1827

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Braunschweig

 

Durch Teilung des braunschweigischen Amts Vorfelde entsteht das Amt Calvörde, das die Exklave Calvörde umfasst.[1]

 

Bremen / Hannover

 

Die Freie Hansestadt Bremen kauft mit Staatsvertrag vom 11. Januar 1827 von Hannover für 35.000 Taler ein Gebiet an der Mündung der Geste in die Weser um den Hafen Bremerhaven anzulegen. Bremen erhält etwa 0,9km² Fläche. Außerdem sichert Hannover für den Fall einer Hafenerweiterung weiteren Gebietserwerb zu. Im Gegenzug tritt Bremen etwa einen halben Quadratkilometer auf dem Gebiet der Freien Hansestadt an Hannover ab. Somit hat Hannover oberhalb des Orts Lilienthal die Staatshoheit auf beiden Ufern des Flusses Wörpe.[2]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Baden / Frankreich

 

Grenzvertrag zwischen dem Großherzogtum Baden und Frankreich vom 30. Januar 1827 über die Rheingrenze. Die Grenze am Rhein wurde bereits zuvor vertraglich geregelt, so im Vertrag von Lunéville oder im Pariser Vertrag vom 30. Mai 1814. Allerdings lassen sich die Vertragstexte je nach Höhe des Wasserstands unterschiedlich interpretieren. Im Vertrag von 1827 werden deshalb die Begriffen Insel und Talweg genau definiert: Als Inseln werden Gebiete angesehen, die bei einer Rheinhöhe von 72 Zoll über Null in Basel[3] komplett von Wasser umgeben sind. Grenze zwischen Baden und Frankreich ist weiterhin der Talweg des Rheins, der als Fahrwasser flussabwärts bei normalem Wasserstand festgelegt wird.[4] 

Eine eigentliche Grenzänderung findet nicht statt.

 



[1] Vgl. Hoffmann, Niedersachsen, S. 126; Römer, Braunschweig, S. 52f.

[2] Vgl. Vertrag zwischen Bremen und Hannover vom 11. Januar 1827, abgedr. in: CTS, 77, S. 57-70. Siehe auch: Wilhelm Lührs, Bremen, in: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B: Mitteldeutschland, hrsg. von Thomas Klein, 22 Bde., Bd. 17: Hansestädte und Oldenburg, Marburg 1978, S. 29-60, hier S. 36 und S. 53.

[3] Bzw. von 91 Zoll über Null in Vieux-Brisach, von 57 Zoll altem Maß bzw. 42 Zoll neuem Maß über Null in Straßburg sowie von 114 Zoll über Null in Helmlingen. Vgl. Grenzvertrag zwischen Baden und Frankreich vom 30. Januar 1827, abgedr. in CTS, 77, S. 97-103.

[4] Vgl. Grenzvertrag zwischen Baden und Frankreich vom 30. Januar 1827, abgedr. in CTS, 77, S. 97-103. Siehe auch: Günther Haselier, Baden, in: Georg Wilhelm Sante, Hg., Geschichte der Deutschen Länder. „Territorien Ploetz“, 2 Bde., Bd. 2: Die deutschen Länder vom Wiener Kongreß bis zur Gegenwart, Würzburg 1971, S. 448-470, hier S. 448.