1831

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Baden / Württemberg

 

Mit Vertrag vom 19. Mai 1831 wird eine verschränkte Zollverwaltung für die badischen und württembergischen Exklaven vereinbart. Die in Württemberg gelegenen badischen Exklaven Schluchtern und Ruchsen werden Teil des Süddeutschen Zollvereins, ebenso die mit Württemberg gemeinsamen Kondominate Edelfingen und Widdern. Dagegen werden die in Baden gelegenen württembergischen Exklaven Bruderhof, Hohentwiel und Herschberg Teil des Badischen Zollsystems. Der Vertrag tritt am 1. Juni 1831 in Kraft.[1]

 

Belgien / Luxemburg

 

1831 wird ein selbständiges Königreich Belgien ausgerufen. Als König wird Prinz Leopold von Sachsen-Coburg und Gotha berufen. Er legt am 21. Juli 1831 einen Eid auf die Verfassung ab.[2] Bereits am 4. Oktober 1830 hatte Belgien im Verlauf der Belgischen Revolution seine Unabhängigkeit von den Niederlanden erklärt.[3] Die Großmächte England, Frankreich, Preußen, Österreich und Russland erkennen Belgiens Unabhängigkeit auf der Londoner Konferenz 1830/1831 an, allerdings ohne das ebenfalls von Belgien besetzte östliche Luxemburg, das als selbständiger Staat weiter bestehen soll. Dagegen erkennen die Niederlande Belgien zunächst nicht an und auch über die geplante Teilung Luxemburgs kann keine endgültige Einigung gefunden werden. So bleibt es bis 1839 bei einem Interimszustand.[4]

 

Polen

 

Nach dem polnischen Novemberaufstand 1830 und der Absetzung der Dynastie der Romanows durch das polnische Parlament am 25. Januar 1831 bricht der russisch-polnische Krieg aus. Im September 1831 kapituliert Warschau, Polen wird in der Folge enger an Russland gebunden und von der russischen Armee besetzt.[5]

 

Preußen

 

Neutral-Moresnet wird zum Kondominat zwischen Preußen und Belgien. Neutral-Moresnet ist bereits seit 1816 Kondominat, nachdem sich Preußen und die Niederlande nicht über den genauen Grenzverlauf im ehemaligen Kanton Aubel einigen konnten. Das umstrittene Gebiet wurde mit Vertrag vom 26. Juni 1816 zum Kondominat, das neu gebildete Königreich Belgien übernimmt 1831 die Vertragsnachfolge für die Niederlande.[6] Sowohl für Preußen als auch für Belgien galt Moresnet bei der Wareneinfuhr als Zollinland. Bei Warenausfuhr aus Moresnet wurde es dagegen als Zollausland behandelt.[7]

 

Sachsen-Coburg und Gotha

        

Das sachsen-coburgische Amt Königsberg kommt mit Vertrag vom 14. Juni 1831 zum Bayerischen Zollsystem und zum Süddeutschen Zollverein. Das Amt Königsberg besteht aus den drei Exklaven Königsberg, Nassach und Erlsdorf und ist komplett von Bayern umschlossen.[8]

 

Sachsen-Weimar-Eisenach

 

Mit Vertrag vom 25. Januar 1831 kommt die Exklave Lichtenberg zum Bayerischen Zollsystem und zum Süddeutschen Zollverein. Die Exklave Lichtenberg, die aufgrund ihres Amtssitzes auch als Exklave Ostheim v. d. Rhön bezeichnet wird, ist komplett von Bayern umschlossen und bildet ein selbständiges Amt.[9]

 

 



[1] Vgl. Vertrag zwischen Baden und Württemberg vom 19. Mai 1831, abgedr. in: CTS, 81, S. 481-484.

[2] Vgl. Michael Erbe, Belgien, Niederlande, Luxemburg. Geschichte des niederländischen Raumes, Stuttgart etc. 1993, S. 205; Norbert Lepszy, Wichard Woyke, Belgien, Niederlande, Luxemburg. Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Opladen 1985 (= Grundwissen – Länderkunden, Bd. 2), S. 11f.

[3] Vgl. Franz Petri, Belgien, Niederlande, Luxemburg von der Französischen Zeit bis zum Beginn der Deutschen Einigung 1794-1865, in: Theodor Schieder, Hg., Handbuch der Europäischen Geschichte, 7 Bde., Bd. 5: Europa von der Französischen Revolution zu den nationalstaatlichen Bewegungen des 19. Jahrhunderts, Stuttgart 1981, S. 930-967, hier S. 946.

[4] Vgl. Ernst Rudolf  Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, 8 Bde., Bd. 2: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850, Stuttgart 1960, S. 116-123; Gilbert Trausch, Deutschland und Luxemburg vom Wiener Kongreß bis zum heutigen Tage. Die Geschichte einer Entfremdung, in: Die Deutsche Frage im 19. und 20. Jahrhundert. Referate und Diskussionsbeiträge eines Augsburger Symposions 23. bis 25. September 1981, München 1983 (= Schriften der Philosophischen Fakultäten der Universität Augsburg, Bd. 24), S. 185-210, hier S. 188-189.

[5] Vgl. Gotthold Rhode, Polen und die polnische Frage von den Teilungen bis zur Gründung des Deutschen Reiches, in: Theodor Schieder, Hg., Handbuch der Europäischen Geschichte, 7 Bde., Bd. 5: Europa von der Französischen Revolution zu den nationalstaatlichen Bewegungen des 19. Jahrhunderts, Stuttgart 1981, S. 677-745, hier S. 681-727.

[6] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hrsg. von Walther Hubatsch, 22 Bde., Bd. 12: Preußische Zentralbehörden, unmittelbare Gebiete Preußens, bearb. von Friedrich Wilhelm Wehrstedt und Walther Hubatsch, Marburg 1978, S. 265-268.

[7] Vgl. Martin Herzog, Fünfzig Häuser ohne Staat. Vom Glück im Niemandsland: Wie die Gemeinde Altenberg-Moresnet zwischen Holland, Belgien und Deutschland mehr als ein Jahrhundert lang der Geschichte trotzte, in: Die ZEIT, 28. Dezember 2006, S. 78.

[8] Vgl. Vertrag zwischen Bayern, Württemberg und Sachsen-Coburg und Gotha vom 14. Juni 1831, abgedr. in: CTS, 81, S. 489-496.

[9] Vgl. Vertrag zwischen Bayern, Sachsen-Weimar-Eisenach und Württemberg vom 25. Januar 1831, abgedr. in: CTS, 81, S. 175-183.