Regierungsbezirk Dresden

 

Die Kreisdirektion Dresden, die in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird auf Grundlage der Verordnung vom 6. April 1835 aus dem Meißner Kreis als Mittelbehörde des Königreichs Sachsen gebildet, ohne das an die Kreisdirektion Bautzen überstellte Amt Stolpen zu übernehmen und zuzüglich der zuvor zum Erzgebirgischen Kreis gehörenden Ämter Altenberg, Frauenstein und Freiberg. Regierungssitz ist Dresden.Die zur Kreisdirektion Dresden gehörende Exklave Neudörfel liegt in Österreich. Im Jahre 1835 gliedert sich die Kreisdirektion Dresden in die fünf Amtshauptmannschaften Dresden, Meißen, Pirna, Großenhain und Freiberg. Die Amtshauptmannschaft Großenhain wird 1838 aufgelöst. 1855 kommen Stolpen von der Kreisdirektion Bautzen und das Amt Nossen von der Kreisdirektion Leipzig an die Kreisdirektion Dresden. Ab 1874 nennen sich die Kreisdirektionen Kreishauptmannschaften. 1880 wird die Amtshauptmannschaft Dresden in Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt aufgegliedert.

 

 

Ausgangsjahr 1835

 

 

1.       Name

Dresden

2.       Historische Bezeichnung

Kreisdirektion

3.       Fläche (GIS-Wert)

4.438 km²

4.       Hauptstadt

Dresden

 

 

Administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Sachsen

6.       Provinz

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

9.       Existent bis

noch existent als Regierungsbezirk im Freistaat Sachsen

 

 

 

 

Änderungen ab 1836

 

 

1871

 

 

 

7.       Externes Zollsystem

Beobachtung der Zollsysteme endet

8.       Zoll- und Handelsverein

Beobachtung der Zoll- und Handelsvereine endet

Teil des Deutschen Zollgebiets