1844
Berücksichtigte Änderungen
Braunschweig
Im Jahr 1844 wird der Harz-Weser-Distrikt des Herzogtums Braunschweig, so wie das braunschweigische Hauptland bereits 1842, Teil des Deutschen Zollvereins. Die vom Königreich Hannover umschlossenen braunschweigischen Exklaven bleiben weiterhin im Steuerverein.[1]
Küstenlinie
Ein neuer Deich wird im Bereich des Jadebusens fertig gestellt.[2]
Nicht berücksichtigte Änderungen
Bayern / Österreich
Ein Grenzvertrag vom 30. Januar 1844 klärt strittige Abschnitte der Grenze zwischen dem Königreich Bayern und dem zu Österreich gehörenden Gubernium Tirol und Vorarlberg. Bayern erhält endgültig das Waldeigentum des Hofmarkbezirks Fischbauau, der an der Grenze zu Österreich im bayerischen Landgericht Miesbach liegt. Österreich erkennt des Weiteren die volle bayerische Landeshoheit über den Weiler Spielmannsau mit Trauchberg im Landgericht Sonthofen sowie über den Weiler Biesling (auch Biesings genannt) im Landgericht Lindau an. Hier hatte Österreich aufgrund von Verträgen aus dem 16. und 17. Jahrhundert noch Rechte in den Bereichen Steuern, Gerichtsbarkeit, Forsten und Jagd. Die bisher strittige Grenze am Laibach liegt von nun an in der Mitte des Flusses. Bayern erkennt die österreichische Landeshoheit über die Gemeinde Jungholz an. Diese Gemeinde ist nur über den Steinberg mit Tirol verbunden und ansonsten von bayerischem Gebiet umschlossen.[3]
Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.
Belgien / Frankreich
Der Grenzvertrag zwischen Belgien und Frankreich vom 26. September 1844 regelt die Grenze zwischen der französischen Gemeinde Douchery und den belgischen Gemeinden Pussemange und Sugny.[4]
Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.
[1] Vgl. Festenberg-Packisch, Geschichte des Zollvereins, S. 236; Hahn, Geschichte des Deutschen Zollvereins, S. 126.
[2] Vgl. Sindowski, Das ostfriesische Küstengebiet, S. 119.
[3] Vgl. Grenzvertrag zwischen Österreich und Tirol über die Grenze von Tirol und Vorarlberg vom 30. Januar 1844, abgedr. in: CTS, 96, S. 33-46.
[4] Vgl. Grenzvertrag zwischen Belgien und Frankreich vom 26. September 1844, abgedr. in: CTS, 97, S. 321-324.