischen Staat, Köln 1984 (= Neue Forschungen zur Brandenburgisch-Preußischen Geschichte, Bd. 5), S. 299-326, hier S. 305.

[5] Vgl. Vertrag zwischen Lippe-Detmold und Preußen vom 17. Mai 1850, abgedr. in: CTS, 104, S. 123-126. Siehe auch: Hubatsch, Klein, Lippe, S. 225.

[6] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 52-53 und S. 75-82.

[7] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 274.

[8] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 266-271.

[9] Vgl. Klein, Waldeck, S. 264-288.

[10] Vgl. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 2, S. 903-920.

[11] Vgl. Römer, Braunschweig, S. 2.

[12] Vgl. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 2, S. 911-927.

[13] Vgl. Friedensvertrag zwischen Dänemark und Preußen vom 2. Juli 1850, abgedr. in: CTS, 104, S. 155-158; Übereinkunft zwischen Österreich und Preußen vom 29. November 1850, abgedr. in: CTS, 104, S. 461-466. Siehe auch: Brandt, Geschichte Schleswig-Holsteins, S. 222-224; Hansen, Demokratie oder Nationalismus, S. 448; Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 2, S. 904-921; Alexander Scharff, Das Erste Londoner Protokoll. Ein Beitrag zur europäischen Problematik der Schleswig-Holstein Frage, in: Alexander Scharff, Schleswig-Holstein in der deutschen und nordeuropäischen Geschichte. Gesammelte Aufsätze, Stuttgart 1969 (= Kieler Historische Studien, Bd. 6), S. 189-217, hier S. 189-217.

[14] Vgl. Hornby, Die Frühindustrialisierung in Dänemark, S. 348.