Regierungsbezirk Mittelrheinkreis

 

Der Mittelrheinkreis, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, wird am 1. Mai 1832 aus dem Murg- und Pfinzkreis sowie Teilen des Neckarkreises und des Dreisamkreises als Mittelbehörde des Großherzogtums Baden eingerichtet. Regierungssitz ist zunächst Rastatt, ab 1847 Karlsruhe. Mit dem Organisationsgesetz für die innere Verwaltung vom 5. Oktober 1863 wird der Mittelrheinkreis durch das Landeskommissariat Karlsruhe ersetzt.

 

 

Ausgangsjahr 1832

 

 

1.       Name

Mittelrheinkreis

2.       Historische Bezeichnung

Kreis

3.       Fläche (GIS-Wert)

4.121 km²

4.       Hauptstadt

Karlsruhe

 

 

Administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Baden

6.       Provinz

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

keiner

 

 

9.       Existent bis

1864

 

 

 

 

Änderungen ab 1833

 

 

1836

 

 

 

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

1864

 

 

 

9.       Existenz

Ende des Regierungsbezirks Mittelrheinkreis