1840
Berücksichtigte Änderungen
Hohenzollern-Sigmaringen
Der Fürst von Fürstenberg tritt die Niedergerichtsherrschaft im Obervogteiamt Jungnau ab, das Amt wird aufgelöst und seine sieben Ortschaften auf die Oberämter Sigmaringen, Gammertingen und Strassberg verteilt. Die neue Verwaltungseinteilung betrifft auch die Exklave Thiergarten.[1]
Nicht berücksichtigte Änderungen
Baden / Bayern
Baden tritt am 24. April 1840 das rechts des Rheins gelegene Vorgelände der Festung Germersheim an Bayern ab. Im Gegenzug erhält Baden die im Rhein gelegene Kollerinsel.[2]
Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.
Baden / Frankreich
Ein neuer Vertrag zwischen Baden und Frankreich über den Grenzverlauf am Rhein legt den Talweg des Flusses als Grenze zwischen den beiden Staaten fest.[3]
Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.
Bayern / Fürstentümer Reuß jüngere Linie
Am 13. August 1840 wird ein Grenzvertrag zwischen dem Königreich Bayern und den Fürstentümern des Hauses Reuß jüngere Linie abgeschlossen. In diesem Vertrag erkennen die Fürsten von Reuß-Lobenstein und Ebersdorf die derzeit geltende Landesgrenze an und verzichten damit auf Grundstücksansprüche bei und in dem Dorf Mödlareuth sowie bei der Stadt Hirschberg und dem Weiler Eichenstein. Daneben gibt das Gesamthaus Reuß jüngere Linie die Lehensherrlichkeit über 30 Rittergüter in Oberfranken auf, die seit 1810 zu Bayern gehören. Als Ausgleich erhält das Gesamthaus Reuß jüngere Linie 34.000 Gulden sowie weitere kleinere Summen für die Aufgabe verschiedener weiterer grundherrlicher Rechte. Bayern verzichtet seinerseits auf seine grundherrlichen Rechte an Grundstücken in den Fürstentümern Reuß jüngere Linie.[4]
Der bisherige Grenzverlauf ändert sich durch diese Regelungen nicht.
Lauenburg
Ab Oktober 1840 führen Lauenburg und Holstein einen gemeinsamen Transitzollverband ein. Personen, die keine lauenburgischen Untertanen sind und Waren durch das Land befördern wollen, müssen eine Steuer entrichten.[5]
Preußen / Russland
Bereits im Dezember 1837 kam zwischen Preußen und Russland ein Grenzvertrag über die Grenze zwischen der preußischen Provinz Preußen und Polen zustande. Betroffen ist die Grenze im Bereich des Flusses Memel bis zur Einmündung des Flusses Vicenta in den Fluss Pissa. Einige Entscheidungen über kleinere Grundstücke waren 1837 zunächst verschoben und einer Kommission übergeben worden. Der Vertrag tritt daher erst im August 1840 in Kraft.[6]
Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.
[1] Vgl. Kallenberg, Die Sonderentwicklung Hohenzollerns, S. 133; Schöntag, Die Hohenzollernschen Lande 1820-1945, S. 348-350.
[2] Vgl. Redecker, Schöntag: Beiwort zu den Karten Verwaltungsgliederung, S. 10.
[3] Vgl. Grenzvertrag zwischen Baden und Frankreich vom 5. April 1840, abgedr. in: CTS, 90, S. 31-82. Siehe auch: Haselier, Baden, S. 453.
[4] Vgl. Übereinkunft zwischen Bayern und den Fürstentümern Reuß jüngere Linie vom 13. August 1840, abgedr. in: CTS, 90, S. 319-337.
[5] Vgl. Jürgen De Vries, Bismarck und das Herzogtum Lauenburg. Die Eingliederung Lauenburgs in Preußen 1865-1879, Neumünster 1989 (= Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins, Bd. 94), S. 131-148.
[6] Vgl. Grenzvertrag zwischen Preußen und Russland vom 8. bzw. 20. Dezember 1837, abgedr. in: CTS, 87, S. 259-275.