Regierungsbezirk Wiesbaden

 

Der preußische Regierungsbezirk Wiesbaden wird 1867 aus dem 1866 von Preußen annektierten Herzogtum Nassau, der ebenfalls annektierten Freien Stadt Frankfurt sowie den von Hessen-Darmstadt abgetretenen Gebieten Kreis Biedenkopf und Homburger Landesteil der ehemaligen Landgrafschaft Hessen-Homburg eingerichtet. Regierungssitz ist Wiesbaden. 1868 wird die Mittelbehörde der neu gebildeten Provinz Hessen-Nassau unterstellt. Der Regierungsbezirk ist 1867 zunächst in die Kreise Dill-Kreis, Ober-Westerwald-Kreis, Unter-Westerwald-Kreis, Ober-Lahn-Kreis, Unter-Lahn-Kreis, Rheingau-Kreis, Wiesbaden-Stadt, Wiesbaden-Land, Unter-Taunus-Kreis, Ober-Taunus-Kreis, Stadtkreis Frankfurt am Main und Hinterland-Kreis untergliedert. Die Kreisordnung vom 7. Juni 1885 hebt noch bestehende nassauische Verwaltungsstrukturen endgültig auf und erweitert die Zahl der Kreise von 12 auf 18. 1886 bestehen folgende Kreise: Biedenkopf, Dillkreis, Oberwesterwaldkreis, Westerburg, Unterwesterwaldkreis, Oberlahnkreis, Limburg, Unterlahnkreis, St. Goarshausen, Rheingaukreis, Landkreis Wiesbaden, Untertaunuskreis, Usingen, Obertaunuskreis, Höchst, Landkreis Frankfurt am Main, Stadtkreis Wiesbaden und Stadtkreis Frankfurt am Main.

 

 

Ausgangsjahr 1867

 

 

1.       Name

Wiesbaden

2.       Historische Bezeichnung

Regierungsbezirk

3.       Fläche (GIS-Wert)

5.570 km²

4.       Hauptstadt

Wiesbaden

 

 

Administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Preußen

6.       Provinz

Hessen-Nassau

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

9.       Existent bis

1945

 

 

 

 

Änderungen ab 1868

 

 

1871

 

 

 

7.       Externes Zollsystem

Beobachtung der Zollsysteme endet

8.       Zoll- und Handelsverein

Beobachtung der Zoll- und Handelsvereine endet

Teil des Deutschen Zollgebiets