Regierungsbezirk Stadt Stuttgart

 

Die Stadt Stuttgart, die in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird auf Grundlage des Organisationsedikts vom 18. November 1817 als Mittelbehörde des Königreichs Württemberg eingerichtet. Regierungssitz ist Stuttgart. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1822 wird die für Stuttgart zuständige Stadtdirektion aufgehoben und Stuttgart in den Neckarkreis eingegliedert.

 

 

Ausgangsjahr 1820

 

 

1.       Name

Stadt Stuttgart

2.       Historische Bezeichnung

Stadtdirektion

3.       Fläche (GIS-Wert)

30 km²

4.       Hauptstadt

Stuttgart

 

 

Administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Württemberg

6.       Provinz

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

keiner

 

 

9.       Existent bis

1822

 

 

 

 

Änderungen ab 1821

 

 

1822

 

 

 

9.       Existenz

Ende des Regierungsbezirks Stadt Stuttgart