1845

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Bayern

 

Die Gemeinde Stierhöfstetten kommt vom bayerischen Regierungsbezirk Kreis Mittelfranken an den Kreis Unterfranken und Aschaffenburg.[1]

 

Hannover

 

Ein Vertrag zwischen Hannover und dem Deutschen Zollverein vom 16. Oktober 1845 verlängert die Zugehörigkeit der hannoverischen Grafschaft Hohnstein, des Amts Elbingerode sowie eines Teils des Amts Fallersleben zum Deutschen Zollverein. Daneben kommen die hannoverischen Exklaven Polle und Bodenwerder sowie eine Reihe von Grenzorten[2] neu zum Zollverein.[3]

 

Küstenlinie

 

In Dithmarschen wird an der Nordseite der Mehldorfer Bucht der Christianskoog eingedeicht. Der neue Deich dient der Landgewinnung und schützt gleichzeitig den alten Deich von 1717.[4]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Bayern / Sachsen-Meinigen

 

Der Staatsvertrag vom 23. August 1845 legt die Landesgrenze zwischen dem Königreich Bayern und Sachsen-Meiningen neu fest.[5]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Sachsen / Sachsen-Weimar-Eisenach

 

Das Königreich Sachsen erhält von Sachsen-Weimar-Eisenach Anteile an den Dörfern Stöcken und Waldhäuser aus dem Besitz der Rittergüter Teichwolframshausen und Wolframsdorf.[6]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Schweiz

 

Die katholischen Kantone Freiburg, Luzern, Wallis, Zug und Schwyz schließen am 11. Dezember 1845 einen Sonderbund.[7]

Die Schweiz liegt außerhalb des primären Beobachtungsraumes von HGIS Germany.

 

 



[1] Vgl. Hanns Hubert Hofmann, Hermann Hemmerich, Unterfranken. Geschichte seiner Verwaltungsstrukturen seit dem Ende des Alten Reiches 1814 bis 1980, Würzburg 1981, S. 21.

[2] Orte Walle, Harxbüttel, Bechtsbüttel, Wendebrück aus dem Amt Gifhorn, Orte Croya und Zicherie aus dem Amt Knesebeck, Orte Ohrum, Dorstadt und Heiningen aus dem Amt Wöltingerode sowie die Orte Klein Lafferde und Lengede aus dem Amt Peine.

[3] Vgl. Vertrag über die Förderung gegenseitigen Handels und Konvention über die Unterdrückung von Schleichhandel vom 16. Oktober 1845, abgedr. in: CTS, 99, S. 47-53.

[4] Vgl. Prange, Die Bedeichungsgeschichte der Marschen in Schleswig-Holstein, S. 13-17.

[5] Vgl. Grundriß, Band 15, S. 7.

[6] Vgl. Grundriß, Band 14, S. 15.

[7] Vgl. Ulrich Im Hof, Geschichte der Schweiz, 5., verbesserte und erweiterte Auflage, Stuttgart etc. 1991, S. 110-112.