Regierungsbezirk Bautzen

 

Die Kreisdirektion Bautzen, die in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird auf Grundlage der Verordnung vom 6. April 1835 aus der Oberlausitz sowie dem zuvor zum Meißner Kreis gehörenden Amt Stolpen als Mittelbehörde des Königreichs Sachsen gebildet. Regierungssitz ist Bautzen. Innerhalb der Kreisdirektion befinden sich die österreichischen Enklaven Leutersdorf und Schirgiswalde. Ende 1835 ist die Kreisdirektion Bautzen in die zwei Amtshauptmannschaften Bautzen und Zittau untergliedert. 1848 werden die von Österreich an das Königreich Sachsen abgetretenen Enklaven Schirgiswalde und Leutersdorf in die Kreisdirektion eingegliedert. 1855 geht Stolpen zurück an die Kreisdirektion Dresden. Ab 1874 nennen sich die Kreisdirektionen Kreishauptmannschaften.

 

 

Ausgangsjahr 1835

 

 

1.       Name

Bautzen

2.       Historische Bezeichnung

Kreisdirektion

3.       Fläche (GIS-Wert)

2.474 km²

4.       Hauptstadt

Bautzen

 

 

Administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Sachsen

6.       Provinz

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

9.       Existent bis

1952

 

 

 

 

Änderungen ab 1836

 

 

1871

 

 

 

7.       Externes Zollsystem

Beobachtung der Zollsysteme endet

8.       Zoll- und Handelsverein

Beobachtung der Zoll- und Handelsvereine endet

Teil des Deutschen Zollgebiets