Regierungsbezirk Freiburg

 

Das Landeskommissariat Freiburg ersetzt auf Grundlage des Organisationsgesetzes für die innere Verwaltung vom 5. Oktober 1863 weitgehend den bisherigen Oberrheinkreis des Großherzogtums Baden. Im Gegensatz zu den bisherigen Kreisregierungen nimmt das Landeskommissariat als Regionalbehörde ausschließlich Aufsichts- und Koordinierungsaufgaben für die 1864 eingerichteten Bezirksämter wahr. Regierungssitz ist Freiburg.

 

 

Ausgangsjahr 1864

 

 

1.       Name

Freiburg

2.       Historische Bezeichnung

Landeskommissarbezirk

3.       Fläche (GIS-Wert)

4.716 km²

4.       Hauptstadt

Freiburg

 

 

Administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Baden

6.       Provinz

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

9.       Existent bis

noch existent als Regierungsbezirk im Bundesland Baden-Württemberg

 

 

 

 

Änderungen ab 1865

 

 

1871

 

 

 

7.       Externes Zollsystem

Beobachtung der Zollsysteme endet

8.       Zoll- und Handelsverein

Beobachtung der Zoll- und Handelsvereine endet

Teil des Deutschen Zollgebiets