Sachsen-Gotha-Altenburg

 

Das Staatsgebiet des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg befindet sich in Mitteldeutschland und besteht hauptsächlich aus den zwei getrennt voneinander liegenden Fürstentümern Altenburg und Gotha sowie zahlreichen Exklaven. Hauptstadt und Regierungssitz ist Gotha, Residenzen befinden sich in Gotha, Eisenberg und Altenburg. Nach dem Tod des letzten Herzogs der Gotha-Altenburger 1825 wird das Herzogtum im Folgejahr aufgelöst und die Güter auf die neu gegründeten Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Meiningen aufgeteilt. 

 

 

Ausgangsjahr 1820

 

 

1.       Name

Sachsen-Gotha-Altenburg

2.       Status

Herzogtum

3.       Fläche (GIS-Wert)

2.878 km²

4.       Gebietsteile

22

 

 

Administrative Gliederung

 

 

5.       Provinzen

keine

6.       Regierungsbezirke

2 „Landesteile“

7.       Kreise

keine

8.       Ämter

16 „Ämter“

 

 

Überstaatliche Zuordnung

 

 

9.       Staatenbund/Bundesstaat

Deutscher Bund

10.     Staatengemeinschaft

keine

11.     Personalunion

keine

12.     Staatsunion

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

13.     Externes Zollsystem

keines

14.     Zoll- und Handelsverein

keiner

 

 

Existenz

 

 

 

15.     Existent bis

1826

16.     Im HGIS bis

1825

 

 

 

 

Änderungen ab 1821

 

 

1826

 

 

 

15.     Existenz

Ende des Staates Sachsen-Gotha-Altenburg